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VUT sieht nicht gerechtfertigte Umverteilung bei Spotify-Neuregelung

Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen am Vergütungssystem für Musik und insbesondere der neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle. Diese sieht vor, dass Künstler*innen nur noch für Tracks vergütet werden, die in 12 Monaten mindestens 1.000 Streams und/oder von mindestens 50 „unique users“ gestreamt wurden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, hat sich der VUT nun in einer ausführlichen Stellungnahme erneut zu Wort gemeldet und die Argumentation von Spotify unter die Lupe genommen. Er bemängelt, dass diese Praxis Künstler*innen mit wenigen Streams benachteilige, obwohl sie zur Angebotsvielfalt beitrügen. Vor allem Newcomer*innen würden dadurch demotiviert. Auch die Hörer*innen unterstützen mit ihren Beiträgen ausschließlich viel gestreamte Künstler*innen, auch, wenn sie ausschließlich Nischenrepertoire und wenig gestreamte Newcomer*innen hörten. Die Lösung, um Abogebühren, Künstler*innen und die entsprechenden Vergütungen logisch zu verknüpfen, sei ein nutzungsbasiertes Abrechnungsmodell, schreibt der VUT. Auch sei die Gefahr groß, dass viele Künstler*innen ihre Tracks überhaupt nicht mehr auf Spotify anbieten und so am Ende nur noch die bekanntesten und immer gleichen Tracks in Dauerschleife laufen. Spotify würde zu dem Format, das die Plattform eigentlich ablösen wollte: zum Radio.

06.02.2024

Neues Bundesschallschutzprogramm

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

01.02.2024

Music Women* Germany veröffentlicht PM zu Machtmissbrauch in der Musikindustrie

Das Netzwerk Music Women* Germany macht in seiner neusten Pressemitteilung den Machtmissbrauch in der Musikindustrie zum Thema. Die Asymmetrie der Machtverhältnisse in der Musikindustrie führe zu zahlreichen und facettenreichen Missbräuchen, bei denen besonders Frauen* – da sie in PR und Assistenzfunktionen arbeiteten – die Betroffenen seien. Die Missbrauch begünstigenden Strukturen fänden sich auch in der Musik wieder: „Männer*, die sich aufgrund ihrer Machtposition sicher fühlen, konnten und können problematische Lieder unter dem Deckmantel der Provokation und Kunstfreiheit veröffentlichen“. Von Motörhead über Ted Nugent zu R Kelly – Music Women* Germany listet viele Musiker auf, die nicht nur den Sex mit minderjährigen Groupies besungen hätten, ohne dass das kritisch hinterfragt worden wäre; viele wären auch noch Beziehungen und Ehen zu Minderjährigen eingegangen, ohne dass die Musikindustrie dies verurteilt hätte. „All das zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem innerhalb der weltweiten Musikindustrie handelt und dass sich diese Strukturen nicht auf eine bestimmte Musikrichtung oder Land beschränken. (…) Die Musikindustrie muss endlich anfangen, in die Verantwortung zu gehen. Sie muss aufhören, Fälle totzuschweigen und beginnen, bei neuen Fällen klar Position zu beziehen. Es müssen alte Strukturen offengelegt und geprüft werden, damit Abhängigkeiten abgebaut werden können. Wir wünschen uns, dass die Musikbranche sicher für alle Personen, ob vor, auf oder hinter der Bühne, wird! Wir möchten an alle Menschen, die Teil dieser Industrie sind, appellieren, sich mit ihren eigenen Mechanismen auseinanderzusetzen und zu schauen, wo sie Privilegien haben, welche sie anderen marginalisierten Personen zur Verfügung stellen könnten.“

14.08.2023

Allianz der Freien Künste fordert Unterstützung für selbstständige Künstler*innen in der Energiekrise

Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohten die freie Kunst- und Kulturszene existenziell, explodierende Produktionskosten könnten nicht durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen ausgeglichen werden, schreibt die Allianz der Freien Künste (AFK) in einer Pressemitteilung. Zwar sei zu begrüßen, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Der Begriff der „Kultureinrichtungen“ müsse dabei aber weit gefasst werden und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter dem Schutzschirm einschließen. Außerdem fehle es an effizienten Hilfen für selbstständige Künstler*innen, denn die gestiegenen Energiekosten führten zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten. „Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten“, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste. Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenverbände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit habe sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.

21.11.2022

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die im vergangenen November von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis lediglich 31. März 2022 sowie die angekündigte Erstattung von lediglich 50% der Sozialbeiträge wird in der Veranstaltungsbranche zu einer weiteren Entlassungswelle von Arbeitnehmer*innen und einer weiteren Abwanderung von Fachkräften führen. Das teilte am 12.01. das Forum Veranstaltungswirtschaft, die Allianz der sechs maßgeblichen Wirtschaftsverbände der Branche, in einer alarmierenden Pressemitteilung mit. „Unsere Branche ist wirtschaftlich am härtesten von den Eindämmungsmaßnahmen betroffen“, sagt Marcus Pohl, erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft (isdv). „Aufgrund der nun beschlossenen Laufzeit bis Ende März werden in den kommenden Wochen die letzten Arbeitnehmer, die der Branche treu geblieben sind, gekündigt werden müssen. Mangels jeglicher Möglichkeit einer Einnahmeerzielung und den daraus resultierenden Umsatzrückgängen von nach wie vor über 80% ist den Unternehmen aus eigener Kraft die weitere Finanzierung von Gehältern nicht mehr möglich.“  Die Verbandsvertreter weisen auf den dringenden Handlungsbedarf hin und fordern die Regierung zum zeitnahen Dialog auf. Die Branche brauche dringend die Zusage zur Verlängerung der Kurzarbeit und Übernahme aller Sozialbeiträge über März 2022 hinaus.

24.01.2022

Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds

Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:

  • In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
  • Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
  • Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
  • Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
06.12.2021

Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen

Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.

22.04.2021

Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen

Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.

22.04.2021

Allianz der Freien Künste fordert Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten auf

In einer gemeinsamen Pressemitteilung stellen die in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Vereine und Verbände Forderungen auf, die die schwierige Situation von KSK-Versicherten während der Coronakrise verbessern sollen. Im Fokus stehen vor allem die starren Zuverdienstregelungen im Bereich selbstständiger Nebentätigkeit und die Minderung des Krankengeldanspruchs durch Corona-bedingte Verdienstausfälle; außerdem wird ein weiterer Entlastungs-Zuschuss des Bundes gefordert, der Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK ausgleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil halten soll. Desweiteren sollen Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente erfolgen, denn KSK-Versicherten gehen durch eine unverschuldete Minderung ihres Einkommens in der Corona-Krise wichtige Rentenpunkte verloren. Detaillierte Infos und Erläuterungen zu den Forderungen findet ihr hier.
16.03.2021

VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland

Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.

08.02.2021

Nichts ist in Ordnung – Allianz der Freien Künste äußert sich zu Hilfsmaßnahmen

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.

20.01.2021

Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen

Bei den sog. Novemberhilfen, die den Einnahmenverlust von Unternehmen und Soloselbstständigen durch den zweiten Lockdown ausgleichen sollen, wurde am 05.11.2020 eine Sonderregelung bekannt gegeben: Wenn die beantragte Fördersumme unter 5.000 Euro liegt, was vor allem bei Soloselbstständigen der Fall ist, können die Mittel direkt beantragt werden. Die Beantragung durch einen Steuerberater ist nicht erforderlich. Statt des Umsatzes November 2019 kann als Vergleichsmaßstab auch der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Eine Beantragung ist allerdings aktuell immer noch nicht möglich.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.

11.11.2020