Einzel-/Kooperations-Stipendien im Schloss Wiepersdorf
Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf organisiert ein interdisziplinäres und internationales Stipendienprogramm in Schloss Wiepersdorf für einzelne Personen und für Gruppen. Für ein Einzelstipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben. Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewerber*innen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten. Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält die*der Stipendiat*in damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie*er an dem Projekt arbeitet. Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die Stipendiat*innen. Lebensgefährt*innen können nur vorgeschlagen werden, sofern sie an der künstlerischen Produktion der jeweils ausgewählten Stipendiat*innen unmittelbar beteiligt sind. Bewerbungsfrist: 15. April 2024
Open Call for Concepts: Stipendien & Residenzen für Berliner Popmusiker*innen
Zwei Monate kollaboratives Arbeiten in einer feministischen Community in Accra, die Underground-Musikszene in Kampala kennenlernen, Austausch und Vernetzung im Residenzhaus VILA SUL in Salvador de Bahia, oder an eigenen Projekten in Berlin wachsen? Bis 1. März 2024 um 18:00 Uhr können sich Musiker*innen aller Genres und Bereiche der Popmusik, die in Berlin ihren Wohn- und Schaffensmittelpunkt haben, für ein Projektstipendium sowie drei ausgeschriebene Residenzen des Musicboards bewerben.
Die Projektstipendien des Musicboards unterstützen Berliner Musiker*innen und Bands dabei, ein selbst gesetztes Vorhaben zu realisieren. Sie dienen der individuellen künstlerischen Entwicklung und Professionalisierung. Diese können zum Beispiel Album- und Videoproduktionen, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Songwriting-Phasen, die Entwicklung künstlerischer Kollaborationen und Koproduktionen, die Realisierung von Promotouren oder die Anschaffung von Instrumenten beinhalten.
Begleitend bietet das Musicboard Berlin auch in diesem Jahr professionelle Musiker*innen- und Band-Coachings an. Jovanka von Wilsdorf (BMG, DIANA, freie Coach) wird sechs ausgewählte Stipendiat*innen individuell bei ihren Projektvorhaben unterstützen. Die Bewerbung für das Musiker*innen- und Band-Coaching erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bewerbung um ein Projektstipendium.
Musicboard-Berlin vergibt Projektstipendium & Residenzen an Berliner Musiker*innen
Mit den Projektstipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Es besteht die Möglichkeit, das Projektstipendium um ein individuell auf die Musiker*innen abgestimmtes Coaching zu ergänzen. Antragsberechtigt sind Popmusiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten.
Das Residenzprogramm des Musicboards ermöglicht Berliner Popmusiker*innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Im Rahmen der Co-Creation Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker*innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente. Das Residenzprogramm des Musicboards vernetzt über ein Dutzend Residenzorte auf der ganzen Welt.
Bewerbungsschluss: 01.03.2023 (18 Uhr)
Förderkriterien bei Projektstipendien in Rheinland-Pfalz erweitert
Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ des Landes Rheinland-Pfalz wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstler*innen einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900.-€ durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020. (Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Rheinland-Pfalz: 6-Punkte-Programm für die Kultur
„Kultur ist nicht alles. Aber alles ist nichts ohne Kultur. Deswegen wollen wir die Kultur stärken und für die Krisenzeit Möglichkeiten schaffen, Kultur stattfinden zu lassen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Konrad Wolf kürzlich in einer Pressekonferenz in Mainz. Mit einem 15,5 Mio.€ umfassenden 6-Punkte-Programm wird die Landesregierung die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz unterstützen. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten setzen, die auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihr Publikum finden. So vergibt das Land Projektstipendien: Künstler*innen sowie Ensembles können einmalig 2.000.-€ erhalten: Die Projektstipendien dienen dazu, in einer Zeit ohne Ausstellungen, Auftritte oder auch Workshops und eines massiven Wegfalls wichtiger Einnahmequellen das künstlerische Schaffen fortzusetzen, kreativ und innovativ arbeiten zu können und Projekte weiter oder neu zu verfolgen. Gefördert werden können Projekte in ihrer gesamten künstlerischen Vielfalt. Hierzu gehören bspw. künstlerische Textarbeiten und Publikationen, gestalterische Arbeiten, die Entwicklung neuer Kunstwerke (Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen etc.), die Herstellung von Filmen, Performances, aber auch Auftritte, oder die Transformation von analogen in digitale Formate. Die Stipendien werden als Projektstipendien für die Dauer von drei Monaten vergeben, in denen an dem Projekt gearbeitet werden kann. Ausschnitte oder Präsentationen der entwickelten Arbeiten können mit Abschluss des Projektes auf einer Kulturplattform des Kultursommers Rheinland-Pfalz der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur präsentiert werden. Anträge können seit dem 15.05. bis 15.09.2020 gestellt werden.
Auch Kultureinrichtungen, Programmkinos und Vereine erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern und die Arbeit fortzuführen. Ein Investitionsprogramm von 1 Mio. € soll die digitale Infrastruktur und die Arbeit mit Neuen Medien in der Kulturszene ausbauen. Die Bewerbungsphase für die 6 Maßnahmen ist gestartet. Der Bewerbungsschluss ist je nach Maßnahme unterschiedlich, bei Maßnahme 3 „Kulturvereine“ spätestens bis 01.12.2020.
Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos