Umfrageergebnisse: Landesmusikrat Niedersachsen berichtet über Auswirkungen der Coronakrise
An der kurzfristigen Umfrage des Landesmusikrats Niedersachsen beteiligten sich 339 Teilnehmer*innen.
89,9 % der Teilnehmer*innen arbeiten nach eigenen Auskünften als Solo-Selbstständige. 68,5 % der Befragten sogar ausschließlich.
98 % aller Umfrageteilnehmer*innen haben bereits Veranstaltungsabsagen und Ausfälle durch die Maßnahmen zur Eingrenzung des Coronavirus hinnehmen müssen. Im Durchschnitt sind allen Teilnehmer*innen (bisher) 29 Veranstaltungen und/oder Stunden abgesagt worden. Die Befragten erwarten insgesamt (unter den momentan beschlossenen Voraussetzungen und Perspektiven) somit einen Verdienstausfall von knapp 6 Mio. €. Ausschließlich als Solo-Selbständig tätige sind hierbei mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mio. € vertreten.
Hierbei gaben knapp zwei Drittel der Befragten an, als Alleinverdiener oder gemeinsam mit einem doppelverdienenden Partner in ihrem Haushalt von der aktuellen Krise betroffen zu sein, woraus sich eine existenzielle Bedrohung ergibt.
Hierbei ist für die Teilnehmer*innen der Wegfall von weiteren Engagements und Einnahmen in der nahen Zukunft an vielen Stellen noch nicht einmal bezifferbar. Die Künstler*innen werden aufgrund der aktuellen Situation weniger Anfragen für die nächsten Monate erwarten. Der Verlust wird somit sicherlich bis ins kommende Jahr spürbar sein. Der Landesmusikrat arbeitet aktuell an Strategien, mit dieser Lage umzugehen, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Von ihnen fordert er besonders, die bis jetzt schon zugesagten öffentlichen Mittel und Maßnahmen von Bund, Land und Kommunen schnell und weitgehend unbürokratisch an die Bedürftigen zu verteilen bzw. umzusetzen, um existenzbedrohende Auswirkungen der Krise zu verhindern.
Die Landeshilfe in Niedersachsen für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach dem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden. Zuschüsse können für das erste Programm bei der NBank beantragt werden, die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Mit einer ständig aktualisierten Informations- und Hilfesammlung, sowie einer Telefonsprechstunde bietet Musikland Niedersachsen bereits Hilfen für Freischaffende Musiker*innen, Veranstalter*innen, Künstler*innen, Techniker*innen oder auch Dozent*innen an.
Künstlerstadt Kalbe vergibt Vollzeitstellen
Aufgaben:
- Planung, Organisation, Koordination und Abrechnung der Veranstaltungen
- Unterstützung bei Beantragungen und Berichtswesen von Förderungen
- Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Betreuung
- Gemeinsame Konzeption, Planung und Mitwirkung im Aufbau des Gründerlabors
- Verwaltung der Liegenschaften insbesondere des Kulturhofes
- Vernetzung mit regionalen, nationalen und internationalen Kulturinitiativen
- Betreuung und Koordination der ehrenamtlichen Mitarbeiter
- Betreuung der Stipendiat*innen ab dem Sommercampus 2020
- Mitwirkung bei der Planung der Restaurations- und Bauaktivitäten, ggfs. bei vorhandenem Wissen auch durch aktive Unterstützung
- Weitere Bürotätigkeiten (MS Office und weitere)
Bewerbungsschluss ist der 31.01.2020.
ORK lanciert grenzüberschreitenden Kulturfonds
Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz fördert ab dem 01.01.2020 kulturelle Projekte mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Ausrichtung von Veranstaltungen aller Sparten und deren Ausstrahlung in die Nachbargebiete zu erhöhen. Antragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die im Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz ihren Sitz haben.
Im Fokus der Förderung stehen Projekte, bei denen Kulturschaffende aus den Nachbargebieten für die Teilnahme an Veranstaltungen gewonnen werden oder die neu ein grenzüberschreitendes Publikum bzw. neue Publikumsschichten aus den Nachbargebieten ansprechen.
Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache eingereicht werden und besteht aus:
- Projektbeschreibung mit Terminen
- Kosten- und Finanzierungsplan, der die Ausgaben für grenzüberschreitende Maßnahmen ausweist
- beantragte Summe
- Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des/der Projektverantwortlichen
Der Antrag ist als PDF-Datei anzulegen, alle genannten Angaben müssen in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst sein. Anträge können laufend eingegeben werden. Das Forum Kultur der D-F-CH-Oberrheinkonferenz entscheidet im vierteljährlichen Rhythmus über die Zuerkennung von Unterstützungsbeiträgen.
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