„Perspektive Kultur“ in Berlin

Das Programm Perspektive Kultur ist eine Anschubhilfe, die in Berlin voraussichtlich für einen Förderzeitraum ab Sommer 2022 beantragt werden kann. Sie wird die Soforthilfe ablösen: Während bisherige Hilfen aufs Überleben abzielten, ist das Programm Perspektive Kultur nicht als Liquiditätssicherung gedacht, sondern soll Kultureinrichtungen und –akteur*innen einen Neustart ermöglichen. Es wurde zusammen mit den Akteur*innen der Kulturbranche erarbeitet und hat zum Ziel, den Kultur-Betrieb zu reaktivieren und das Publikum zurückzugewinnen. Die konkrete Ausgestaltung des Programms erfolgt in den kommenden Wochen. Für die beiden Haushaltsjahre 2022/2023 sind hierfür 40 Mio. Euro vorgesehen.

31.03.2022

Informationsveranstaltung zur Förderung von Musikclubs RLP/Hessen

Am Mittwoch, 23.02. 20:00 h findet eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm Neustart Kultur NK2 des Bundes statt, zu dem pop rlp, das Kompetenzzentrum für Popularmusik in Rheinland-Pfalz und Hessen live, der Verband der Spielstätten und Festivals einladen.
Als Vertreterin des Fördergebers, der Initiative Musik gGmbH, die das Förderprogramm im Auftrag der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien abwickelt, steht Nelly Welskop für alle Fragen rund um die Spielstätten-Förderung Rede und Antwort.

Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von rheinland-pfälzischen und hessischen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen. Die Veranstaltung findet als digitale Veranstaltung über das Programm Zoom statt. 

21.02.2022

Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK

Im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist nicht weniger als die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen. Anträge können fortan laufend über das digitale Antragsformular und voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden.

Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung bei NEUSTART AMATEURMUSIK gibt es unter: bundesmusikverband.de/antragstellung oder telefonisch über die Antragshotline: +49 30 609 807 81-35 (Telefonzeiten: Mo-Fr jeweils 10-13 Uhr, Mi 13-16 Uhr sowie Mo u. Do 18-20 Uhr).  Zusätzlich wird am 09.02.22 um 17.30 eine digitale Informationsveranstaltung zur Projektförderung angeboten. Diese kann ohne vorherige Anmeldung über Zoom besucht werden.

27.01.2022

Neustarthilfe 2022 – Jetzt beantragen

Seit gestern können solo-selbständige Kulturschaffende die Neustarthilfe 2022 beantragen. Sie gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

19.01.2022

Jetzt beantragen: NEUSTART KULTUR – Zentren 2

Vom 15. November bis spätestens 30. November können Förderanträge für das Programm NEUSTART KULTUR – Zentren 2 über das Online-Antragsportal gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind. Die Förderung richtet sich an soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser, die dabei unterstützt werden sollen, investive Schutzmaßnahmen umzusetzen, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. Aber auch zukunftsgerichtete pandemiebezogene Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen können gefördert werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit zu achten. Die Förderer bieten auch Online-Beratung dazu, worauf beim nachhaltigen Kauf zu achten ist. Am 4.11. gab der Fonds Soziokultur eine Antragsberaung in Form einer Videokonferenz. Diese ist weiterhin über YouTube Abrufbar. Eine individuelle Antragsberatung bekommt ihr auch per Email oder Telefon.

19.11.2021

Musikverbände gründen Kompetenznetzwerk Amateurmusik

Ein neu gegründetes Kompetenznetzwerk aus 15 mitwirkenden Musikverbänden unterstützt die Amateurmusik beim musikalischen Neustart. Dafür erhält es Mittel aus NEUSTART KULTUR. Es soll die ehrenamtlichen Strukturen im Amateurmusikbereich bei der Beratung zu Corona-spezifischen Fragen unterstützen. Die Mitarbeitenden bieten Rechtsberatung an, unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, erstellen Informationsmaterial zu Finanzierungshilfen, Auflagen und Bestimmungen und geben Inspiration zu kreativen Lösungen in Pandemiezeiten. Darüber hinaus schärft das Netzwerk in Politik und Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Nöte von Amateurorchestern und -chören sowie für die Aufgabe, durch differenzierte und vom wissenschaftlichen Forschungsstand geleitete Corona-Maßnahmen im Bereich des Vereinsmusizierens einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes und sozialen Lebens zu erhalten. Die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem Netzwerk werden voraussichtlich ab Ende Februar über die die neue, BMCO-eigene Wissensplattform www.frag-amu.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können bereits jetzt an folgenden Kontakt gerichtet werden: ed.um1739874751a-gar1739874751f@ofn1739874751i1739874751

Zusätzlich wird es im Rahmen von NEUSTART AMATEURMUSIK eine finanzielle Förderung von NEUSTART-Projekten geben, mit denen Amateurorchester- und -chöre ihre musikalische Arbeit und ihren Probenbetrieb wiederbeleben sowie Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erproben können. Ziel der Projekte ist, dass diese ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und Perspektiven für einen Neustart der Amateurmusik bieten.

10.02.2021

Neustart Kultur: Förderprogramm für den stationären Musikfachhandels beschlossen

Ein weiteres Teilprogramm von NEUSTART KULTUR ist beschlossen: „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel“. Dieses wird der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, umsetzen. Es soll dazu beitragen, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (MI-Branche) zu unterstützen und insbesondere dem in seiner Existenz bedrohten stationären Musikfach- und Tonträgerhandel eine nachhaltige Perspektive zu geben. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm werden in Kürze bekannt gegeben. Die Abwicklung und Bewilligung der Anträge wird über den Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM erfolgen; der Deutsche Musikrat stellt zum Zweck der Antragsstellung eine Online-Datenbank über seine Website zur Verfügung.

16.12.2020

Neustart Kultur: Weitere Mittel für Musikfonds

Der Musiksfonds erhält weitere Mittel aus Neustart Kultur für ein einmaliges Stipendienprogramm. Anträge für die nächste Förderrunde mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. April 2021 beginnen. Anträge können online eingereicht werden. Die Förderergebnisse der 1. Förderrunde werden spätestens Anfang April bekanntgegeben. Projekte, die Unterstützung durch Mittel aus Neustart-Kultur beantragen, müssen bis zum 30.11.2021 beendet und abgerechnet sein. Die geplanten Veranstaltungen müssen vor Mitte Oktober 2021 stattfinden.

07.12.2020

Infographik Coronahilfen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Infografik veröffentlicht, die den Überblick über seine Coronahilfen geben soll. Weiterhin gibt es die aktuell laufende Überbrückungshilfe (II), die nun bis in den Juni 2021 verlängert wurde und ab Januar 2021 unter dem Namen Überbrückungshilfe (III) läuft. Als Bestandteil der Überbrückungshilfe III gibt es voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2021 eine Maßnahme für Solo-Selbständige, speziell für Kulturschaffende. Mit der angekündigten Neustarthilfe soll es möglich sein, eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss zu erhalten. Dies ist eine Ergänzung zu der bisherigen Erstattung von Fixkosten, welche vielerorts ins Leere lief. Einen weiteren Lichtblick gibt es für kleine Festivals: Im Rahmen von Neustart Kultur soll es ein eigenes Förderprogramm für „Umsonst und Draußen Festivals“ ohne Ticketverkäufe, eintägige Festivals und solche, die weniger als 900 Eintrittskarten pro Tag verkaufen geben. 

07.12.2020

Weitere Bundeshilfen für Kultur- und soziokulturelle Zentren

Insgesamt weitere 15 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR stehen demnächst soziokulturellen Zentren, Netzwerken und Initiativen für den Wiedereinstieg in ihre Programmarbeit unter Corona-Bedingungen zur Verfügung. Projektträger können jeweils bis zu 50.000 Euro zur Planung neuer Veranstaltungen, Kurse, Workshops und Begegnungsformate unter den geltenden Corona-Regelungen erhalten. Anträge für eine Förderung können ab dem 01.10.2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

16.09.2020

Hamburg hilft Kreativen mit Neustartprämie (Antragsfrist verlängert!)

Hamburg bringt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID19-Pandemie mit einer Neustartprämie zusätzliche Hilfe für Künstler*innen und Kreative auf den Weg. Im Rahmen der Neustartprämie können sie einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Sitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann ab sofort und bis zum 31. Dezember (verlängert!) unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden. Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit den noch in der Entwicklung befindlichen Hilfen des Bundes geplant.

07.09.2020

NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen

Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:

 

25.08.2020