Musicboard-Berlin vergibt Projektstipendium & Residenzen an Berliner Musiker*innen

Mit den Projektstipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Es besteht die Möglichkeit, das Projektstipendium um ein individuell auf die Musiker*innen abgestimmtes Coaching zu ergänzen. Antragsberechtigt sind Popmusiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten.

Das Residenzprogramm des Musicboards ermöglicht Berliner Popmusiker*innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Im Rahmen der Co-Creation Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker*innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente. Das Residenzprogramm des Musicboards vernetzt über ein Dutzend Residenzorte auf der ganzen Welt.

Bewerbungsschluss: 01.03.2023 (18 Uhr)

22.02.2023

Förderkriterien bei Projektstipendien in Rheinland-Pfalz erweitert

Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ des Landes Rheinland-Pfalz wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstler*innen einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900.-€ durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020. (Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)

28.07.2020

Rheinland-Pfalz: 6-Punkte-Programm für die Kultur

„Kultur ist nicht alles. Aber alles ist nichts ohne Kultur. Deswegen wollen wir die Kultur stärken und für die Krisenzeit Möglichkeiten schaffen, Kultur stattfinden zu lassen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Konrad Wolf kürzlich in einer Pressekonferenz in Mainz. Mit einem 15,5 Mio.€ umfassenden 6-Punkte-Programm wird die Landesregierung die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz unterstützen. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten setzen, die auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihr Publikum finden. So vergibt das Land Projektstipendien: Künstler*innen sowie Ensembles können einmalig 2.000.-€ erhalten: Die Projektstipendien dienen dazu, in einer Zeit ohne Ausstellungen, Auftritte oder auch Workshops und eines massiven Wegfalls wichtiger Einnahmequellen das künstlerische Schaffen fortzusetzen, kreativ und innovativ arbeiten zu können und Projekte weiter oder neu zu verfolgen. Gefördert werden können Projekte in ihrer gesamten künstlerischen Vielfalt. Hierzu gehören bspw. künstlerische Textarbeiten und Publikationen, gestalterische Arbeiten, die Entwicklung neuer Kunstwerke (Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen etc.), die Herstellung von Filmen, Performances, aber auch Auftritte, oder die Transformation von analogen in digitale Formate. Die Stipendien werden als Projektstipendien für die Dauer von drei Monaten vergeben, in denen an dem Projekt gearbeitet werden kann. Ausschnitte oder Präsentationen der entwickelten Arbeiten können mit Abschluss des Projektes auf einer Kulturplattform des Kultursommers Rheinland-Pfalz der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur präsentiert werden. Anträge können seit dem 15.05. bis 15.09.2020 gestellt werden.

Auch Kultureinrichtungen, Programmkinos und Vereine erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern und die Arbeit fortzuführen. Ein Investitionsprogramm von 1 Mio. € soll die digitale Infrastruktur und die Arbeit mit Neuen Medien in der Kulturszene ausbauen. Die Bewerbungsphase für die 6 Maßnahmen ist gestartet. Der Bewerbungsschluss ist je nach Maßnahme unterschiedlich, bei Maßnahme 3 „Kulturvereine“ spätestens bis 01.12.2020.

19.05.2020

Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe

Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:

Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos

Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos

Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos

18.05.2020