Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.
Allianz der Freien Künste fordert Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten auf
VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.
Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“
Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.
Allianz der Freien Künste begrüßt Bundesrat-Entschließung und fordert Nachbesserung
Die 18 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände begrüßen die Entschließung des Bundesrates zur „Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“. Die Allianz der freien Künste schreibt in einer Pressemitteilung: „Diese Entschließung ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des geplanten Konjunkturpakets angemessen auf die Arbeits- und Lebensrealität der soloselbstständigen freischaffenden Künstler*innen und Kunstschaffenden in Deutschland einzugehen.
Es gibt weiterhin dringenden Handlungsbedarf:
Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die Kunst- und Kulturszene von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen ist und hat für die Unterstützung dieses Bereichs eine Milliarde Euro bereitgestellt. Dieser geplante Kulturinfrastrukturfonds ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs abzusichern und sie durch die Krise zu bringen. Allerdings muss eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für Künstler*innen und Kulturschaffende gewährleistet werden, damit die Strukturförderung nicht ins Leere läuft.
Grundsicherung ist keine Lösung
Freie Künstler*innen und Kunstschaffende, die bis zum Lockdown von ihrer Kunst leben konnten und durch das staatlich verhängte Berufsverbot seit März keine Einnahmen mehr haben, werden weiterhin in die Grundsicherung geschickt. Dies erschwert unternehmerisches Handeln und verhindert gerade in der Krise unverzichtbare Investitionen für freie Kunstschaffende unnötig. Viele von ihnen sind aufgrund bestehender Regularien beispielsweise bezüglich Bedarfsgemeinschaften ohnehin von der Grundsicherung ausgeschlossen.
Künstlerinnen und Künstler nehmen einen immanent wichtigen gesellschaftlichen Auftrag wahr. Umso erschreckender ist, dass diese Berufsgruppe in einer solchen Krisenzeit erneut durchs Raster fällt. Während in verschiedenen Berufsbereichen eine angemessene Form der Krisenhilfe installiert wurde, werden Künstler*innen und Kunstschaffende im Stich gelassen. Dabei zeigt der Blick ins europäische Ausland, dass passende Lösungen durchaus möglich sind.
Die Allianz der Freien Künste unterstützt die Entschließung des Bundesrats und fordert die Bundesregierung erneut mit Nachdruck auf, den Leistungen der Akteur*innen der Freien Szene Rechnung zu tragen und bei den Coronahilfen persönliche Lebenshaltungskosten als betrieblich relevante Ausgaben anzuerkennen bzw. Zuschüsse zur Abfederung von Einnahmeverlusten zu leisten!
Es wird höchste Zeit für eine Kultur-und Sozialpolitik, die Künstler*innen und Kunst-schaffenden der Freien Szene passende Hilfe in der Krise bietet und ihnen eine Fort-setzung ihres Schaffensermöglicht!“
Allianz der Freien Künste warnen vor ersatzlosem Ende der Coronahilfen des Bundes
- Anerkennung einer pauschalen Summe als betrieblich relevante Lebenshaltungskosten
- Anerkennung von einmaligen Investitionen, ohne die für viele Soloselbständige eine Weiterführung der beruflichen Existenz nicht möglich ist
- Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bzgl. der Mittelverwendung
Die Allianz der Freien Künste unterstützt darüber hinaus die Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Kulturinfrastrukturfonds. Mit Blick auf die Rückkehr zu einem kulturellen Leben schlägt die AFK außerdem die Einrichtung einer Taskforce vor. In beide Instrumente müssen unbedingt Vertreter*innen der Freien Künste einbezogen werden.“
Deutsche Jazzunion fordert Anerkennung von Lebenshaltungskosten bei Corona-Soforthilfen
Die Deutsche Jazzunion richtet einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene und drängt auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Laut den entsprechenden Ministerien etwa in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden Lebenshaltungskosten dort generell ausgeschlossen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, meint dazu:„Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.
MELODIVA-Presse-Mitteilung: Freischaffende in der Krise
Shutdown bringt prekäre Situation von Musiker*innen schmerzlich ans Licht
Was gemeinhin gern verdrängt wird, wird jetzt durch den Corona-Shutdown des öffentlichen Lebens eindrücklich ins Licht gerückt: viele Musiker*innen und andere Freischaffende lieben ihre Arbeit, aber sie tun sie unter prekären Bedingungen. Sie arbeiten häufig ohne Verträge, bekommen bei Krankheit kein Honorar und können kaum Rücklagen ansparen. Und obwohl fast alle in mehreren Tätigkeitsbereichen arbeiten und ihren Lebensunterhalt damit auf breitere Füße stellen, bringt ihnen das in der heutigen Krise nicht mehr Sicherheit. Denn alle Bereiche sind vom Shutdown betroffen. Das wird in der Auswertung unserer Umfrage deutlich, bei der 17 Musikerinnen von ihrer jetzigen Situation berichten.
Alle Konzerte bis einschließlich April oder Mai wurden abgesagt, keine der Kreativen hat Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Neben der Livemusik arbeiten viele als freie Musiklehrer*innen und Workshopdozent*innen, privat und/oder an Musikschulen. Der Musikunterricht wird manchmal per Skype oder Whatsapp weitergeführt, aber nicht alle Schüler*innen können oder wollen das Ersatzangebot annehmen. Auch Gesangs- oder Schlagzeugunterricht ist nur schwer bei räumlicher Trennung von Lehrer*in und Schüler*in zu realisieren. Alle Gruppenangebote – ob Chor, Workshop oder Bigband, ob sie regelmäßig einmal in der Woche oder eine ganze Woche als Ferienkurs stattfinden – fallen aus und können so gut wie gar nicht durch Online-Angebote ersetzt werden. Alle weiteren pädagogischen Angebote in Schulen oder Jugendeinrichtungen können wegen der Schließungen auch nicht stattfinden.
Die finanziellen Einbußen liegen durchschnittlich bei 2000-3000.-€ pro Monat. Währenddessen müssen nicht nur weiter die private Miete und Lebensmittel bezahlt werden, die meisten haben auch noch die Miete für Probe- und Unterrichtsräume zu begleichen. Häufig reichen die Rücklagen nur 1-2 Monate. Manchen steht das Wasser jetzt schon bis zum Hals, weil sie die Wintermonate in CD- und Videoproduktionen, Studioaufenthalte und andere Projektvorbereitungen investiert haben und die dringend benötigten Einnahmen jetzt wegfallen. Denn jetzt ist der Beginn der Hauptsaison für Musiker*innen!
An diesen prekären Arbeitsbedingungen muss sich dringend etwas ändern. Wir schließen uns den Forderungen der Deutschen Jazzunion an: Freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen haben ein Recht auf angemessene Vergütungen, die auch eine soziale Absicherung und Altersvorsorge ermöglichen. Damit faire Gagen gezahlt werden können, muss die Förderung der Spielstätten durch Bund, Länder und Kommunen ausgebaut werden. Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Lehre sollten reduziert werden und Länder und Kommunen sollten mehr feste Arbeitsplätze im musikpädagogischen Bereich schaffen, anstatt diese auf Kosten der Lehrkräfte abzuschaffen.
Aber auch Musiknutzer*innen sollten sich die Musik, die sie lieben, wieder etwas kosten lassen. Gerade jetzt brauchen Musiker*innen unsere Solidarität: Kauft ihre CDs, T-Shirts und Tickets. Nutzt dazu Portale wie Bandcamp oder kauft bei den Musiker*innen selbst. Schaut euch Online-Konzerte auf Quarantäne TV, aus meinem Wohnzimmer, #Kulturretter, die flache Kurve, Keep Listening u.a. an und bezahlt Eintritt dafür. Unterstützt euren Musikclub mit Ticketkäufen und werdet Mitglied in einem Förderverein. Damit ihr auch nach der Krise eure Lieblingsbands auf der Bühne erleben könnt.
In unserem neusten Report auf MELODIVA haben wir für Musiker*innen Infos bereitgestellt, was sie jetzt tun können, um die Krise zu meistern. Dort gibt es auch Tipps und Links zu Aktionen, mit denen Musikfans ihren Bands und Clubs unter die Arme greifen können.
Erklärung der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. zum UNESCO-Austritt der USA & Israel
Laut US-Außenministerium werden die USA per Jahresende 2017 die UN-Kultur- und Bildungsorganisation verlassen. Laut Medienberichten war der Entscheidung ein Streit über die UNESCO-Mitgliedschaft der palästinensischen Autonomiebehörde vorausgegangen. Israel hat angekündigt, ebenfalls den Austritt zu vollziehen. Die UNESCO ist ein internationales Forum für die Zusammenarbeit in Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kommunikation. Von herausragender Bedeutung sind ihre völkerrechtlichen Instrumente wie etwa die Welterbekonvention von 1972; diese war jetzt auch Stein des Anstoßes, als die Altstadt von Hebron im Westjordanland zum Weltkulturerbe ernannt wurde. Israel bewertete dies als „Fake History“ und protestierte scharf. Für die Kulturpolitik ist zudem die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen besonders relevant, da das Übereinkommen eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik schafft. Deutschland hat die UNESCO-Konvention 2007 ratifiziert und gehört zu ihren stärksten Befürwortern. Der geschäftsführende Vorstand der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. bedauert den Schritt der USA und Israels, dieses wichtige Forum internationaler Kulturzusammenarbeit zu verlassen. Gleichwohl räumt er Reformbedarf ein. Reformen bedürfen aber des Miteinanders, auch in schwierigen Zeiten. Einseitige Rückzüge schaden der Staatengemeinschaft. Große Hoffnung setzt die Kulturpolitische Gesellschaft in Audrey Azoulay, die die UNESCO künftig führen soll. Dr. Tobias J. Knoblich, Vizepräsident der Kulturpolitischen Gesellschaft, sagte dazu im Interview mit dem Südwestrundfunk: „Die UNESCO will und soll alle Staaten der Welt vertreten. Sie ist ein wichtiger Lern- und Kommunikationsraum, der durch den Austritt dieser Staaten geschwächt wurde. Wir bedauern dies sehr und sehen Prozesse des Rückzugs und der Renationalisierung mit großer Sorge. Kulturpolitik transportiert immer auch Bilder von Gemeinschaft: progressiv-öffnende, aber leider zunehmend wieder regressiv-ausschließende. Kulturschaffende werden vielerorts bevormundet und in ihrer Kritikfähigkeit beschnitten. Die UNESCO muss ihre Kraft wiedererlangen, sie ist völkerrechtlich und als diplomatische Plattform unverzichtbar“.
(Quelle)
VUT beklagt mangelnde Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt auf Dauerrotation und Mainstream. Statt die kreative Kulturlandschaft abzubilden und zu fördern, wird alles aus dem Programm gestrichen, was „Ecken und Kanten“ hat. Am Ende verlieren alle: RadiohörerInnen, Musikfans, NachwuchskünstlerInnen und die Sender selbst„. Das beklagt jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) in einer Pressemitteilung. „Mit öffentlichen Geldern wird Formatradio betrieben und die kulturelle und musikalische Vielfalt eingeschränkt“, erklärt Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT. „Wir fordern von den Rundfunkanstalten und den für sie zuständigen Kontrollgremien, sich wieder auf den Kultur- und Bildungsauftrag zu besinnen.“ Der Kultur- und Bildungsauftrag sei im Rundfunkstaatsvertrag verankert und schriebe die Abbildung kultureller Vielfalt fest. Diese suche man oft vergeblich, bis zu sieben Mal am Tag liefe derselbe Song. Wer nicht bei den großen Labels unter Vertrag stehe und dem jeweiligen Genre-Mainstream entspreche, habe kaum eine Chance, im Radio gehört zu werden.
Nach Auffassung des VUT wird die breite Kulturlandschaft nur ungenügend abgebildet. Es fehle an der Unterstützung für aufstrebende KünstlerInnen, einem abwechslungsreichen Programmangebot und dem Mut, der vorhandenen kulturellen Vielfalt auch einen prominenten Platz im Radio zu bieten. Die Tatsache, dass das Radio nach wie vor 74 Prozent der Bevölkerung erreicht und für Jugendliche neben Streaming-Diensten und dem Internet weiterhin das wichtigste Medium ist, um neue Musik zu entdecken, unterstreicht die Wichtigkeit dieser Forderung. „Das System muss gerade für aufstrebende Künstlerinnen und Künstler durchlässiger werden“, appelliert Jörg Heidemann an die RadiomacherInnen. Der Verband fordert die Rundfunkanstalten daher auf, sich auf ihren Auftrag zu besinnen und die öffentlichen Gelder zur Abbildung der Vielfalt einzusetzen.
Infos: http://www.vut.de/vut/
- 1
- 2