Stellungnahmen zum geplanten Reformstaatsvertrag

Am 26. September 2024 wurde der Staatsvertragsentwurf zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zur öffentlichen Anhörung freigegeben, bis 11. Oktober 2024 konnten Verbände und Expert*innen Anregungen und Anmerkungen einreichen. Die Deutsche Jazzunion hat ihr Feedback in einer ausführlichen Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt sie die Ausrichtung, die Programmgestaltung näher an den gesellschaftlichen Bedarfen auszurichten und niedrigschwelligere Zugänge zu schaffen. Das dürfe aber nicht zu Lasten einer fundierten journalistischen Expertise fallen, beispielsweise in Form von Abbau jazzspezifischer Redaktionen, oder indem weniger gefällige Inhalte reduziert oder gar ausgeschlossen würden. Der Abbildung von Vielfalt und pluralistischen Zugängen zu Kunstformen wie Jazz und Improvisierter Musik käme in Zeiten massiven Rechtsrucks in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wert zu. Insbesondere die geplante Zusammenlegung der bestehenden Angebote von 3sat und arte sieht der Verband äußerst kritisch, da dies zu Einschränkungen in der Diversität der produzierten und gezeigten Inhalte führen würde.

Auch der Deutsche Musikrat hatte Ende September eine Stellungnahme eingereicht und sich u.a. dafür ausgesprochen, dass der ÖRR weiterhin seinem Kernauftrag nachkommen müsse, sog. meritorischen Gütern eine Plattform und Aufmerksamkeit zu geben, also solchen, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erzeugen kann, die aber dem Gemeinwohl dienen. Der geplante Vertrag könne zu einer drastischen Verarmung von Bildungs- und Kulturangeboten und zu einem Rückgang von Diskussions- und
Diskursräumen führen.

Der Reformstaatsvertrag sieht massive Kürzungen im Radio & TV vor: in allen neun Rundfunkanstalten zusammen sollen mindestens 16 Programme gestrichen werden, Spartenkanäle wie 3sat, Arte, Phoenix, ARD-alpha, Tagesschau24 oder ZDFinfo sollen neu organisiert und teilweise zusammengelegt werden. Außerdem sieht der Vertrag vor, dass Texte künftig erst online publiziert werden dürfen, wenn ihr Inhalt zuvor in einer Radio- oder Fernsehsendung gelaufen ist, erklärt die Tagesschau. Dies schwäche die Demokratie, wenn z.B. Hintergrundinfos nicht mehr veröffentlicht werden könnten, auch würde die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe deutlich erschwert, sagen Programmverantwortliche von ARD und hr.

Eine Petition spricht sich dagegen aus, den Sender 3sat einzustellen bzw. die Inhalte in den Sender arte zu überführen.

28.10.2024