Förderprogramme Karrieresprungbrett Berlin & Pop im Kiez (Infocall 12.03.)
Ab sofort könnt ihr euch für die Musicboard-Förderprogramme Karrieresprungbrett Berlin und Pop im Kiez bewerben. Karrieresprungbrett Berlin fördert Projekte und Plattformen, die den Popmusik-Nachwuchs – von Musiker*innen bis Musikwirtschaft – bei ihrem nationalen und internationalen Karrieresprung unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel Konzertreihen, Workshop-Programme oder interdisziplinäre Formate. Bei Pop im Kiez werden Projekte gefördert, die die Akzeptanz von Live-Musik in verschiedenen Kiezen in Berlin anhand von Modellprojekten, Kampagnen oder anderer Maßnahmen erhöhen. Die Umsetzung der Projekte muss im Jahr 2026 stattfinden. Fragen zur Antragsstellung könnt ihr in einem Online Infocall am 12. März 2026 um 15 Uhr via Zoom loswerden. Antragsfrist: 1. April 2026, 18 Uhr
Bremen startet Projektförderung „Junge Szene und Subkultur“
Die Projektförderung Junge Szene – Subkultur zielt auf die Unterstützung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise sowie noch in der Entstehungsphase befindliche Vorhaben. Die Projekte adressieren zumeist ein Publikum abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote. Es werden auch Projekte unterstützt, die unterschiedliche Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel durch die Integration von Vorträgen oder interaktiven Elementen sowie spartenübergreifende Raumnutzungen von Ateliers, Werkstätten oder Workshops. Darüber hinaus sollen dabei vor allem Teams von Kulturschaffenden gefördert werden, in denen unter 35-Jährige maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Auch „Start-Ups“ im Bereich Kulturprojekte können sich mit innovativen Ideen und neuen kreativen Ansätzen bewerben. Die Antragsfrist für die nächste, 2. Tranche ist vom 20.3.-9.4.2026 (Förderzusage mit Beschluss der Kulturdeputation voraussichtlich Anfang Juni 2026). Die 3. Tranche endet Ende Juli.
Bewerbungsstart bei About Talents
Was macht man eigentlich auf einer Convention? Wofür sind Receptions gedacht? Und wie starte ich beim Netzwerken durch? Mit dem About Talents Programm will das Pop-Büro Region Stuttgart euren Start in der Musikbranche vereinfachen und euch vernetzen. Bewerben können sich alle Musiker*innen, Manager*innen, Produzent*innen, Fotograf*innen, Videoregisseur*innen, Journalist*innen o.ä. – einzige Voraussetzung: euer Wohnsitz ist in Baden-Württemberg und ihr seid unter 30 Jahre alt. Zusätzlich können sich junge Bands aus Baden-Württemberg dafür bewerben, Teil des diesjährigen Festival Line-ups zu werden. Einsendeschluss: 8.3.2026
Opne Call: Newcomer*innen aus Regensburg & Region gesucht
Musikschaffende aufgepasst: Im Degginger gibt es eine Förderung für Newcomer*innen zu vergeben! Du möchtest deine Musik mit einem größeren Publikum teilen und dich künstlerisch weiterentwickeln? Dann hol dir die Newcomer-Förderung vom Kulturamt und der Kreativbehörde und nutze die Chance dich in der Regensburger Musikszene zu etablieren! Du musst seit mindestens 5 Jahren in der Musikszene aktiv sein und deinen Wirkungskreis in der Stadt Regensburg haben. Kollektive, Kooperationsprojekte und spartenübergreifende Musikprojekte werden bevorzugt, um die Vernetzung in der lokalen Musikszene zu stärken. Interessierte schicken ihre Bewerbung bis 1. März 2026 an das Kulturamt Regensburg, z. H. Carolin Binder, Mail.
Stipendienprogramm stART.up für junge Künstler*innen aus Hamburg
Junge Kunst-, Musik- und Kulturschaffende, die in Hamburg leben und nach ihrem Studienabschluss freiberuflich arbeiten oder eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen möchten, werden vom Stipendienprogramm stART.up der Claussen-Simon-Stiftung finanziell und ideell mit einjährigen Arbeitsstipendien gefördert. Erste Berufserfahrungen im künstlerischen Bereich sind dabei Voraussetzung. stART.up richtet sich an Künstler*innen aller Sparten, sei es Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film, Fotografie oder Literatur. Ein Stipendium beinhaltet neben der finanziellen Förderung von bis zu max. 1.400,- Euro pro Monat (ggf. zzgl. Kinderzuschlag in Höhe von 300,- Euro), die verpflichtende Teilnahme an Seminaren und Workshops, die der Professionalisierung dienen und wirtschaftliche, kommunikative und juristische Kenntnisse für eine erfolgreiche berufliche Selbstständigkeit vermitteln. Neben der gemeinsamen Arbeit in der transdisziplinären Gruppe ist die vertiefende Weiterbildung mit individuellen Coachings möglich. Die Stipendiat*innen erarbeiten während der Förderzeit einen Projektplan, in dem sie eine künstlerische Idee konkretisieren und ein Konzept zur Umsetzung entwerfen. Mit diesem Projektplan bewerben sich die Geförderten am Ende des ersten Förderjahres um eine Anschlussförderung. Bewerbungsschluss: 15.02.2026
Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung (Anträge bis 15.02.)
Noch bis 15.02.2026 sind neue Förderanträge für freischaffende Nachwuchskünstler*innen und für Kinder- und Jugendkulturprojekte der Freien Szene möglich. Die Förderung umfasst unter anderem Projekte im Musiktheater oder in der Musik. Dein Projekt sollte in Hamburg erarbeitet werden und stattfinden.
Forschungsresidenz von Almut Schlichting im Jazzinstitut Darmstadt 12.-16.11.2025
Musiker*innen Raum zu schaffen für ihre musikalische Forschung und damit zur Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Persönlichkeit ist dem Jazzinstitut Darmstadt schon in der Vergangenheit ein wichtiges Anliegen gewesen. Mit der Archivresidenz initiiert das Jazzinstitut Darmstadt jetzt ein Pilotprojekt, das eine künstlerische Auseinandersetzung mit seinem Archiv ermöglicht. Unter dem Konzept des „Living Archive“ wird die Sammlung nicht nur als wissenschaftliche Ressource betrachtet, sondern als aktiver Dialograum, in dem historische Materialien in zeitgenössische künstlerische Prozesse einfließen.
Die erste Residenz dieser Art wird von der Berliner Saxophonistin und Komponistin Almut Schlichting im November 2025 durchgeführt. Im Mittelpunkt steht die Musik des Darmstädter Bassisten und Komponisten Jürgen Wuchner (1948–2020), einer prägenden Figur der lokalen Jazzszene. Ein besonderer Schwerpunkt liegt außerdem auf der aktiven Einbindung der Eberstädter Stadtgesellschaft (einem südlichen Stadtteil Darmstadts). In Anlehnung an Wuchners Arbeitsweise, sich musikalisch von Orten und Menschen inspirieren zu lassen, diskutiert sie mit Menschen aus verschiedenen Altersgruppen. Ihre Antworten und Assoziationen dienen als Materialgrundlage für neue musikalische Miniaturen. So wird die Musik nicht nur für, sondern mit der Stadtgesellschaft entwickelt. Gemeinsam mit zwei langjährigen Musikerkollegen von Wuchner, dem Pianisten Uli Partheil und dem Schlagzeuger Jörg Fischer, präsentiert sie zum Abschluss das musikalische Ergebnis ihrer Arbeit bei zwei Konzerten: am 14.11. Schlossbastion/Schlosskeller Darmstadt und am 15.11. im Achteckigen Haus in Darmstadt-Eberstadt.
Bundeshaushalt 2026: Fonds Soziokultur bekommt weniger Mittel
Die neue Bundesregierung hat Anfang September 2025 den Haushalt des laufenden Jahres entschieden – mit einer erfreulichen Überraschung für die Bundeskulturfonds: Auf Beschluss der Parlamentarier*innen dürfen sie mit mehr als den geplanten Etats für dieses Jahr rechnen. Neben den erwarteten 3,9 Mio. Euro stehen dem Fonds Soziokultur zusätzlich 813.000 Euro zur Verfügung, sodass der Gesamtetat 2025 nun 4.713.000 Euro beträgt. Die zusätzlichen Mittel sollen in die nächste Ausschreibung der Allgemeinen Projektförderung fließen und gelangen damit direkt an die Basis kultureller Teilhabe. Diesem starken Signal steht jedoch der aktuelle Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung gegenüber: Er entzieht dem Fonds Soziokultur mit 1 Mio. Euro mehr als ein Viertel seiner regulären Bundesförderung (die Erhöhung in 2025 ist hier noch nicht eingerechnet). Diese Kürzung sei um so unverständlicher, weil der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch im Juli in einer Pressemitteilung mit der „Stabilisierung der Bundeskulturfonds“ die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung verlautbart hatte. Der Fonds Soziokultur, seine sieben Mitglieder und die Arbeitsgemeinschaft der Bundeskulturfonds haben den BKM deshalb um Gleichbehandlung und Korrektur gebeten und Gespräche mit Abgeordneten aufgenommen, die im November 2025 abschließend über den Bundeshaushalt 2026 entscheiden werden.
Durch seine Bundesförderung leistet der spartenübergreifende Fonds Soziokultur seit mehr als drei Jahrzehnten einen substanziellen Beitrag zu kultureller Teilhabe, Nachwuchsförderung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. 2025 konnte der Fonds Soziokultur rund 170 Maßnahmen ermöglichen, das entspricht 13 Prozent aus 1.300 Anträgen mit einem Finanzierungsbedarf von 24 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen würden diese Förderquote auf ein dramatisches Niveau senken und damit die Breitenwirkung von Kultur in der Gesellschaft erheblich gefährden.
2. Landeskulturkonferenz Rheinland-Pfalz 27.11.2025
Wie können junge Menschen Kultur aktiv mitgestalten? Welche Rahmenbedingungen braucht es für eine vielfältige, offene und zukunftsfähige Kulturlandschaft? Die 2. Landeskulturkonferenz Rheinland-Pfalz am 27.11.2025 bringt junge Menschen, Kulturschaffende sowie Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Bildung und Zivilgesellschaft zusammen. Im Mittelpunkt stehen Austausch, Beteiligung und konkrete Impulse für eine stärkere kulturelle Teilhabe junger Menschen. Die Konferenz richtet sich an junge Menschen und Kulturschaffende sowie Personen aus Politik, Verwaltung, Bildung und Gesellschaft.
Wann? 27. November 2025 | 10:00 – 17:00 Uhr
Wo? Altes Postlager Mainz
Die Teilnahme ist kostenfrei (inkl. Tagungsverpflegung) und die Anmeldung ist hier digital möglich. | Die Plätze sind begrenzt.
Fonds Soziokultur: Antragsportal für drei Förderlinien öffnet Anfang Oktober
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur, einer von sechs Bundeskulturfonds. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Über verschiedene Förderprogramme gibt er Mittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in ganz Deutschland weiter. Beantragt werden können soziokulturelle Projektvorhaben, Projekte von Menschen unter 25 Jahren, Prozesse der Organisationsentwicklung sowie internationale Kooperationen mit Organisationen aus dem Vereinigten Königreich.
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Für alle zwischen 18 und 25 Jahren: bis zu 4.000 € für eigene Projekte, die vor Ort wirken und gesellschaftliche Themen aufgreifen.
Antragsschluss: 2.11.2025, Infosession: 22.10. (14 Uhr)
Allgemeine Projektförderung
Für alle, die partizipative Projekte mit kulturellen Methoden realisieren wollen: 5.000–30.000 € für mutige Ansätze und innovative Formate. Antragsschluss: 2.11.2025, Infosessions: 17.10. (11 Uhr), 22.10. (16 Uhr)
Cultural Bridge
Für Partnerschaften mit dem Vereinigten Königreich: von ersten Austauschtreffen bis zu gemeinsamen Projekten mit bestehenden Partnern. Antragsschluss: 12.11.2025 (13 Uhr)
Bundesstiftung LiveKultur stellt neuen Solidaritätsfonds vor: Live Music Fund Germany
Die Bundesstiftung LiveKultur kündigt beim diesjährigen Reeperbahn Festival den Start des Live Music Fund Germany zum 01.01.2026 an – eine neue, solidarische Brancheninitiative zur Förderung der Livemusikkultur in Deutschland. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen eines Panels beim zentralen Branchentreffen Reeperbahnfestival, das dieses Jahr unter dem Motto „Imagine Togetherness“ steht. Um das vielfältige Livekultur-Angebot zu bewahren, das Newcomer*innen den Weg nach oben ermöglicht, möchte die Bundesstiftung einen Fonds auflegen, der sich aus drei geplanten Einnahmequellen speist: 1) aus freiwilligen Spenden beim Ticketkauf, 2) Micro-Funding durch Ticketing-Anbieter und Spielstätten und 3) solidarischen Abgaben der Branche, in dem Veranstalter*innen und Spielstätten feste Anteile als freiwilligen Ticket-Override abführen. Die Einnahmen des Fonds werden gezielt in drei zentrale Säulen der kulturellen Infrastruktur reinvestiert: 1) in die Nachwuchs- und Clubförderung: Zuschüsse für kleine Spielstätten, Nachwuchskünstler*innen auf Erst-Tourneen und innovative Formate sowie Festivalförderung, 2) Fehlauslastungsausgleich für mittlere Konzerte: Veranstaltende mittlerer Kapazität (bis 2.000 Personen) können bei defizitären Konzerten pauschale Zuschüsse („Auslastungsversicherung”) beantragen und 3) Strukturelle Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeit, Inklusion und Ausbildung: Unterstützung für ökologische und soziale Initiativen, Barrierefreiheit, Fachkräfteentwicklung und Diversität.
Infocalls informieren über den Festivalförderfonds (24.09./09.10./15.10.)
Im Oktober kommt eine neue Auflage des Festivalförderfonds. Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Die nächste Antragstellung ist vom 13.10.2025, 13 Uhr bis zum 3.11.2025, 13 Uhr geplant. Genauere Infos, Programmbeschreibung wie FAQs findet ihr demnächst auf der Website oder ihr besucht einen der drei Infocalls zum Thema „How-To-Antragstellung“:
Mi., 24.09.2025, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
Do., 09.10.2025, 17 – 18:30 Uhr – Anmeldung
Mi., 15.10.2025, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
Die Fortsetzung des Förderprogramms für Musikfestivals steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit und möglicher haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen durch den Bundestag.

