Novemberhilfen sollen schon Ende November als Abschlagszahlung kommen

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.“

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000€; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000€.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch hier.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

17.11.2020

Filmtipp: Corona – Aufschrei der Einzelkämpfer (phoenix plus)

Die Kultur-, Kreativ- und Veranstaltungsbranche trägt 100 Milliarden zum Bruttosozialprodukt bei und ist damit die zweitgrößte Branche nach der Autoindustrie. In dieser Branche arbeiten über 2 Millionen Soloselbstständige, die oft durch Selbstausbeutung überleben und in der Coronakrise mit dem zweiten Lockdown besonders betroffen sind. Die beiden phoenix-Reporter*innen Mona Heck und Klaus Weidmann haben sich mit Künstler*innen und anderen Soloselbstständigen getroffen und mit ihnen über ihre desaströse Situation gesprochen.
 
12.11.2020

Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen

Bei den sog. Novemberhilfen, die den Einnahmenverlust von Unternehmen und Soloselbstständigen durch den zweiten Lockdown ausgleichen sollen, wurde am 05.11.2020 eine Sonderregelung bekannt gegeben: Wenn die beantragte Fördersumme unter 5.000 Euro liegt, was vor allem bei Soloselbstständigen der Fall ist, können die Mittel direkt beantragt werden. Die Beantragung durch einen Steuerberater ist nicht erforderlich. Statt des Umsatzes November 2019 kann als Vergleichsmaßstab auch der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Eine Beantragung ist allerdings aktuell immer noch nicht möglich.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.

11.11.2020

Verbände begrüßen fiktiven Unternehmer*innenlohn für November

Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. die Deutschte Orchestervereinigung und der Deutsche Kulturrat begrüßen diese Entscheideung, sehen aber noch Handlungsbedarf in der mittel- und langfristigen Unterstützung der Kulturschaffenden.

09.11.2020

Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige

Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

30.10.2020

Petitionen und Stellungnahmen zur Soloselbstständigen-Hilfe

Seit 21. Oktober 2020 läuft die zweite Runde der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, zunächst bis Jahresende. Das Programm wendet sich explizit auch an soloselbstständige Kreativschaffende und Kulturunternehmen und beinhaltet einige Verbesserungen in der Antragstellung insbesondere für kleine Firmen. Doch auch in den neuen Überbrückungshilfen wird Soloselbstständigen kein Unternehmerlohn gewährt, der die Honorarausfälle kompensieren und auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden kann. Darum fordern aktuell Branchenverbände und Künstler*innen erneut eine Verbesserung der Förderung.

Der Deutsche Musikrat  appellierte noch am 16.Oktober an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Soloselbstständige Kreativschaffende seien hochqualifizierte Unternehmer*innen, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Auch der Deutsche Kulturrat forderte den fiktiven Unternehmerlohn kürzlich erneut in einer Videokonferenz von Minister Altmeier. Diese Forderung wird vom Deutschen Kulturrat schon lange erhoben. Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. An diesen Entschluss angelehnt läuft aktuell eine großangelegte Petition mit zahlreichen Unterstützer*innen, die hier hier nachlesen und unterzeichnen könnt. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.

26.10.2020

Niedersachsen startet Corona-Sonderprogramm für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen

Unter dem Motto „Niedersachsen dreht auf“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur von heute an soloselbstständige Künstler*innen. Bis zu zehn Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Herzstück des Programms ist die Förderung von Veranstaltungen in allen künstlerischen Formaten und Sparten. Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Die Soloselbständigen sollen so wieder eine Perspektive bekommen und die Kulturvereine eine Möglichkeit, das kulturelle Leben wieder aufleben zu lassen. Auch im Bereich der kulturellen Bildung werden Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen gefördert. Die Förderquote liegt in diesem Bereich bei 60 Prozent. Ergänzend gibt es ein Projektförderprogramm für innovative Projekte aller Sparten, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben; auf diese Weise sollen Soloselbstständige unterstützt werden, die in Gruppen an künstlerischen Projekten arbeiten. Diese Förderung kann sowohl durch die Einrichtungen als auch durch die Soloselbstständigen beantragt werden. Für alle Programmteile gilt, dass die Fördersumme mindestens 1.500 Euro und höchstens 30.000 Euro beträgt. 

25.09.2020

Umfrage zur Situation von Künstler*innen in München

Musica Femina München bittet um Unterstützung: Gemeinsam mit der Sängerin Anamica Lindig und mit Unterstützung der Kulturplattform jourfixe-muenchen e.V. organisiert Katrin Neoral eine Diskussionsveranstaltung mit bayerischen Landespolitikern und Kulturschaffenden am 28.09.20 im Münchner Volkstheater. Das Thema: „Kultur in der Krise – Wie bewahren wir die Vielfalt der Bayerischen Kultur- und Veranstaltungsbranche vor dem Point of no Return?“. Die Staatsminister Bernd Sibler und Hubert Aiwanger sowie die kulturpolitischen Sprecher ihrer Partei Sanne Kurz (Grüne), Volkmar Halbleib (SPD) und Dr Wolfgang Heubisch (FDP) haben bereits zugesagt. Da aus Infektionsschutzgründen nur wenige Branchenvertreter*innen als Diskussionsteilnehmer*innen und als Gäste einladen werden können, aber trotzdem möglichst viele Erfahrungen und Lösungsvorschläge gehört werden sollen, bitten die Veranstalter*innen euch um Mithilfe in Form einer Umfrage zur aktuellen Situation. Eure Antworten gehen anonymisiert ein (eure Email-Adresse wird nicht angezeigt) und nur die Fragen auf der 1. Seite sind obligatorisch. Teilnahmeschluss ist der 18.09.2020. Bei Fragen wendet euch an: ed.xm1713254316g@lar1713254316oen.n1713254316irtak1713254316

16.09.2020

TV-Tipp: „Alleingelassen in der Krise“ @ ZDF Zoom Mediathek

Wie Soloselbstständige in der Corona-Krise alleingelassen werden, zeigt ein Film von Norman Laryea und Viktoria Timkanicova, der derzeit in der ZDF-Mediathek zu sehen ist. Er porträtiert und begleitet Soloselbstständige und fragt: Wie hilft der Staat den über 2 Mio. Soloselbständigen in der Coronakrise? Von den über 400 Mrd. Euro Hilfsgeldern – allein 50 Mrd. Soforthilfe für Selbständige – kommt fast nichts bei ihnen an, denn die Hilfsgelder sind für die Erstattung von Betriebskosten wie Lager- und Büromieten oder Firmenwagen vorgesehen. Nur einige wenige Bundesländer wie NRW haben zusätzlich die Möglichkeit geboten, 2000.- der für 3 Monate zugesagten Euro auch für Lebenshaltungskosten zu verwenden. So müssen viele die 9000.- Euro, die sie für 3 Monate bekommen haben, zu einem großen Teil wieder zurückzahlen. Die gern von der Politik angeführte Möglichkeit, vereinfacht Hartz IV beantragen zu können, greift häufig nicht. Eine Erhebung des Verbandes der Gründer und Selbstständigen unter 17000 Teilnehmer*innen hat ergeben, dass Selbständige vom Jobcenter häufig keine Hilfe zur Grundsicherung bekommen, weil sie Altersvorsorge betrieben haben. Denn die Voraussetzung ist: ein*e einzelne*r Antragsteller*in darf maximal 60000.- Euro verwertbares Vermögen besitzen. Wer mehr besitzt und es nicht fest als Altersvorsorge, sondern in Aktien oder auf einem Sparbuch angelegt hat, bekommt Probleme. So sind sie gezwungen, ihre Rente aufzubrauchen.
Das angeblich vereinfachte Verfahren zur Beantragung der Hilfe zur Grundsicherung erweist sich in der Realität als kompliziert und langwierig, viele der vom Filmteam Befragten berichten außerdem von peniblen Vermögensprüfungen. Auf die Frage, warum auf die massive Kritik an den Hilfsmaßnahmen nicht von Seiten des Bundeswirtschaftministeriums reagiert wurde, bekommt das Filmteam keine erhellende Antwort. Dabei gibt es Beispiele wie die Sofortmaßnahmen in Großbritannien, wo Selbstständigen schnell und unbürokratisch mit bis zu 2800.- Euro pro Monat auch für den privaten Lebensunterhalt geholfen wird.

Hier könnt ihr den Film nachschauen.

08.09.2020