Deutscher Integrationspreis der Hertie-Stiftung – Bewerbungen sind bis zum 27.11.2017 möglich

Ob eine gute Idee oder ein bereits laufendes Projekt – mit dem Deutschen Integrationspreis fördert, finanziert und prämiert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung vielversprechende Integrationsprojekte. Noch bis zum 27. November 2017 können Vereine, Sozialunternehmen, gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Bewerbung für den Deutschen Integrationspreis 2018 einreichen. Besonders gesucht: Innovative Ideen, bei denen sich Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung aktiv engagieren. Im Fokus des Deutschen Integrationspreises 2018 steht ein Ziel: zusammen mit Geflüchteten den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die demokratische Beteiligung von Menschen mit Fluchterfahrung fördern. Der Deutsche Integrationspreis besteht aus zwei Stufen: der Crowdfunding-Phase und der späteren Auszeichnung mit dem Preis. Alle teilnehmenden Projekte starten in einem Crowdfunding-Contest auf der digitalen Plattform Startnext. Dort stellen sie ihre Ideen vor, geben Einblicke in ihre Arbeit und werben für Unterstützer. Die Hertie-Stiftung unterstützt die Projekte bei der Vorbereitung darauf durch Workshops, Qualifizierungs- und Netzwerkangebote.

Die 25 Projekte, die in der Fundingphase die meisten Unterstützer erreichen, erhalten eine Stiftungsförderung von bis zu 15.000 Euro pro Projekt. Alle Projekte, die ihr Fundingziel erreichen, gehen in die Umsetzung. Nach sechs Monaten prüft eine Jury die Erfolge und die besten erhalten den Deutschen Integrationspreis, der nochmals mit insgesamt 100.000 Euro dotiert ist. Der Deutsche Integrationspreis 2018 wird vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft e.V. im Rahmen der Initiative „Integration durch Bildung“ gefördert.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher gilt: schnell bewerben unter http://deutscher-integrationspreis.de/projekte!

(Quelle: miz.org)

21.11.2017

Hessen’s Landesprogramm WIR fördert wieder Integrationsprojekte

Die hessische Förderung von Projekten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Zugewanderte wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. „Wir als Land investieren erheblich in die Integration und unterstützen und entlasten so auch die Kommunen. Die 2017 eingeführten Neuerungen im „WIR“-Programm stellen den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung, damit sie noch passgenauer reagieren können“, so Kai Klose, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung. Bis zum 31. Dezember 2017 können noch Fördermittel für das Jahr 2018 beantragen werden.
Auch 2018 ist die Förderung neuer innovativer Modellprojekte weiterhin ein Schwerpunkt. Sie können bis zu drei Jahre gefördert werden und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, auch an die sog. Aufnahmegesellschaft. Ziel der Projekte soll es sein, die Integrationsbedingungen für zugewanderte Menschen zu verbessern und sie in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen. In 2017 wurden erstmals insbesondere Migrantenorganisationen, die eine besondere Kompetenz in der Zusammenarbeit und der Begleitung von Zugewanderten haben, finanziell gefördert. Dies wird auch im nächsten Jahr ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsförderung bleiben.

Interessierte wenden sich bei inhaltlichen Rückfragen zum Landesprogramm WIR an: Frau Wiebke Schindel, Tel.: 0611 – 817 3316, Mail: ed.ne1758348287sseh.1758348287msh@l1758348287ednih1758348287cs.ek1758348287beiw1758348287.

10.11.2017

Initiative Musik bewilligt 51 Projekte von Pop bis Jazz

Die Initiative Musik sagt finanzielle Unterstützung für 45 Künstler*- und 6 Infrastrukturprojekte zu. Unter den Auserwählten sind die Band Holler My Dear und Lea W. Frey. Das Förder- und Musikexportbüro der Bundesregierung und Musikwirtschaft engagiert sich seit 2008 für eine lebendige und vielfältige Rock-, Pop- und Jazzmusikszene in Deutschland. Im Rahmen der aktuellen Runde gehen Fördergelder von mehr als einer halben Million Euro an insgesamt 51 Projekte aus 8 Bundesländern.

01.11.2017

Förderungen für Netzwerke zwischen Kulturschaffenden und Geflüchteten in Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert 21 Projekte zur kulturellen Integration Geflüchteter mit mehr als 300.000 Euro. Unterstützt werden Initiativen aus dem ganzen Land, deren Ziel es ist, die Vielfalt, Vernetzung und den kulturellen Austausch voranzutreiben. „Kunst und Kultur sind hervorragend geeignet, Brücken in unsere Gesellschaft zu bauen. Die geförderten Projekte vernetzen Menschen mit Fluchterfahrung mit Kulturschaffenden in Niedersachsen und ermöglichen möglichst vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft gesellschaftliche Teilhabe durch den Zugang zu Kunst und Kultur„, sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Das MWK unterstützt die von Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen eingereichten Vorhaben mit einem Zuschuss von 5.000 Euro bis zu 27.000 Euro. Die Gesamtfördersumme der zweiten Vergabetranche in 2017 beträgt rund 305.810 Euro.

Zu den unterstützten Projekten zählt auch das Vorhaben die Initiative boat people projekt aus Göttingen. Sie setzt unter dem Titel „BOAT PEOPLE SONG PROJEKT“ eine interkulturelle Musiktheaterproduktion um, die gemeinsam von professionellen Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Fluchterfahrungen sowie Nachwuchstalenten produziert wird. Das umfangreiche Netzwerk der Initiative konnte beispielsweise geflüchtete syrische Künstlerinnen und Künstler für das Song Projekt gewinnen. Die Räume der Initiative befinden sich inmitten einer Unterkunft für Geflüchtete und beziehen auch von dort Menschen jeden Alters in ihre Arbeit ein.

Weitere Projektmittel für Förderungen in 2018 können bis 30. November 2017 beantragt werden.

27.09.2017

Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus

Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von LaienmusikerInnen aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.

Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.

Weitere Infos zur Förderung: Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, ed.wr1758348287n-rml1758348287@hcoh1758348287.s1758348287, http://www.lmr-nrw.de/foerderung

25.09.2017

Erste Förderrunde des Musikfonds fördert Lizzy Scharnofske, Lucia Cadotsch u.a.

Der neue Musikfonds fördert in seiner ersten Förderrunde 86 Projekte aus allen Bereichen der zeitgenössischen Musik mit insgesamt rund 900.000 Euro. Der Musikfonds war im Herbst 2016 auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters gegründet worden und wird jährlich mit 1,1 Millionen Euro aus deren Haushalt finanziert. Das Kuratorium des Musikfonds hatte als Jury in der ersten Förderrunde an insgesamt vier Tagen im Juni und August über 459 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von ca. 10,5 Millionen Euro zu entscheiden, die bis zum Antragsschluss Ende April eingegangen waren. Der Musikfonds fördert Vorhaben und Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro. Die Liste der geförderten Projekte ist auf der Website des Musikfonds unter http://files.cargocollective.com/763098/Liste-Fo-rderungen-fu-r-Webseite_FR-01_2017.pdf veröffentlicht. Unter anderem können sich Lizzy Scharnofske für eine Musikperformance, Lucia Cadotsch für eine CD-Produktion und Bettina Wackernagel für ihr „Heroines of Sound“-Festival über eine Förderung freuen. Konzertreihen wie die Lausch-Visite in Montabaur oder Frameless in München werden ebenfalls gefördert, auch die Konzertreihe Zündeln, bei der regionale KünstlerInnen die Chance erhalten, einen oder mehrere KünstlerInnen aus aller Welt nach Mannheim zu laden um ein gemeinsames Projekt zu erarbeiten, bekommt eine Förderung. Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds endet am 30.09.2017, Anträge für die zweite Förderrunde können ab dem 01.09.17 online gestellt werden.

27.08.2017

„Jedem Kind seine Kunst“ sucht KünstlerInnen/MusikerInnen aus Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ startet mit neuen Projekten in die neunte Runde. Mit zahlreichen Projekten – von Bildender Kunst über Tanz, von Literatur bis Musik – können sich landesweit 70 Künstlerinnen und Künstler in Schulen, Kitas und vielen weiteren Einrichtungen einbringen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Kunst und Kultur heranzuführen. Zeitgleich zum Start der neuen Projektrunde werden rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler aufgerufen, sich mit ihren Projektideen für eine Beteiligung im ersten Halbjahr 2018 zu bewerben. Einsendeschluss für den Künstler-Fragebogen ist der 08.09.2017.

13.08.2017

Projektförderung für Interkulturelle Projekte startet in Berlin

Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass für die Projektförderung im Bereich Interkulturelle Projekte ab sofort Zuschüsse für das Förderjahr 2018 beantragt werden können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gefördert werden künstlerische Projekte von in Berlin lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund, die sich mit interkulturellen Themen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert werden. Über die Vergabe der Zuschüsse berät ein unabhängiges Gremium und gibt entsprechende Empfehlungen an das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied.

Die Projekte müssen 2018 stattfinden und in Berlin öffentlich präsentiert werden. Nähere Informationen sind unter der Telefonnummer (030) 90228 759 zu erhalten. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht in diesem Jahr wieder eine Online-Bewerbung; der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ aufgerufen werden.
Künstlerinnen und Künstler, die den Antrag ausnahmsweise per Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Berliner Kulturverwaltung beim Pförtner abholen. Die Kulturverwaltung empfiehlt den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch, die neue Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.

Bewerbungsschluss: 04. Oktober 2017

08.08.2017

Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten

80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.

Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1758348287-gnut1758348287fitsr1758348287utluk1758348287@kcor1758348287brewh1758348287cs1758348287 möglich.

28.05.2017

Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“

Die bundesweite „Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) sucht ab sofort zum zehnten Mal vorbildliche Musikprojekte. Bewerben können sich Projekt-InitiatorInnen, die durch Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dazugehören können z.B. Verantwortliche in Vereinen, Jugendorganisationen, Kindergärten, Schulen sowie Stiftungen – aber auch die Bewerbungen einzelner Initiativen und Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind sehr willkommen. Wichtig ist, dass mit dem musikalischen Projekt gezeigt wird, wie kulturelle Vielfalt gelebt und sprachliche Hürden durch Musik überwunden werden können. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen in allen Phasen des Vorhabens aktiv beteiligt werden. Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung möchte die LMKMS insbesondere auch Initiativen für eine Bewerbung begeistern, die sich dafür einsetzen, durch Musik Geflüchtete zu integrieren. Bewerbungsschluss: 10. September 2017.

28.05.2017

Förderfonds Kultur & Alter fördert Projekte mit RentnerInnen in NRW

Der neue Förderschwerpunkt für das Jahr 2018 lautet: „Kultur für Männer nach der Berufsphase“. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt werden künstlerisch-kulturelle Projekte bevorzugt gefördert, die nachhaltige Formate entwickeln. Ein Förderschwerpunkt ist die stärkere Kulturteilhabe älterer Menschen im ländlichen Raum und die Entwicklung inklusiver Projektkonzepte. Bewerben können sich ab sofort nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler bzw. einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 05.10.2017.

28.05.2017

Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene

Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.

28.05.2017