Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen. Unter anderem fordert der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diese Forderung möchte der Verband nun gemeinsam mit Pro Musik umsetzen.
Gemeinsames Statement von VUT & PRO MUSIK zum voraussichtlichen Spotify-Vergütungsmodell
Spotify hat für 2024 Änderungen in der Abrechnung von Streaming-Einnahmen angekündigt: der Streaming-Dienst will nur noch dann für das Streaming eines Tracks Geld an die Rechteinhaber*innen überweisen, wenn der Song innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Mal gestreamt wurde. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) und PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. wäre diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks ein schlechtes Signal an die Musikbranche, schreiben sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 15.11.2023. Von der Änderung wären zwei Drittel der Tracks auf Spotify betroffen, weil sie diesen Schwellenwert nicht erreichten, künftig gingen die betroffenen Künstler*innen demnach komplett leer aus. Dass die so nicht mehr ausgezahlten Gelder auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1.000 Mal gestreamt wurden, bedeute eine wirtschaftliche Umverteilung in Millionenhöhe.
„Man könnte argumentieren, dass es für 1.000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Betrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten“, erläutert Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender von PRO MUSIK.
„Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint“, ergänzt Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT. Beide Verbände lehnen die oben genannte Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells ab. Weiterhin fordern sie den Marktführer dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und auch mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.
PRO MUSIK Umfrage zu Gagen & Honoraren
Die PRO MUSIK Arbeitsgruppe „Gagenrichtwerte & Honorarstandards“ hat eine Umfrage erstellt zum Thema „Betätigungsfelder freier Musikschaffender vor und seit der Corona-Pandemie“. Die Umfrage richtet sich an alle freischaffenden Musiker*innen, dauert 3-4 Minuten und ist vollkommen anonym. Es werden keine Namen, Mailadressen oder IP-Adressen abgefragt, gespeichert oder weitergegeben. Die Erkenntnisse will der Verband nutzen, um einerseits gezielter auf die Bedürfnisse seiner Mitglieder einzugehen und andererseits der Politik gegenüber konkret über Arbeitswirklichkeit und Bedürfnisse freier Musiker*innen berichten zu können. Hier geht es zur Umfrage.
Kulturthemen in der Bundestagswahl?
Wie der Deutsche Kulturrat kritisch feststellt, fehlen im Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung Fragen zur Kulturpolitik vollständig. Keine der 38 Fragen des Wahl-O-Mat 2021 beschäftigt sich mit einem kulturpolitischen Thema. Damit ignoriere ein wichtiges Instrument zur politischen Information die Bedeutung der Kulturpolitik bei der Bundestagswahl. Wer sich zur Haltung der Parteien zur Kulturpolitik informieren will, kann jedoch auf den Verband PRO MUSIK zählen: Dieser hat den Parteien konkrete Fragen als sogenannte Wahlprüfsteine eingereicht und stellt die Antworten in einem PDF zum Download zur Verfügung.
Neuer Verband Pro Musik vertritt freie Musikschaffende
Der neu gegründete Verband Pro Musik setzt sich für die Interessen aller freien Musikschaffenden ein, „unabhängig von Genre- und Szenezugehörigkeit“. Bisher gab es zwar für einige Bereiche der Musikkultur Interessenverbände, aber insbesondere freie Musiker*innen standen bisher ohne Lobby da. Anlässlich der Corona-Krise haben sich die beteiligten Musiker*innen zusammengetan, „um unsere langjährigen Erfahrungen zu teilen und Ideen zur Verbesserung der sozialen Absicherung, der Arbeitskonditionen und der Lobby der Musikschaffenden zu entwickeln. Als erfahrene und gut vernetzte MusikerInnen der freien Szene möchten wir Vertreter, Ideengeber und Berater zwischen der Szene und der Politik sein – für die Szene, für die Musik.“ Am 4. September traf sich eine Delegation des Verbandes mit der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, um über Verbesserungen der wirtschaftlich unverändert schwierigen Situation freischaffender Künstler*innen zu sprechen. Dabei sei es sowohl um kommunale Soforthilfen als auch um eine perspektivisch verbesserte Absicherung der Musiker gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit gegangen. Henriette Reker sagte den Musikern demnach Unterstützung zu und wolle das Thema auch auf Landes- und Bundesebene in die politische Diskussion einbringen. Zu den ersten Amtshandlungen von Pro Musik gehörte zudem eine Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes duch das Bundesjustizministerium. Pro Musik schließe sich grundsätzlich der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 31. Juli 2020 an, weist aber darüber hinaus auf einige Probleme hin. Der Verband betont insbesondere, dass in der Kultur-und Medienbranche eine strukturelle Asymmetrie herrscht, die durch die Digitalisierung dramatisch an Gewicht gewonnen hat, sodass ein zentrales Ziel einer urheberrechtlichen Reform in der Stärkung der Position der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen liegen muss, in der Wiederherstellung eines ‚Level Playing Fields‘.“