Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?

Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?

Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.

Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.

Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für  Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.

Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!

29.07.2020

Neustart Kultur – 50 Millionen für die Bundeskulturfonds

Das Rettungsprogramm der Bundesregierung NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstler*innen. Der Fonds Soziokultur e.V. baut mit „Sonderförderung Neustart Kultur“ auf seinem Corona-Sonderprogramm „Inter-Aktion“ auf. Er wird die Kulturproduktion in Einrichtungen freier Trägerschaft, darunter auch Jugendkunstschulen, und anderer Akteure der kulturellen Bildung unterstützen. Ziel ist es, fragile Strukturen und kulturelle Teilhabemöglichkeiten zustärken. Der Musikfonds e.V. fördert die Stabilisierung und Neuorientierung des aktuellen Musikschaffens unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm. Damit werden zum Beispiel Recherchen, Kompositionsvorhaben oder die Entwicklung neuer künstlerischer Arbeiten gefördert.

14.07.2020

„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung

Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.

Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.

08.07.2020

Hilfe für den Neustart

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung, um kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in ganz Deutschland die Voraussetzungen für den Start nach der behördlichen, pandemiebedingten Schließung zu schaffen. Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Gefördert werden im Rahmen des Sonderprogramms Investitionen beispielsweise für den Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besucher*innensteuerung sowie zur Einführung bzw. Anpassung digitaler Vermittlungsformate zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Über die Vergabe wird nach Reihenfolge der Anträge entschieden.

12.05.2020

Bund legt neues Unterstützungsprogramm „Neustart“ für Kultureinrichtungen vor

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Programm„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ ins Leben gerufen, um insbesondere kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können“, erklärt Monika Grütters. Die Museen hätten unter dem Dach des Museumsbundes inzwischen sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Das möchte die Staatsministerin für Kultur und Medien durch das Programm Neustart unterstützen. Finanziert werden Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung, zum Beispiel der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen, insgesamt stehen dafür 2020 einmalig bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist dem Musterantrag zu entnehmen. Außerdem bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.

05.05.2020