Jetzt bewerben: „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“

Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. Für den Förderzeitraum 2021-2023 ist ab sofort die zweite, mit rund 13 Millionen Euro dotierte Programmphase ausgeschrieben. Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020.

10.03.2020

MusikVorOrt – Förderprogramm fürs Musizieren in ländlichen Räumen

Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31.03.2020 bis 31.03.2021 stattfinden sollen. Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000.-€ pro Projekt. Die Antragsfrist läuft bis 12.01.2020.

27.11.2019

Culture Crops Project: jetzt bewerben

Vom 23.-23.10.2019 findet in Konstanz-Kreuzlingen die Konferenz „Culture Crops: Cultural Practices In Non-Urban Territories“ statt. Träger kultureller Projekte, die sich mit kulturellen und sozialen Innovationen in nicht-urbanen Regionen befassen, können sich noch bis 12.08.2019 bewerben: „Do you have a cultural project that deals with non-urban territories? Are you running an initiative based on a dialogue with the rural social and environmental context? Are you intervening with the audiences outside of big cities? Is your project reflecting on cultural and social innovation in peripheries?“

23.07.2019

Land Hessen fördert kulturelle Angebote auf dem Land

Kunst- und Kulturminister Boris Rhein macht auf zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 600.000.-€ aufmerksam, die Kulturprojekte vor allem im ländlichen Raum ermöglichen sollen. Vereine, Künstler*innen und Institutionen können sich mit ihren Vorhaben dafür bewerben. 20.000.-€ sollen z.B. für Projekte des „Kulturellen Raumprogramms“ zur Verfügung gestellt werden, das jeder/jedem Bürger*in Hessens die Möglichkeit eröffnen möchte, kulturelle Angebote im eigenen Lebensumfeld zu nutzen oder auch anzubieten. Das Programm richtet sich an Projekte von Vereinen, Künstler*innen und Institutionen, die für eine begrenzte Zeit Räume benötigen – zum Beispiel für Ausstellungen. Unterstützung sollen auch die hessischen Heimat- und Kulturvereine erhalten. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert bereits Vereine, Einzelpersonen und Kommunen bei dem Bemühen, Brauchtum in Hessen zu erhalten und zu pflegen.

26.06.2018

LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.

(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)

15.05.2017