Initiative Musik über NEUSTART KULTUR
Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.
Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.
Corona-gerechte Bestuhlung zeigt: das „neue Live“ hat nur noch 20% Auslastung
Ein skurriles Bild macht derzeit in den sozialen Medien die Runde: Die Corona-gerechte Bestuhlungsvariante der Werretalhalle Löhne zeigt, wie ein Konzert-/Theatersaal nach den neuen Lockerungen mit Abstandgebot bestuhlt werden darf. Das Theater hat eigentlich 313 Plätze, im Falle einer „Wiedereröffnung“ werden daraus 66. Die geltenden Hygieneschutzbestimmungen bedeuten eine Reduzierung der verkaufbaren Plätze (also Tickets!) um 70 bis 80 Prozent. Während also in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Kultur bald wieder fröhlich losgehen kann, erweisen sich die neuen Abstandsregelungen in der Realität und betriebswirtschaftlich als nicht wirklich umsetzbar.
Im übrigen kann davon ausgegangen werden, dass auch die Abstandsregelung in geschlossenen Räumen bei Konzert- und Theatervorstellungen von einer Stunde und länger nicht verhindern können, dass COVID-19 während dieser Events weitergetragen wird. Je länger frau in einem geschlossenen Raum mit vielen weiteren Personen ohne natürliche Belüftung verbringt, desto höher ist das Ansteckungsrisiko. Einen anschaulichen und sehr lesenswerten Artikel dazu hat die Biologie-Professorin Erin Bromage an der University of Massachusetts Dartmouth hier veröffentlicht.
2. Förderrunde des Digitalisierungsprogramms für Musikclubs (jetzt bewerben!)
Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. BetreiberInnen von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Antragsberechtigt sind BetreiberInnen von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.
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