Projektförderung für Interkulturelle Projekte startet in Berlin
Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass für die Projektförderung im Bereich Interkulturelle Projekte ab sofort Zuschüsse für das Förderjahr 2018 beantragt werden können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gefördert werden künstlerische Projekte von in Berlin lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund, die sich mit interkulturellen Themen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert werden. Über die Vergabe der Zuschüsse berät ein unabhängiges Gremium und gibt entsprechende Empfehlungen an das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied.
Die Projekte müssen 2018 stattfinden und in Berlin öffentlich präsentiert werden. Nähere Informationen sind unter der Telefonnummer (030) 90228 759 zu erhalten. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht in diesem Jahr wieder eine Online-Bewerbung; der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ aufgerufen werden.
Künstlerinnen und Künstler, die den Antrag ausnahmsweise per Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Berliner Kulturverwaltung beim Pförtner abholen. Die Kulturverwaltung empfiehlt den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch, die neue Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.
Bewerbungsschluss: 04. Oktober 2017
„Kultur macht STARK“ fördert kulturelle Projekte mit geflüchteten Frauen
Das Paritätische Bildungswerk Bundesverband kann bis zum 31.12.2017 über das BMBF Programm „Kultur macht STARK“ Kulturmaßnahmen mit geflüchteten Frauen bis 26 Jahre bis zu 100 % und mit insgesamt 600.000 Euro fördern. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst.
Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten
80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1749017427-gnut1749017427fitsr1749017427utluk1749017427@kcor1749017427brewh1749017427cs1749017427 möglich.
Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“
Die bundesweite „Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) sucht ab sofort zum zehnten Mal vorbildliche Musikprojekte. Bewerben können sich Projekt-InitiatorInnen, die durch Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dazugehören können z.B. Verantwortliche in Vereinen, Jugendorganisationen, Kindergärten, Schulen sowie Stiftungen – aber auch die Bewerbungen einzelner Initiativen und Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind sehr willkommen. Wichtig ist, dass mit dem musikalischen Projekt gezeigt wird, wie kulturelle Vielfalt gelebt und sprachliche Hürden durch Musik überwunden werden können. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen in allen Phasen des Vorhabens aktiv beteiligt werden. Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung möchte die LMKMS insbesondere auch Initiativen für eine Bewerbung begeistern, die sich dafür einsetzen, durch Musik Geflüchtete zu integrieren. Bewerbungsschluss: 10. September 2017.
360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Migration hat das Leben in deutschen Städten geprägt und wird dies auch in Zukunft tun. Kultureinrichtungen sind wichtige Zentren der Vermittlung ihrer kulturellen Vielfalt. Indem sie verstärkt migrantische Perspektiven einbeziehen, schaffen sie neue Räume für kulturelle Teilhabe und stärken auch ihre eigene gesellschaftliche Anziehungskraft. Das neue Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes will es Kulturinstitutionen aller Sparten ermöglichen, die interkulturelle Öffnung und Diversifizierung ihres Hauses in den Bereichen Programmangebot, Publikum und Personal auf den Weg zu bringen. Der Fonds stellt für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Mittel für eine Personalstelle – den Agenten oder die Agentin – sowie zusätzlich Projektmittel zur Verfügung, um diesen Veränderungsprozess zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aller Sparten in öffentlicher Trägerschaft und Kulturinstitutionen, bei denen die jeweilige Kommune, das Land oder der Bund regelmäßig finanziell am Betrieb oder Unterhalt beteiligt sind. Gefördert werden Vorhaben, die auf die interkulturelle Öffnung der gesamten Institution – thematisch und personell – abzielen; Anträge, die ausschließlich die Vermittlung betreffen, können nicht gefördert werden. Antragsschluss in der ersten Förderrunde ist der 30. Juni 2017.
LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.
(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)
Künstlerstipendien für Villa Aurora ausgeschrieben
Die heutige Künstlerresidenz Villa Aurora ist das ehemaligen Exildomizil des deutsch-jüdischen Schriftstellers Lion Feuchtwanger in Los Angeles. Jährlich vergibt die Villa Aurora bis zu zwölf Stipendien für KünstlerInnen in den Sparten Bildende Kunst, Performance-Art, Komposition, Film und Literatur für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Villa. Das Stipendium in Los Angeles dient der Arbeit an einem künstlerischen Projekt. In den inzwischen mehr als 20 Jahren ihres Bestehens ermöglichte die Villa Aurora mehr als 300 KünstlerInnen Projekte in Los Angeles umzusetzen.
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2018 ist der 30. April 2017. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Bedingungen und die Bewerbungsunterlagen gibt es auf www.villa-aurora.org/de/stipendien.html.
Initiative Musik startet neues Förderprogramm für Liveclubs
Mit dem neuen Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. Ihre Förderprogramme für KünstlerInnen und Liveclubs haben das Ziel, eine lebendige wie vielfältige Musikszene zu unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für künstlerische Kreativität nachhaltig stärkt. Das Programm wird gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert, die bereits beim Digitalisierungsprogramm im letzten Jahr als Kooperationspartner mitwirkte. Es fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Antragsberechtigt sind Musikspielstätten aus dem ganzen Bundesgebiet, denn gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um den Investitionsbedarf im Bereich der Bühnen-, Aufführungs- sowie Sound- und Backlinetechnik abzudecken. Es dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland, die wichtige Kulturorte sind.
„Beim Digitalisierungprogramm konnten wir mehr als 200 Clubs im gesamten Bundesgebiet bei der erstmaligen Umrüstung auf digitale Technik unterstützen. Die Auswertung des Programms hat aber auch gezeigt, dass die Bedarfe nach technischer Umrüstung bei weitem noch nicht abgedeckt sind“, erläutert Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm. „Das neue Programm kann damit die Lücken schließen, die wir im letzten Jahr identifiziert haben. Die zahlreichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle zeigen, wie wichtig es ist, diesen Bereich zu fördern. Wir sind bereit und freuen uns auf viele Anträge.“
Antragsberechtigt sind ClubbetreiberInnen (natürliche und juristische Personen) und VeranstalterInnen, die als gemeinnützige Vereine Konzerte durchführen. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen werden auch Mapping und Streaming-Systeme kofinanziert die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen.
Antragsschluss: 2. Mai 2017 um 18 Uhr
„Kulturkoffer“ stellt Landesfördermittel für Jugend-Kulturprojekte bereit (bis 04.05. bewerben)
Noch bis zum 4. Mai 2017 können sich Hessens Kulturakteure erneut um Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Gesucht werden sowohl bereits etablierte als auch neue Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche vor allem im Alter von 10 bis 16 Jahren. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Projektpartner die Angebote gemeinsam planen und durchführen. Der „Kulturkoffer“ fördert Modelle und Konzepte aller künstlerischen Sparten und Formate, die einen interdisziplinären, interkulturellen, inklusiven oder intergenerativen Ansatz verfolgen. Sie sollen jungen Menschen einen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen, die damit bisher wenig Kontakt hatten. Die Angebote müssen zwischen August und Dezember 2017 stattfinden. Aus allen eingereichten Anträgen wählt eine unabhängige Jury Projekte zur Förderung aus, die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligt. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Modellprojekt und ist für das Ausschreibungsverfahren zuständig.
„Wir wollen vor allem die Angebote für Kinder und Jugendliche abseits der Ballungsräume, in strukturschwachen Regionen und auf dem Land ausbauen. Ich freue mich auf spannende Bewerbungen für Projekte, die dazu beitragen, unsere kulturelle Bildungslandschaft weiterzuentwickeln“, so Kunst- und Kulturminister Boris Rhein.
Stipendien für Berliner JazzmusikerInnen: Tourförderung im Inland (2. Hlbj. 2017)
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2017 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2018 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €. Die Antragsfrist endet am 25. April 2017 um 18.00 Uhr.
Internationaler Koproduktionsfonds
Das Goethe-Institut fördert mit dem Koproduktionsfonds kollaborative Arbeitsprozesse sowie innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Ab dem 16. März können sich Künstlerinnen und Künstler wieder für eine Förderung online bewerben. Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut seit Sommer 2016 den internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs, die Vernetzung der Künstlerinnen und Künstler sowie innerhalb der Szenen sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen. Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate sowie die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich über keine ausreichenden Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Die gemeinsame Bewerbung, die von den Partnern mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland vorgelegt werden muss, sollte die bereits bestehenden Arbeitskontakte und das Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion zum Ausdruck bringen. Begleitet wird die Ausschreibung von den örtlichen Goethe-Instituten weltweit. Bewerbungen werden online und auf Englisch bis 30. April 2017 erbeten.
Land Niedersachsen fördert Musikveranstaltungen mit 455.000 Euro
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert in diesem Jahr mit 455.000 Euro musikalische Veranstaltungen. Hiervon profitieren insgesamt 36 Musikprojekte in Niedersachsen, darunter das Morgenland Festival Osnabrück, das Masala Weltbeat Festival, der Venner Folk Frühling und Creole. „Die bewilligten Projekte spiegeln die große künstlerische Vielfalt des Musiklebens in Niedersachsen wider“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Mit der Förderung werden die Veranstaltungen für neue Zielgruppen geöffnet und sie leisten einen aktiven Beitrag zur kulturellen Teilhabe in unserem Land.“ Die geförderten Projekte umfassen Konzerte, Festivals, Seminare und Wettbewerbe aus den Bereichen klassische Musik, Neue Musik, Jazz, Weltmusik sowie Rock und Pop. Die ausgewählten Projekte zeichnen sich durch Konzepte zur Musikvermittlung aus, mit denen neue Publikumsgruppen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden. Ausschlaggebend für die Auswahl war die Empfehlung der Musikkommission, die aus ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren der niedersächsischen Musikszene besteht.
Anträge auf Projektförderung im Bereich Musik für 2018 können bis zum 15. Oktober 2017 online unter https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/musik eingereicht werden.