Culture Crops Project: jetzt bewerben
Vom 23.-23.10.2019 findet in Konstanz-Kreuzlingen die Konferenz „Culture Crops: Cultural Practices In Non-Urban Territories“ statt. Träger kultureller Projekte, die sich mit kulturellen und sozialen Innovationen in nicht-urbanen Regionen befassen, können sich noch bis 12.08.2019 bewerben: „Do you have a cultural project that deals with non-urban territories? Are you running an initiative based on a dialogue with the rural social and environmental context? Are you intervening with the audiences outside of big cities? Is your project reflecting on cultural and social innovation in peripheries?“
Land Hessen fördert kulturelle Angebote auf dem Land
Kunst- und Kulturminister Boris Rhein macht auf zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 600.000.-€ aufmerksam, die Kulturprojekte vor allem im ländlichen Raum ermöglichen sollen. Vereine, Künstler*innen und Institutionen können sich mit ihren Vorhaben dafür bewerben. 20.000.-€ sollen z.B. für Projekte des „Kulturellen Raumprogramms“ zur Verfügung gestellt werden, das jeder/jedem Bürger*in Hessens die Möglichkeit eröffnen möchte, kulturelle Angebote im eigenen Lebensumfeld zu nutzen oder auch anzubieten. Das Programm richtet sich an Projekte von Vereinen, Künstler*innen und Institutionen, die für eine begrenzte Zeit Räume benötigen – zum Beispiel für Ausstellungen. Unterstützung sollen auch die hessischen Heimat- und Kulturvereine erhalten. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert bereits Vereine, Einzelpersonen und Kommunen bei dem Bemühen, Brauchtum in Hessen zu erhalten und zu pflegen.
LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.
(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)