Maria Reich startet Crowdfunding für Album „CARE WORKS“
WAYS unterstützt langfristige Kooperationen mit internationalen Partner*innen
Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen (30.05.)
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2025. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Landeshaushalt 2025/26. Berücksichtigt unbedingt die Ausfüllhinweise, denn die Bewerbung ist je nach Sparte unterschiedlich.
Neues Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg
Jazz-Konzerte sind nicht per se wirtschaftlich tragfähig. Diese Tatsache spiegelt sich oftmals in der Bezahlung der Künstler*innen wider. Selbst professionelle Jazzmusiker*innen spielen regelmäßig für Gagen, die deutlich unter 300€ liegen – dies ist die aktuell empfohlene Honoraruntergrenze des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion. Vor diesem Hintergrund hat der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2025 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals prekären Entlohnung spürbar entgegenzuwirken. Die Förderung richtet sich ausschließlich an professionelle, in Hamburg lebende Musiker*innen, die Jazzkonzerte in der Stadt spielen. Im Rahmen dieser Förderung sollen Konzertgagen in Höhe von bis zu 200 Euro mit jeweils 150 Euro aufgestockt werden. In der ersten Testphase vom 01. Mai – 15. Juni 2025 können Anträge rückwirkend für Auftrittsgagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Zukünftig sollen Anträge jeweils für den Vormonat gestellt werden können. Am 20.05.2025 kannst du an einem Online-Workshop teilnehmen und erfahren, wie du die Formulare ausfüllen musst und deine offenen Fragen stellen (mit Anmeldung per Mail).
Infoveranstaltung zur Reform der GEMA-Kulturförderung 06.05.2025
Die GEMA will ihre kulturelle Förderung grundlegend neu aufstellen und bringt hierzu einen Antrag in die kommende Mitgliederversammlung ein. Diese Reform legt den Grundstein für ein solidarisches Fördersystem, das in Zukunft für alle Mitglieder offenstehen soll. Die Fördermittel sollen künftig nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben werden und die Bereiche erreichen, in denen kreative und innovative Impulse entstehen und Unterstützung benötigt wird. Die historisch gewachsene Bevorzugung der so genannten „ernsten Musik“ soll durch ein genreunabhängiges, gerechteres Modell abgelöst werden. Die gesamten Mittel der GEMA für kulturelle und soziale Förderung kommen aus einem zehnprozentigen Abzug der Einnahmen aus dem Live-Geschäft. Mit der Reform der Kulturförderung soll dieser Abzug abgesichert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform ist die Fokussierung auf das aktive Musikschaffen. Die bisherige Praxis, bei der auch Werke verstorbener Mitglieder in die Förderlogik einbezogen wurden, würde dem Anspruch an die zukunftsorientierte Kulturförderung nicht gerecht, schreibt die GEMA in einer Pressemeldung. Der Reformvorschlag ist das Ergebnis von intensiven Beratungen im Aufsichtsrat, die seit der Mitgliederversammlung 2024 geführt wurden. Im regelmäßigen Austausch sind darüber hinaus bereits Anregungen aus der Mitgliedschaft in die Ausgestaltung des Antrags eingeflossen. Am 06.05.2025 findet dazu von 11-13 Uhr eine Online-Infoveranstaltung statt, für die ihr euch bis 05.05.2025 hier anmelden könnt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die ausschließlich GEMA Mitgliedern vorbehalten ist, werden die Inhalte der Reform im Einzelnen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Projektförderung in Hamburg: Musikstadtfonds
Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles aus Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.04.2025
Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)
Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Musikfonds: Große Förderrunde 2025
Die Antragsphase für Projekte mit einer Fördersumme zwischen 3.001 Euro und 50.000 Euro endet am 31. März 2025. Es können Projekte beantragt werden, die noch in diesem Jahr oder auch in 2026 realisiert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über unser Antragsportal. Wichtig: Der Musikfonds hat die Anzahl der Förderrunden reduziert. Es gibt nur noch zwei große Förderrunden pro Jahr. Die Antragsphase für die zweite und damit letzte Runde des Jahres beginnt am 1. September 2025.
Fonds Soziokultur: Antragsportal ab 2. April geöffnet
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur als einer von sechs Bundeskulturfonds. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Über verschiedene Förderprogramme gibt der Fonds Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in ganz Deutschland weiter. Beantragt werden können soziokulturelle Projektvorhaben, Projekte von Menschen unter 25 Jahren, Prozesse der Organisationsentwicklung sowie internationale Kooperationen mit Organisationen aus dem Vereinigten Königreich. Anträge können vom 2. April bis 2. Mai 2025 eingereicht werden. In dieser Zeit werden digitale Infoveranstaltungen für die verschiedenen Förderprogramme angeboten.
Förderrunde 2025 gestartet: Impuls Neue Musik
Stadt Frankfurt fördert Kulturprojekte zu Rassismus & Diskriminierung
Im Auftrag der Stadtregierung lobt das Kulturamt zum vierten Mal in Folge spartenübergreifend künstlerische Projekte aus, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Die Förderung soll unter anderem dazu beitragen, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für alle Menschen zu schaffen und die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen zu stärken. Die Projekte sollen die Diversitätsentwicklung des Frankfurter Kulturbetriebs spartenübergreifend fördern. Auch bereits bestehende Projekte und Formate können durch die hier bereitgestellten Mittel zur Auf- bzw. Durchführung gebracht werden. Als besonders förderungswürdig gelten partizipative künstlerische Projekte von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie kulturelle Angebote in allen Frankfurter Stadtteilen, die zum Ziel haben, Menschen zu erreichen, die von klassischen Kulturformaten sonst nicht angesprochen werden. Dabei werden Einsendungen von Personen oder Gruppen mit eigenen Rassismuserfahrungen ausdrücklich begrüßt. Die geförderten Projekte können ab September 2025 bis Februar 2026 beginnen. Für Kulturveranstaltungen und -projekte verschiedener Formate stehen insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es erst ab September, aber die Anträge müssen bis spätestens 15. Juni 2025 eingereicht werden.
Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025: Künstler*innenresidenz & Mikroprojekte
Partizipation und Bürger*innenbeteiligung stehen im Mittelpunkt der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Neben zahlreichen wiederkehrenden und kontinuierlichen Partizipationsmöglichkeiten gibt es immer wieder Gelegenheiten, bei einzelnen Projekten, Aktionen und Ausschreibungen mitzumachen. Quarantine (Manchester, UK) und ASA-FF (Chemnitz, Deutschland) suchen Chemnitzer Künstler*innen, die daran interessiert sind, Teil eines grenzüberschreitenden, intergenerationellen Austauschs mit Künstler*innen aus Manchester zu werden. Das Projekt Would Like To Meet (WLTM) zielt darauf ab, intergenerationelle Zusammenarbeit zu fördern und Möglichkeiten für Künstler*innen zu schaffen, um voneinander zu lernen – unabhängig davon, wo sie sich gerade in ihrer beruflichen Entwicklung befinden. Diese können in jeder Kunstform arbeiten, aber ihre Praxis sollte ein Live-Element enthalten und ihre Arbeit und Ideen sollten mit den künstlerischen und sozialen/politischen Ambitionen von Quarantine und ASA-FF im Einklang stehen.
Auch für das Programm Mikroprojekte können Bürger*innen Vorschläge einreichen, die neue kulturelle Formate oder Begegnungen in der Stadt und der Kulturhauptstadtregion anstoßen wollen. Finanziert werden können nichtkommerzielle Projektideen des kreativen und kulturellen Schaffens: bspw. bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Friedens- und Erinnerungskultur, Medien und Neue Medien, verwandte Formen und spartenübergreifende Vorhaben sowie Aktivitäten in Sport, Zivilgesellschaft und Breitenkultur. Ebenso sind Aktivitäten, die Diversität, Nachhaltigkeit, Inklusion und/oder mehrgeneratives Zusammenarbeiten thematisieren ausdrücklich gewünscht.
Bewerbungsfrist für beide Ausschreibungen: 2. März 2025