Kleine Projektförderung des Musikfonds fördert Projekte im ländlichen Raum

Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Die erste Einreichungsfrist für das Jahr 2024 ist der 29.02.2024 (18 Uhr). Zu dieser Frist können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai oder Juni stattfinden. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024 kurzfristig eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere: Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro), weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten und Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).

27.02.2024

Web-Talks zu Kultur(politik) für ländliche Räume 29.11.-13.12.2022

„Kultur in ländlichen Räumen – Zukunftsvisionen und transformatorische Ansätze“ heißt eine Webtalk-Reihe der Kulturpolitischen Gesellschaft, die sich vom 29.11. bis 13.12. dienstags von 16:30 – 18 Uhr mit den Herausforderungen befasst, denen sich Kulturakteur*innen im ländlichen Raum durch den demografische Wandel, die Digitalisierung und neue Modi der Kommunikation gegenübersehen. Mit welchen Strategien begegnen Kulturschaffende wie Kulturpolitik auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene dem aktuellen Innovations- und Transformationsbedarf zugunsten der kulturellen Vitalität in ländlichen Räumen? Diese und weitere Fragen bespricht die Moderatorin Anke von Heyl in drei Sessions mit Inputgeber*innen aus unterschiedlichen Bereichen.

28.11.2022

#MelodivaSpotlight: Lindenfels Festival 28.08.-17.09.2022

Vom 28.08. bis 17.09. wird es turbulent im hessischen Odenwald: da geht das LIFE in Lindenfels an den Start und bringt u.a. Wallis Bird, FEE., Lisa Who, Lesa, Feli, den deutsch-tansanischen Gospelchor SPOT, Salma mit Sahne (Foto) auf die Bühne. Es gibt Workshops, eine Glückswanderung und eine weitere, sehr charmante Idee: zur Einstimmung fährt Salma mit Sahne auf einem Planwagen durch Ellenbach und die Lindenfelser Stadtteile, um die Menschen dort auf das Festival einzustimmen. In jeder Ortschaft wird es ein kleines Fest geben. Also schnappt euch eure Nachbar*innen und kommt zu dem Fest in eurem Ort!

Der Verkehrsverein Lindenfels e.V. und das freie Kulturkollektiv äkta.Kultur wollen damit ein schönes neues Festival für Lindenfels auf die Beine stellen und einen Beitrag leisten, um der Landflucht entgegen zu treten. Zwar ist Landflucht kein neues Phänomen, doch sie hat seit den 2000er Jahren massiv zugenommen. Derzeit leben etwa 83 Prozent der Menschen in Hessen in Städten. Diese Unwucht führt auch dazu, dass es in ländlichen Regionen oft nur ein abgespecktes Kulturangebot gibt. Das möchte das Festivalteam verändern und sieht seine Veranstaltungen als Startpunkt von weiteren Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen für Kunst und Kultur im ländlichen Raum. Es gibt eine „finanziell barrierefreie Karmakasse“ – jede*r zahlt, so viel sie/er kann/will.

24.08.2022

Konferenz „Zukunftsland“ zur Kultur in ländlichen Räumen 14.-15.9.22

Ländliche Räume tragen auf ganz unterschiedliche Weisen einen Großteil zum vielfältigen Kulturangebot in Deutschland bei. Wie aber dürfen wir uns die Zukunft ländlicher Räume im kulturellen Kontext vorstellen? Wie können wir kulturelle Infrastrukturen in ländlichen Räumen stärken, sichtbar machen und vorhandene Potentiale nutzen und ausbauen? Auf Grundlage dieser wichtigen Fragen veranstalten der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Deutsche Kulturrat am 14. und 15. September die teilhybride Konferenz „Zukunft(s)land – Strukturen, Impulse und Allianzen für eine starke Kultur in ländlichen Räumen“ in Münster. Diese beleuchtet den Status Quo und die Potenziale kultureller Strukturen ländlicher Räume, wagt aber ebenso einen kritischen Blick auf zukünftige Entwicklungen. Die Konferenz soll dabei als Austauschplattform und Forum für Wissenstransfer und Ver­netzung für und zwischen Künstler*innen, Kulturschaffenden, Kultureinrichtungen sowie Verwaltung und Politik dienen. Die Teilnahme ist kostenlos, für die digitale Zuschaltung ist keine Anmeldung notwendig.

24.08.2022

Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS wird erweitert und verlängert

Das Förderprogramm IMPULS bietet ab sofort weitere Anreize, um Amateurmusikensembles wie Musikvereine, Chöre, Orchester sowie Kreisverbänden nach der schwierigen Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme von Proben- und Konzerttätigkeit dauerhaft zu unterstützen. Das sind die wesentlichen Neuerungen:

  • Erweiterte Zielgruppen: Das Förderprogramm IMPULS wird auf strukturschwache urbane Räume ausgeweitet und für Kreisverbände geöffnet. Dafür stehen 7,5 Millionen Euro bereit.
  • Für die weiterhin im Fokus stehenden ländlichen Räume wurde die definierende Bevölkerungszahl der Kommunen von 20.000 auf bis zu 35.000 Einwohnende angehoben.
  • Erhöhte Fördersumme: Pro Projekt sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich.
  • Erneute Antragstellung: Musikensembles können zweimal eine Projektförderung erhalten.
  • Neuer Förderbereich: mobile Luftfilteranlagen zur Unterstützung der gemeinsamen Probentätigkeit.
  • Verlängerter Antragszeitraum: Das Vergabeverfahren endet am 31. Dezember 2022
27.07.2022

Projektleitung in Mannheim gesucht

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine*n Projektleiter*in für das wandernde Kunst- und Kulturprojekt Matchbox gesucht. Es „matcht“ international renommierte Künstler*innen mit Kommunen in ländlichen Räumen der Rhein-Neckar Region – und das in vielen künstlerischen Sparten von Fotografie, Theater und Performance über Literatur bis zu Musik. Im Mittelpunkt dieses einzigartigen Formats des Kulturbüros der Metropolregion Rhein-Neckar stehen dabei der künstlerische Prozess, die unmittelbare Teilhabe und das Erleben von Kunst direkt vor der eigenen Haustür. „Mach mit!“ ist unser Motto in den Kommunen vor Ort, und in enger Zusammenarbeit mit den Künstler*innen entwickeln wir innovative Kunstformate für die und mit der Region. Die Stelle ist auf 3 Jahre befristet. Arbeitsort ist Mannheim.
22.07.2022

Baden-Württemberg startet Förderung „FreiRäume“ & „Zukunftsmusik“

Das erfolgreiche Förderprogramm „FreiRäume“ des Kunstministeriums zur Unterstützung neuer Kultur- und Begegnungsorte in kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg geht in eine zweite Runde: Ab jetzt können Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen Förderanträge für Kooperationsprojekte einreichen. Das Programm verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen. „Leer stehende Gebäude in ländlichen Gemeinden sollen durch künstlerische Projekte wiederbelebt werden, bestehende Räume durch neue Angebote geöffnet und zu ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor Ort,“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski dazu. Das Programm richtet sich in einer gesonderten Förderlinie auch an Chöre, Ensembles und Orchester, die unter dem Titel „Zukunftsmusik“ musikalische Aufführungen an außergewöhnlichen Orten umsetzen können. Hier wird die Zusammenarbeit von professionellen Musiker*innen und Vereinigungen aus dem Bereich der Amateurmusik unterstützt. Die Bewerbung um eine Förderung ist bis zum 14. Oktober hier möglich. Die einzelnen Projekte werden mit Fördersummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bezuschusst. Mitte August und Ende September werden digitale Förderberatungen angeboten, zu denen Interessierte herzlich eingeladen sind.

24.08.2021

Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen

Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.

22.04.2021

Neues Förderprogramm: Landmusik

Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden. 

12.04.2021

Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

Hessen

LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet

Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos

„Ins Freie!“

Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos

Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands

Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos

Baden-Württemberg

„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien

Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. 

Sachsen-Anhalt

Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde

Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos

12.04.2021

Jetzt bewerben: „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“

Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. Für den Förderzeitraum 2021-2023 ist ab sofort die zweite, mit rund 13 Millionen Euro dotierte Programmphase ausgeschrieben. Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020.

10.03.2020

MusikVorOrt – Förderprogramm fürs Musizieren in ländlichen Räumen

Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31.03.2020 bis 31.03.2021 stattfinden sollen. Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000.-€ pro Projekt. Die Antragsfrist läuft bis 12.01.2020.

27.11.2019