Studie zur Lage von Soloselbstständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft veröffentlicht
Kürzlich wurden die Ergebnisse der Studie zur „Wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW); dem öffentlichen Kulturbetrieb und Kulturberufen in Deutschland“ veröffentlicht. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erstellt, um einen fundierten und detaillierten Überblick über die Situation zu bekommen und Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von freischaffenden Künstler*innen zu identifizieren. Die Ergebnisse sind nicht gerade ermutigend, z.B. haben Soloselbstständige deutlich häufiger sehr niedrige Einkommen als Erwerbstätige insgesamt in Deutschland, und 40% haben keinerlei Rücklagen für das Alter. Die Einkommen der Frauen (bereinigt um den Erwerbsumfang) liegen im Durchschnitt 15 Prozent unter denen der Männer; bei in Vollzeit beschäftigten Frauen ist der Gender Pay Gap mit 24 Prozent sogar am höchsten. Als mögliche Maßnahmen schlägt das beauftragte Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos ein förderpolitisches Bekenntnis zu Honorar-Mindeststandards als Förderbedingung auf allen Förderebenen sowie den Ausbau der sozialen Sicherung vor. Ein Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten soll z. B. durch die Unterstützung der Sichtbarkeit von Künstlerinnen in allen Lebensphasen und die Förderfähigkeit von Kinderbetreuungskosten in Kunst- und Kulturförderprogrammen erreicht werden. Außerdem sollen die Wirtschaftsförderung und die Kunst- und Kulturförderung weiter ausgebaut und Angebote zum Berufseinstieg und zur Qualifizierung gemacht werden, in dem z.B. unternehmerische Aspekte in die Lehrpläne von Ausbildung und Studium integriert werden. Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse findet ihr hier.
Honorar-Umfrage „Reden wir über Geld“
ver.di: Mindesthonorare gehören in die Kulturförderrichtlinien der Länder
In einer Pressemitteilung verlangte die Gewerkschaft ver.di die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder. Diese Forderung richtete die Gewerkschaft an die am 9. März tagende Kulturministerkonferenz. „Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden“, erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung allerdings nicht, dazu brauche es branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit, also auch Proben und Vorbereitungszeit – von Kulturschaffenden orientierten. Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende seien in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster gefallen.
Internationale Umfrage zu musikalischem Schaffen in der Pandemie
In Kooperation mit den Universitäten Rotterdam und Porto führt die Leuphana Universität Lüneburg derzeit die Studie „Until COVID-19 do us part. Music in Lockdown“ durch. Das Ziel des Projekts besteht vor allem darin, zu verstehen, wie sich die Pandemie auf das Arbeitsleben von Menschen im Musikbereich auswirkt bzw. ausgewirkt hat und inwiefern hieraus Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für Musikszenen in Zeiten der Pandemie abgeleitet werden können. Maßgeblicher Teil der Studie ist eine Onlinebefragung, in der die Erfahrungen von Musikschaffenden sowie Beschäftigten und (Solo-)Selbstständigen während der Pandemie erfasst werden sollen. Hierunter fallen sowohl die Situation im Homeoffice, Zukunftserwartungen sowie sozio-demografische Informationen. Die gewonnenen Daten aus dieser Befragung dienen als Basis für länderspezifische sowie vergleichende Analysen zwischen den drei Ländern zum Musikschaffen in der Krise, denen tiefergehende Forschungsaktivitäten hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung von „Musik-Ökologien“ folgen sollen. Die Studie ist keine Auftragsforschung von Interessensgruppen oder im Auftrag der Kulturpolitik, sondern ein unabhängiges wissenschaftliches Projekt. Die persönlichen Daten der Studienteilnehmer*innen werden dabei zu jeder Zeit anonym und vertraulich behandelt.
Die Studie ist unter diesem Link zu erreichen. Die Datenerhebung läuft bis zum 21. Oktober 2021.
Befragung „Ein Jahr Corona-Krise aus Sicht der Selbstständigen“
Nach 14 Monaten Coronapandemie und über einem halben Jahr des Lockdowns sind viele Menschen in der Kulturbranche mürbe. Noch nicht abzusehen ist, wie viele Selbstständige bereits in andere Branchen abgewandert sind und welche Clubs und Betriebe überhaupt noch da sind, wenn mal wieder alles geöffnet werden kann. Keine Frage, die Branche schrumpft, denn nach wie vor gibt es mehr warme Worte als sinnvolle finanzielle Unterstützung. Um so wichtiger ist es jetzt, den Stand der Dinge zu ergründen und die extrem prekäre Lage mit „echten“ Daten zu unterfüttern, um in der Auseinandersetzung mit der Politik möglichst viel Gewicht zu bekommen. Eine Befragung des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW) und Forschungszentrum Mittelstand (FZM) an der Universität Trier hat genau das vor. Sie will ergründen, wie Soloselbstständige die Coronakrise überstanden, ob sie Corona-Hilfen benötigt und bekommen haben und wie optimistisch sie in die Zukunft blicken. Die Befragung im Internet dauert 15 Minuten und läuft anonym. Sie ist hier zu finden.
Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen
Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.
Dritte Spendenaktion der Initiative Musik abgeschlossen
Bis zum 9. März 2021 hat die Initiative Musik Spenden für ihr Hilfsprogramm für Musiker*innen gesammelt. Dabei sind von über 3.200 Privatpersonen und Unternehmen unglaubliche 866.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion ist damit beendet.
Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen 433.000 Euro zur Verfügung, die in Kürze an insgesamt 242 Solokünstler*innen, Bands, Tourmusiker*innen, Booker*innen und soloselbstständige Einzelpersonen aus der Livemusikbranche ausgezahlt werden. Es waren über 1.500 Anträge eingegangen. Die Auswahl erfolgte durch ein Gremium aus vier Mitgliedern der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie weiteren Expert*innen der Musikwirtschaft. Die Zu- und Absagen werden in den nächsten Tagen verschickt.
NEUSTART KULTUR II – Stellungnahme der Allianz der Freien Künste
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die Aufstockung des Programms Neustart Kultur um eine weitere Milliarde Euro und betont: Jetzt kommt es auf eine kluge Verteilung an. Die starke Überzeichnung vieler Teilprogramme sei ein Indiz dafür, dass die Programme passgenau sind, deshalb in der Kunst- und Kulturbranche angenommen werden und Wirkung entfalten können. Aber insbesondere beim Kleingedruckten bleiben viele offene Fragen, so der Verband.
Neustarthilfe kann endlich beantragt werden
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können seit dem 16.02. über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.
Podcast-Tipp: „Solo-Selbstständige in der Krise“ von ver.di
Die Selbstständigen und freiberuflich Arbeitenden haben sehr unterschiedliche Erwerbsformen und verdienen genauso unterschiedlich ihr Geld. Diese Vielfalt will der Podcast „Solo-Selbstständige in der Krise“ von ver.di darstellen und Politiker*innen davon überzeugen, endlich eine adäquate Hilfe für Solo-Selbstständige aufzulegen. Betroffene erzählen im Podcast, wie ihre Arbeit aussieht und wie die Corona-Krise ihnen ihre Existenzgrundlage entzieht. In der Folge 16 am 02.02. war Mike Bachmann zu Gast, der offiziell beim Bund und beim Land NRW Widerspruch gegen die Rückzahlungsaufforderung der Corona-Soforthilfe eingelegt hat. Den passenden Ansprechpartner dafür zu finden, erwies sich als schwer, denn „Bund und Länder schieben sich die Verantwortung für das Corona-Wirtschaftshilfen-Chaos wie eine heiße Kartoffel hin und her“. In seiner Verzweiflung hat der Friseurmeister, Coach, Yogalehrer und Heilpraktiker eine Petition gestartet. Er hat viele Fragen an die Politik – doch noch keine einzige ist ihm bisher beantwortet worden. Hier könnt ihr in die Sendung und viele weitere Folgen zum Thema reinhören. Die Petition kann hier unterzeichnet werden.
Förderungen des Bayrischen Musikrats
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.
Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.
Jetzt bewerben beim Förderprogramm Kulturzeiter*in
Die Crowdfunding-Initiative Kulturzeiter*in unterstützt schnell und unbürokratisch Kulturschaffende aus Frankfurt und – neu: aus der Rhein-Main-Region – während der Corona Krise. Ab sofort können sich Soloselbstständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die in finanzielle Not geraten sind, wieder für eine Förderung über einen Einmalbetrag in Höhe von 500.-€ (nochmalige Bewerbung im Folgemonat ist möglich) bewerben. Bevorzugt sollen Künstler*innen gefördert werden, die durch andere Raster fallen und keine anderen Möglichkeiten haben. Hier geht es zum Bewerbungsformular.
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