Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
The Power of the Arts unterstützt soziokulturelle Projekte
Wir glauben an die Kraft der Künste. Deshalb unterstützt The Power of the Arts Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Ausgezeichnet werden Projekte und Konzepte – aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Film und angewandte Künste – die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. The Power of the Arts richtet sich an Projekte, die sich für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen sowie Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Chancen stärken. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2020.
Hessen startet Kulturpaket für Künstler*innen & Kulturbetriebe
Das Land Hessen hilft Künstler*innen, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden 50 Millionen Euro umfassenden 3 Phasen Unterstützungspaket:
Phase 1: Sofort helfen – Unterstützung für Festivalveranstalter*innen
Unterstützung von Festivals (Musik, Theater, Film), die als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der letzten drei Jahre: 2.50€ pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5.-€ pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000.-€ gedeckelt. Anträge sind ab 01. Juni möglich. Infos
Phase 2: Übergang meistern – Arbeitsstipendien für freie Künstler*innen
Unterstützung freier Künstler*innen mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das ermöglicht ihnen, neue Projekte zu erarbeiten oder bestehende fortzuentwickeln. Anträge sind ab 01. Juni bei der Hessischen Kulturstiftung möglich. Infos
Phase 3: Innovativ neu eröffnen – Fonds-Pakete für Einrichtungen & Projektstipendien
Unterstützungsfond für Kultureinrichtungen und Spielstätten, der 500 Fonds-Pakete zu je pauschal 18.000.-€ vergibt. Anträge werden über das HMWK voraussichtlich ab 01. Juli möglich sein. Der Fonds für Projektstipendien für freie Gruppen hält Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000.-€ sowie für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von je 5.000.-€ bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt und steht ab 01. August zur Verfügung. Infos
„Close Distance“ fördert neue Formate in der Schweiz
Über die Ausschreibung „Close Distance“ sucht Pro Helvetia seit Anfang April neue Kunstformate, die in Covid-19-Zeiten innovativ mit Mobilitätseinschränkung umgehen und mit neuen Strategien Distanzen überwinden. Die ersten Projekte wurden ausgewählt und kommen aus künstlerischen Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. „In kurzer Zeit sind bei uns schon zahlreiche Projekte eingereicht worden. Der Ideenreichtum der Eingaben aus den unterschiedlichsten Kunstsparten und Sprachregionen der Schweiz hat uns beeindruckt und sehr gefreut“, sagt Seraina Rohrer, Leiterin des Bereichs Innovation & Gesellschaft bei Pro Helvetia. Die Stiftung digitale und analoge Projekte mit maximal 50000 Franken. Gesucht werden neue Formate, „die auch über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und physische Mobilität nicht mehr zur zwingenden Voraussetzung von Kulturproduktion und -rezeption machen“, heißt es in der Ausschreibung.
Ad-hoc-Programm „Inter-Aktion“ will freie Kultureinrichtungen während Coronakrise unterstützen
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt sich der Corona-Krise mit einem Adhoc-Programm. „Inter-Aktion“ will insbesondere Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Gerade diese Einrichtungen stecken wegen der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten.
Wie können Programme, Workshops, Kunst-Aktionen und Fortbildungen der Einrichtungen aussehen, die die gegenwärtige Arbeit „auf Abstand“ qualifizieren? Wie können wir unsere Mitarbeit*innen fortbilden oder Teilnehmende einbinden, um auf digitalen Plattformen oder auf ungewöhnlichen analogen Wegen soziokulturelle Akteur*innen zu sein? Welche Möglichkeiten der Interaktion und der soziokulturellen Beteiligung gibt es ohne persönlichen Austausch? Welche Wege des Storytellings und des Sammelns von Geschichten gibt es noch?
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt für „Inter-Aktion“ in einem beschleunigten Antragsverfahren 250.000.- € zur Verfügung. Gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich bis 2. Mai 2020 bewerben.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Das Programm fördert Angebote für finanzschwache und bildungsferne Kinder und Jugendliche, die zwar in Schulen durchgeführt werden können, aber außerhalb des regulären Unterrichts, nachmittags, im offenen Ganztagsbetrieb oder am Wochenende stattfinden müssen. Bei Kitas und Kindergärten ist eine Förderung als Schnupperprojekt möglich. Auch hier muss die Teilnahme freiwillig sein. Die Organisation und Durchführung der Projekte erfolgen in so genannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen.
Interessierte können sich im Projektbüro beraten lassen und ihren Antrag online hier stellen; Antragsfristen im Jahr 2020: 1. Juni 2020 (für Projektbeginn 1. August 2020), 1. September 2020 (für Projektbeginn 1. November 2020). Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Music Moves Europe fördert inklusive Musikangebote
Das Ziel der Ausschreibung ist es, innovative Ansätze zu fördern, die den Musik- und Bildungssektor verbinden und soziale Inklusion fördern. Die geförderten Projekte müssen Kinder zwischen 6-14 Jahren einbeziehen, die ansonsten keine oder kaum Chancen haben, mit musikalischen Angeboten in Kontakt zu kommen. Dabei soll Musik nicht Mittel zum Zweck sein, sondern die Musik soll selbst im Mittelpunkt stehen. Die Projekte sollen Formate des nicht-formalen Lernens fokussieren. Einreichfrist: 6. April 2020
Musikfonds fördert hochambitionierte Musikprojekte
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50000.-€ unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zu Deutschland aufweisen.
Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds endet am 31. Mai 2020. Der Projektzeitraum darf nicht vor dem 1. August beginnen. Anträge können ausschließlich online eingereicht werden.
Urban Innovative Actions fördert Pilotprojekte der nachhaltigen Stadtentwicklung
Urban Innovative Actions ist eine Initiative der EU zur Förderung von Pilotprojekten im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. In dieser 5. Ausschreibungsrunde können sich u. a. Projekte zu den Themen Kultur und kulturelles Erbe bewerben. Antragsberechtigt sind städtische Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner*innen oder eine Gruppe von städtischen Einrichtungen mit einer Gesamtbevölkerung von mindestens 50.000 Einwohner*innen, die sich in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten befinden. In dem umfassenden englischsprachigen Leitfaden finden Sie alle Förderkriterien und Hinweise zur Antragstellung. Einreichfrist ist der 12. Dezember 2019.
Hamburger Stadtteilkulturpreis 2020 gestartet
Vorzeige-Kulturprojekte gesucht! Der mit 12.000.-€ dotierte Hamburger Stadtteilkulturpreis zeichnet erneut resonante Projekte und Programme aus. Bewerben können sich freie Träger der Kulturarbeit – kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine – sowie Einzelpersonen, die sich in der Stadtteilkulturarbeit in Hamburg engagieren. Bewerbungsfrist: 10.12.2019.
Ausschreibung für Kooperationsprojekte des CED Kultur veröffentlicht
Am Mittwoch, den 2. Oktober, hat der Creative Europe Desk Kultur die Antragsunterlagen für kleine und große Kooperationsprojekte mit Beginn 2020 veröffentlicht. Insgesamt stehen für die Ausschreibung der nationalen Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU 48,4 Mio.€ zur Verfügung, von denen ±40% Prozent für kleine Kooperationsprojekte bestimmt sind. Gefördert werden Kooperationen zwischen europäischen Einrichtungen aus allen Kultur- und Kreativsektoren, für die sich mindestens drei Partner aus drei am Programm teilnahmeberechtigen Ländern zusammentun. Ihr möchtet euch bewerben? Das Team des CED Kultur steht euch bei allen Fragen rund um die Antragstellung zur Verfügung – von einer Einschätzung zu eurer Projektidee über Tipps bis hin zum Antragscheck, der Service ist kostenlos. Einreichfrist: 27.11.2019 (17:00 Uhr MEZ). Hier geht es zu den Antragsunterlagen.

