Offener Brief der deutschen Musikhochschulen zur geplanten GEMA-Reform
Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RKM) drückt in einem Offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der deutschen GEMA ihre tiefe Besorgnis über die derzeit geplante GEMA-Reform aus. Sie würde vor allem junge Komponist*innen auf dem Weg in die Professionalität gravierend benachteiligen und könnte nicht absehbare Folgen für die Musikszene und die deutschen Musikhochschulen haben. Der Vorsitzende der RKM, Prof. Christian Fischer, meint dazu: „Wir lehnen die offenbar geplante Aufgabe des bisherigen Solidarprinzips zugunsten überwiegend kommerziell ausgerichteter Inkasso- erteilungsregeln entschieden ab. Als Verantwortliche für die deutschen Musikhochschulen, an denen durch die Reform die bisherigen Kompositionsstudiengänge und bestimmte Studienzweige gefährdet wären, appellieren wir aufgrund vieler ungeklärter Fragen an die GEMA, die Reform um mindestens ein Jahr zu verschieben. Nach den geplanten neuen Regeln würde heutzutage selbst ein so produktiver Komponist wie J.S. Bach, der ja fast ausschließlich für den inkassoarmen Bereich der Kirchenmusik komponiert hat, nicht mehr ordentliches Mitglied der GEMA werden können, mithin kaum Einnahmen durch sein kompositorisches Werk erhalten.“ Die Hochschulleitungen zeigen sich auch besorgt über die von der GEMA in ihrer Reform-Präsentation dargestellte Option der Reduktion des bisherigen 10%-Pauschalabzugs (auf nur noch 5% in 2030), der auch für ausländische Nutzer*innen von GEMA-geschützter Musik gilt und dessen Ertrag bislang für soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt wurde. Zahlreiche Fragen seien noch zu klären, Alternativvorschläge noch nicht ausreichend diskutiert worden. Deshalb bittet die RKM die GEMA um einen einjährigen Aufschub, um die wichtigen Fragen unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen klären zu können. „Die avisierte Reform ist für unsere Kulturlandschaft so tiefgreifend, dass unter Einbeziehung aller Berufsgruppen in der GEMA in Arbeitsgruppen Auswirkungen unterschiedlicher Reformmodelle durchdacht und reflektiert werden sollten“, heißt es im Offenen Brief.
Deutsche Jazzunion, Deutscher Musikrat u.a. fordern höhere Kulturetats
In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Musikrat, FREO und unisono die neue Bundesregierung sowie die zuständigen Politiker*innen auf Landes- und Kommunalebene auf, sich bundesweit für eine Aufstockung der Kulturhaushalte und Förderprogramme einzusetzen. Ziel müsse es sein, in öffentlich geförderten Projekten und Institutionen faire Honorare und nicht nur Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen zu bezahlen. Bereits mit den aktuellen Förderbudgets sei die kürzlich durch den Deutschen Musikrat veröffentlichte „Empfehlung für Honoraruntergrenzen in durch BKM geförderten Projekten und Einrichtungen 2025/26“ mit einem Tagessatz von 300 Euro nur schwer zu realisieren. Würden die Kulturhaushalte in Bund, Ländern und Kommunen und damit auch die Fördertöpfe für das Musikleben nicht entsprechend erhöht, seien angemessene Honorare im Kreativbereich auch künftig mehr Wunsch als Wirklichkeit, schreiben sie in ihrer Pressemitteilung. Die FREO-Geschäftsführerin Lena Krause warnt, dass die niedrigen Honorarstandards auf lange Sicht hohe gesamtgesellschaftliche Folgekosten mit sich bringen würden. Robin von Olshausen, Mitglied der Geschäftsführung von unisono ergänzt: „Die hohe künstlerische Qualität und das gesellschaftliche Engagement professioneller Musiker*innen stehen in eklatantem Widerspruch zu ihrem oft prekären Einkommen. Wer jahrelang auf höchstem Niveau arbeitet, darf im Alter nicht in Armut leben müssen.“ Und Camille Buscot, die Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion e.V. hebt hervor, dass die Konzepte, Ideen und Inspiration der Musiklandschaft dringend gebraucht würden „in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Gesellschaft und Demokratie. Dafür braucht es eine starke Förderlandschaft, die auch abseits von Wirtschaftslogiken für die Kunst genau diese Räume des Neuen und Experimentellen ermöglicht, wie Jazz und Improvisierte Musik es tun.
Wahlprogramme: Musikverbände fordern größeren Fokus auf freie Musikszene
Nach der Veröffentlichung ihrer fünf Kernforderungen im November 2024 haben sich die Musikverbände Deutsche Jazzunion, FREO, PRO MUSIK und unisono intensiv mit den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl auseinandergesetzt und die geplanten Maßnahmen für die professionelle Musikszene in Deutschland analysiert. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Parteien hinsichtlich der Förderung und Unterstützung der freien Musikszene, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Während SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine deutliche Stärkung und Ausweitung der bisherigen Bundeskulturförderung anstrebten, verträten FDP und AfD die Ansicht, dass die Verantwortung für kulturelle Förderung primär bei den Ländern liege. Diese Haltung könne insbesondere für die freie Musikszene Herausforderungen mit sich bringen, da sie auf eine stabile und verlässliche Bundesförderung angewiesen sei, wie sie z.B. der Musikfonds bereitstelle. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sprächen sich für mehr soziale Absicherung und faire Vergütung von Musikschaffenden aus. Demgegenüber äußerten sich CDU, FDP, BSW sowie AfD entweder nicht oder lehnten entsprechende Maßnahmen ab. Zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts fänden sich keine konkreten Vorschläge, zur Doppelbesteuerung bei internationalen Auftritten hätten lediglich FDP und DIE LINKE eine klare Position formuliert. Die Musikverbände appellieren an die zukünftige Bundesregierung, die Anliegen der freien Musikszene stärker im Fokus zu haben, entsprechend ihrer kulturpolitischen Bedeutung zu fördern und die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik müsse die gesellschaftliche Relevanz und das kreative Potenzial der freien Musikszene im Blick haben und ihre spezifischen Bedarfe angemessen berücksichtigen.
Deutscher Musikrat kritisiert Wahlprogramme im Hinblick auf Kultur
Quo vadis, Deutschland? In den Entwürfen der Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagwahl am 23. Februar 2025 friste die Kultur in aller Regel ein Nischendasein und Musik als eigenständiger Bereich würde erst gar nicht erwähnt, schreibt der Deutsche Musikrat in einer Pressemitteilung. Dies mache ein Abgleich der Wahlprogramme mit den zentralen Themen und Forderungen des Deutschen Musikrats, die als Positionspapier für den Bundestagswahlkampf veröffentlicht wurden, deutlich. Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont: „Über 15 Millionen Menschen machen in Deutschland Musik. Das ist bei weitem keine Nischengruppe – und doch werden die Interessen, aber auch die Bedeutung des Kultur- und speziell des Musiklebens im Bundestagwahlkampf 2025 viel zu wenig beachtet. (…) Zwar finden sich Vorhaben zur besseren existenziellen Absicherung von Kulturschaffenden zumindest bei Parteien wie der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und dem BSW, und auch die Stärkung der Kreativwirtschaft sowie der Schutz von Urheberrechten haben es bei allen Parteien, die Aussicht auf Einzug in den Bundestag haben, in die Programme geschafft. SPD und FDP plädieren zudem dafür, Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Doch den Begriff ‚Amateurmusik‘ zum Beispiel (…) sucht man in den Programmen vergeblich. Kulturelle Bildung war nur der SPD, der CDU/CSU und dem BSW eine Bemerkung wert, Themen wie die Förderung künstlerischer Therapien kommen nirgends vor. Auch bei den Themen Nachhaltigkeit und Vielfalt verzichten die Parteien auf die inhaltlich so sinnvolle Verbindung mit Kultur. Fazit: Kultur läuft im Kulturland Deutschland bei den Parteien derzeit oft unterm Radar – die Konsequenzen trägt unsere Gesellschaft.“
VUT sieht nicht gerechtfertigte Umverteilung bei Spotify-Neuregelung
Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen am Vergütungssystem für Musik und insbesondere der neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle. Diese sieht vor, dass Künstler*innen nur noch für Tracks vergütet werden, die in 12 Monaten mindestens 1.000 Streams und/oder von mindestens 50 „unique users“ gestreamt wurden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, hat sich der VUT nun in einer ausführlichen Stellungnahme erneut zu Wort gemeldet und die Argumentation von Spotify unter die Lupe genommen. Er bemängelt, dass diese Praxis Künstler*innen mit wenigen Streams benachteilige, obwohl sie zur Angebotsvielfalt beitrügen. Vor allem Newcomer*innen würden dadurch demotiviert. Auch die Hörer*innen unterstützen mit ihren Beiträgen ausschließlich viel gestreamte Künstler*innen, auch, wenn sie ausschließlich Nischenrepertoire und wenig gestreamte Newcomer*innen hörten. Die Lösung, um Abogebühren, Künstler*innen und die entsprechenden Vergütungen logisch zu verknüpfen, sei ein nutzungsbasiertes Abrechnungsmodell, schreibt der VUT. Auch sei die Gefahr groß, dass viele Künstler*innen ihre Tracks überhaupt nicht mehr auf Spotify anbieten und so am Ende nur noch die bekanntesten und immer gleichen Tracks in Dauerschleife laufen. Spotify würde zu dem Format, das die Plattform eigentlich ablösen wollte: zum Radio.
Neues Bundesschallschutzprogramm
Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.
Music Women* Germany veröffentlicht PM zu Machtmissbrauch in der Musikindustrie
Das Netzwerk Music Women* Germany macht in seiner neusten Pressemitteilung den Machtmissbrauch in der Musikindustrie zum Thema. Die Asymmetrie der Machtverhältnisse in der Musikindustrie führe zu zahlreichen und facettenreichen Missbräuchen, bei denen besonders Frauen* – da sie in PR und Assistenzfunktionen arbeiteten – die Betroffenen seien. Die Missbrauch begünstigenden Strukturen fänden sich auch in der Musik wieder: „Männer*, die sich aufgrund ihrer Machtposition sicher fühlen, konnten und können problematische Lieder unter dem Deckmantel der Provokation und Kunstfreiheit veröffentlichen“. Von Motörhead über Ted Nugent zu R Kelly – Music Women* Germany listet viele Musiker auf, die nicht nur den Sex mit minderjährigen Groupies besungen hätten, ohne dass das kritisch hinterfragt worden wäre; viele wären auch noch Beziehungen und Ehen zu Minderjährigen eingegangen, ohne dass die Musikindustrie dies verurteilt hätte. „All das zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem innerhalb der weltweiten Musikindustrie handelt und dass sich diese Strukturen nicht auf eine bestimmte Musikrichtung oder Land beschränken. (…) Die Musikindustrie muss endlich anfangen, in die Verantwortung zu gehen. Sie muss aufhören, Fälle totzuschweigen und beginnen, bei neuen Fällen klar Position zu beziehen. Es müssen alte Strukturen offengelegt und geprüft werden, damit Abhängigkeiten abgebaut werden können. Wir wünschen uns, dass die Musikbranche sicher für alle Personen, ob vor, auf oder hinter der Bühne, wird! Wir möchten an alle Menschen, die Teil dieser Industrie sind, appellieren, sich mit ihren eigenen Mechanismen auseinanderzusetzen und zu schauen, wo sie Privilegien haben, welche sie anderen marginalisierten Personen zur Verfügung stellen könnten.“
Allianz der Freien Künste fordert Unterstützung für selbstständige Künstler*innen in der Energiekrise
Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohten die freie Kunst- und Kulturszene existenziell, explodierende Produktionskosten könnten nicht durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen ausgeglichen werden, schreibt die Allianz der Freien Künste (AFK) in einer Pressemitteilung. Zwar sei zu begrüßen, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Der Begriff der „Kultureinrichtungen“ müsse dabei aber weit gefasst werden und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter dem Schutzschirm einschließen. Außerdem fehle es an effizienten Hilfen für selbstständige Künstler*innen, denn die gestiegenen Energiekosten führten zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten. „Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten“, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste. Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenverbände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit habe sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.
Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die im vergangenen November von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis lediglich 31. März 2022 sowie die angekündigte Erstattung von lediglich 50% der Sozialbeiträge wird in der Veranstaltungsbranche zu einer weiteren Entlassungswelle von Arbeitnehmer*innen und einer weiteren Abwanderung von Fachkräften führen. Das teilte am 12.01. das Forum Veranstaltungswirtschaft, die Allianz der sechs maßgeblichen Wirtschaftsverbände der Branche, in einer alarmierenden Pressemitteilung mit. „Unsere Branche ist wirtschaftlich am härtesten von den Eindämmungsmaßnahmen betroffen“, sagt Marcus Pohl, erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft (isdv). „Aufgrund der nun beschlossenen Laufzeit bis Ende März werden in den kommenden Wochen die letzten Arbeitnehmer, die der Branche treu geblieben sind, gekündigt werden müssen. Mangels jeglicher Möglichkeit einer Einnahmeerzielung und den daraus resultierenden Umsatzrückgängen von nach wie vor über 80% ist den Unternehmen aus eigener Kraft die weitere Finanzierung von Gehältern nicht mehr möglich.“ Die Verbandsvertreter weisen auf den dringenden Handlungsbedarf hin und fordern die Regierung zum zeitnahen Dialog auf. Die Branche brauche dringend die Zusage zur Verlängerung der Kurzarbeit und Übernahme aller Sozialbeiträge über März 2022 hinaus.
Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds
Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:
- In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
- Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
- Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen
Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.
Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen
Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.
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