Letzte Chance: Förderung für Musikveranstaltungen „Live 500“

Du bist Veranstalter*in? Dann aufgepasst: Noch bis zum 23.10. können kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen Anträge für Live 500 stellen. Pro Veranstaltung mit bis zu 250 Gästen könnt ihr Fördergelder von 500 Euro bekommen. Die Hälfte des Betrags fließt direkt an die auftretenden Künstler*innen, während der Rest dazu dient, die Produktionsausgaben zu decken.

14.10.2024

Live Concert Account: Strukturförderung für private Musikclubs in Hamburg

Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Private Musikspielstätten mit festem Spielort in Hamburg können bis zum 30.04.2024 einen Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr vom/von der derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstaltet haben. Euer Club darf keine institutionelle Förderung bekommen und die Gesamt-Besuchskapazität darf 1.000 Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Jury, jeder Club, der die Voraussetzungen erfüllt,  wird verlässlich und gerecht unterstützt. Dabei gilt: Je mehr Live-Musik-Konzerte eure private Musikbühne nachweisen kann, desto höher fällt der Förderbetrag aus.

26.03.2024

Kampagne „Clubs are culture“

Seit Jahren ist von einem flächendeckenden Clubsterben die Rede, denn durch Pandemie und Inflation hat sich die Lage vieler Betreiber*innen verschlechtert. Mit einem Aktionstag (25.08.2023) in Frankfurt haben sie jetzt auf ihre Lage aufmerksam gemacht, um die Politik zum Handeln aufzufordern. Immer häufiger müssten bestehende Clubs Wohnneubauten weichen, Neueröffnungen seien „wegen der ganzen Bürokratie, den Vorschriften und Kosten“ fast nicht mehr umsetzbar, sagt Matthias Morgenstern, Betreiber des „Tanzhaus West“ im Frankfurter Gutleutviertel in einem Beitrag der Hessenschau. Der Club-Betreiber setzt sich deshalb als einer der Köpfe hinter der Kampagne „Clubs are culture“ für Förderprogramme und Gesetzesänderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein. Der Zusammenschluss mehrerer Verbände möchte unter anderem die Novellierung der Baunutzungsverordnung und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) unterstützen, die Musikclubs als Kulturstätten anerkennt. Bislang werden Clubs mit Discos, Spielhallen oder Zirkussen gleichgestellt und gelten als Vergnügungsstätten, obwohl sie sich zu Kulturbetrieben mit einem kuratierten Programm entwickelt hätten und mit ihrer Nachwuchsförderung Kulturbasisarbeit betrieben. Welche weiteren Termine geplant sind, seht ihr auf ihr auf der Kampagnenhomepage.

28.08.2023

Live 500 fördert kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen

In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Es können maximal 24 oder 12 Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30. Juni 2024 stattfinden. Anträge können voraussichtlich vom 3. Juli 2023 (13:00 Uhr) bis 31. Juli 2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich im Voraus im Förderportal zu registrieren.

An folgenden Daten finden Infocalls statt, zu denen ihr euch hier anmelden könnt: 15.6./ 22.6./29.6./6.7. und 13.7. jeweils von 10 – 11:30 Uhr.

30.05.2023

Future Fonds für Hamburger Musikclubs gestartet

Das Clubkombinat Hamburg e.V. hat mit Unterstützung der Behörde für Kultur und Medien das Förderprogramm „Future Fonds Hamburg“ ins Leben gerufen. Mit dem Programm werden Clubs dabei unterstützt, ihren Betrieb klimafreundlicher und umweltschonender zu gestalten. Konkret werden zunächst in sechs Clubs Nachhaltigkeitsmanager*innen gefördert, die auf Grundlage einer Ausgangsbilanz konkrete Maßnahmen zu einem nachhaltigeren Betrieb umsetzen: Hebebühne, das UWE, der KENT Club, das Uebel & Gefährlich, das moondoo und die Fabrique im Gängeviertel. Die Behörde für Kultur und Medien unterstützt das Projekt in 2023/2024 mit insgesamt 140.000 Euro. Die Clubs erhalten einen Personalkostenzuschuss von 700 Euro monatlich, um eine*n Nachhaltigkeitsund Transformationsmanager*in temporär zu finanzieren. Die Initiative geht auch zurück auf eine von der Initiative Clubtopia entwickelte freiwillige Selbstverpflichtung („Zukunft feiern“) für eine nachhaltige Clubkultur. Sie beinhaltet ein Nachhaltigkeitskonzept für Clubs, das darauf abzielt, effektive und sozialverträgliche Klimaschutzmaßnahmen im Clubbetrieb erfolgreich umzusetzen.

10.05.2023

Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich

Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!

15.03.2023

Kulturpreis für Berliner Clubszene: TAG DER CLUBKULTUR

Der TAG DER CLUBKULTUR wurde auf Initiative der Clubcommission, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Musicboard ins Leben gerufen und wird auch in diesem Jahr 2022 die Vielfalt der Berliner Clubkultur und das besondere Engagement der Berliner Szene würdigen. Ein damit verbundener Preis wird insgesamt 40 Clubs und Kollektive der Stadt mit je 10.000 Euro auszeichnen. Dieser bietet den Bewerber*innen Gelegenheit, ihren Beitrag zur Berliner Clubkultur zu reflektieren und die Clubkultur von morgen mitzugestalten. Auf den Preis können sich alle Berliner Clubs und Kollektive bewerben. Alle Kriterien und Details zur Bewerbung finden sich in der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen. Eure Bewerbung könnt ihr vom 01.-15. August 2022 über das Online-Formular einreichen.

Erstmals findet der TAG DER CLUBKULTUR nicht nur am 3. Oktober, sondern eine ganze Woche lang statt. Bis zum 9. Oktober präsentieren die ausgezeichneten Clubs und Kollektive in rund 40 Veranstaltungen die Bandbreite und Vielfalt ihrer Clubkultur. Um progressive Räume der Clubkultur von morgen noch möglich zu machen, wollen die Macher*innen einen Blick zurück zu den Ursprüngen werfen. Deshalb steht der TAG DER CLUBKULTUR in diesem Jahr unter dem Motto GROWING ROOTS – SHAPING SPACES und fokussiert damit die Ursprünge der Clubkultur und die Bedeutung von (Frei-)Räumen.

27.07.2022

Infrastrukturförderung (Bewerbungsschluss: 20.06.22)

Bis 20.06.2022 können Anträge für die Infrastrukturförderung gestellt werden. Mit diesem Programm unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. August 2022. Anträge für Projekte, die nach dem 31. Oktober 2022 starten, können erst in späteren Förderrunden eingereicht werden. Für die Neuauflage des Förderprogrammes wurde die Programmbeschreibung aktualisiert. Damit haben sich auch die Förderbedingungen geändert. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2022 bekannt gegeben. 

13.06.2022

9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben

Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.

16.05.2022

Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)

Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr

Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.

01.05.2022

Livestream APPLAUS-Verleihung 29.06.2021

Die Spannung steigt, denn heute Abend ab 19:30 Uhr werden die APPLAUS-Awards verliehen und als Livestream übertragen! Clubs und Veranstalter:innen konnten sich bis zum 31. März 2021 für den aktuellen APPLAUS bewerben. Bewerbungen waren in den Kategorien Programm, Spielstätte und Programmreihe möglich. Darüber hinaus gibt es 2021 die Chance auf Sonderpreise für Awareness und Nachhaltigkeit. Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie wird zusätzlich der „Sonder-APPLAUS“ verliehen.
29.06.2021

Neustart Kultur für Musikclubs und Veranstalter*innen: Antragsfrist verlängert

Die Antragsfrist der Teilprojekte des Pakets NEUSTART KULTUR für Clubs und Veranstalter*innen ist noch einmal verlängert worden: Noch bis zum 30.11.2020 können Musikclub-Betreibende und Veranstalter*innen von Live-Musik und Festivals im Rahmen des Förderpakets Geld beantragen.

17.11.2020