KULTDING 2020: Preis für beispielhafte soziokulturelle Kinder- und Jugendprojekte

Nach der erfolgreichen Premiere 2018 schreibt die Lotto-Stiftung Rheinland-Pfalz auch 2020 KULTDING, den Preis für beispielhafte soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz, aus. Dabei gibt es für die drei Sieger*innen ein Preisgeld von insgesamt 7500.-€ zu gewinnen. Kooperationspartnerin von KULTDING 2020 ist die LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. Prämiert werden Kulturprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Medien, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Zirkus u.a., die sich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 19 Jahre zum Zeitpunkt des Projektes richten. Es können Projekte von Kulturinitiativen, Kultureinrichtungen, Jugendkunstschulen, soziokulturellen Zentren und freien Kulturakteur*innen aller Sparten eingereicht werden. Das Projekt kann bereits 2019 oder 2020 umgesetzt worden sein, es muss aber nicht bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen sein.

Neben dem Preisgeld für die drei Gewinner*innen (3500.-€ / 2500.-€ / 1500.-€) ist beabsichtigt, einen Imagefilm für die drei Preisträger*innen zu erstellen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020. Die Preisverleihung findet am 6. November 2020 in der Kulturfabrik Koblenz statt.

25.02.2020

Hamburger Stadtteilkulturpreis 2020 gestartet

Vorzeige-Kulturprojekte gesucht! Der mit 12.000.-€ dotierte Hamburger Stadtteilkulturpreis zeichnet erneut resonante Projekte und Programme aus. Bewerben können sich freie Träger der Kulturarbeit – kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine – sowie Einzelpersonen, die sich in der Stadtteilkulturarbeit in Hamburg engagieren. Bewerbungsfrist: 10.12.2019.

07.11.2019

Projektförderung zum Weltfrauentag 2020

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 15.000.-€ im Rahmen seiner Projektförderung zum Weltfrauentag 2020. Es sind Projekte aller Kultur- und Kunstsparten und verschiedene Veranstaltungsformate denkbar. Um die Vernetzung der Akteur*innen zu stärken, werden „Tandem-Bewerbungen“ erbeten – also gemeinsame Bewerbungen von mindestens zwei Initiativen / Künstler*innen, die zusammenarbeiten wollen. Die Projekte sollen positive feministische Impulse setzen und dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen (z.B. intersektional, anti-rassistisch, u.a.). Erwünscht sind Projekte, die auf Empowerment setzen und die auch marginalisierte Perspektiven berücksichtigen. Deadline: 03.11.2019.

19.10.2019

Förderpreis für interkulturelle Kulturprojekte für Kinder & Jugendliche

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Bewerbungsschluss: 1. Mai 2020.

26.09.2019

Music Moves Europe startet Pilotausschreibungen

Mit der Initiative Music Moves Europe bereitet die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Für 2019 sind sechs Pilotausschreibungen geplant, für die insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die ersten zwei sind nun veröffentlicht: Das Ziel der Ausschreibung „Call for Proposals: Professionalisierung und Training” ist die Unterstützung von mindestens zehn innovativen und nachhaltigen Pilotausbildungsprogrammen für junge Musiker*innen und Fachleute im Musiksektor, die einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen. Der Fokus der Pilotprojekte muss auf der Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten (z.B. im Bereich Digitalisierung, Management, ökonomische Fähigkeiten) der oben genannten Zielgruppe liegen. Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Einrichtungen (profitorientierte oder non-profit Organisationen), die eine Rechtspersönlichkeit besitzen und die ein etablierter Trainings-/Ausbildungsanbieter im Musiksektor sind oder einschlägige Fachkompetenz mitbringen. Einreichfrist: 31. Oktober 2019 (12 Uhr, MEZ), Projektstart: spätestens am 1. Juni 2020.
Beim „Call for proposals: Co-operation of Small Music Venues“ besteht das Ziel darin, Veranstaltungsorte für Live-Musik zu fördern. Es werden mindestens 13 innovative und nachhaltige Kooperationsprojekte zwischen kleinen Musikzentren (Indoor-Lokale mit einer Kapazität von bis zu 400 Personen) sowie zwischen kleinen Musikzentren und öffentlichen Einrichtungen unterstützt, um innovative Kooperationsmodelle zu fördern und die Rolle und Identität der Einrichtungen in der lokalen Gemeinschaft zu stärken. Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Einrichtungen (profitorientierte oder non-profit Organisationen), die eine Rechtspersönlichkeit besitzen. Einreichfrist: 15. November 2019 (13 Uhr, MEZ), Projektstart: nach Unterzeichnung des Grant Agreements.

Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen das Team des CED Kultur gerne jederzeit zur Verfügung.

07.08.2019

i-Portenus fördert projektbezogene Reisen von Künstler*innen (Performative/Bildende Kunst)

i-Portunus ist ein Pilotprojekt, das durch die Ausschreibung „Mobility scheme for artists and/or culture professionals“ der Europäischen Kommission gefördert wird. Ziel ist es, möglichst effektive Förderinstrumente für die grenzüberschreitende Mobilität von Künstler*innen aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst zu entwickeln (Visual  & Graphic arts sowie Performing arts (Zirkus, Tanz, Oper, Performance, Puppenkunst, Street Art und Theater). Insgesamt werden 350-500 Kurzaufenthalte (15-85 Tage) für einzelne Künstler*innen gefördert. Kulturschaffende aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst (ausgenommen ist der audiovisuelle Sektor) und aus allen am Programm KREATIVES EUROPA KULTUR beteiligten Ländern sind antragsberechtigt. Die zweite Ausschreibung wurde am 03. Juni veröffentlicht und gilt für projektbezogene Reisen zwischen dem 25. Juli und dem 31. Dezember 2019.

Bewerbungsschluss: 24. Juni 2019 (14:00 Uhr MEZ)

04.06.2019

NRW vergibt erstmals systematische Ensemble­förderung

Mit rund 1,1 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln im Jahr 2019 fördert das Land im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur den Bereich der Freien Musik: Die in diesem Jahr bereits mit 500.000 Euro dotierte und bis 2022 auf jährlich 2,65 Mio. Euro anwachsende systematische Ensemble­förderung Musik stellt einen Paradigmenwechsel in der Förderlandschaft der Freien Musikszene dar: Erstmals können professionelle Ensembles in diesem Jahr bis zum 15. April Anträge auf eine kontinuierliche dreijährige Förderung stellen. Weitere Besonderheit ist dabei, dass die Förderung unabhängig von konkreten Einzelprojekten vergeben wird und nicht nur künstlerische, sondern auch administrative Kosten umfasst. Insbesondere für jüngere Ensembles bietet das Programm wertvolle Starthilfe in einem auch international umkämpften Markt. Förderfähig sind professionelle, bereits in Nordrhein-Westfalen tätige Freie Ensembles aller Musikgenres.

Mit einer Exzellenzförderung Jazz wird ab Sommer 2019 die Karriere vielversprechender, junger Musiker*innen im Bereich Jazz und improvisierte Musik unterstützt: Das in Deutschland einzigartige Programm startet in diesem Jahr mit 120.000 Euro für einen ersten Jahrgang von zunächst vier Stipendiat*innen. In 2022 stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, mit denen dann zwölf Stipendien ermöglicht werden. Das auf jeweils dreijährige Stipendien angelegte, jährlich neu ausgeschriebene Programm begleitet die Künstler*innen in der kritischen Phase nach der Ausbildung. Im Zentrum steht die Förderung von Auftrittsmöglichkeiten, Netzwerkbildung und künstlerischer Entwicklung. Die Koordination des Programms erfolgt durch das Europäische Zentrum für Jazz und Aktuelle Musik Stadtgarten Köln.

Wir Musikerinnen und Musiker können es natürlich nur begrüßen, dass die Bedeutung der Freien Szene in unserer Kulturlandschaft erkannt wurde und dass das Land NRW seine Förderung für den Jazz ausdehnt“, sagte die freie Jazzmusikerin Ulla Oster. „Der jetzt neue Aspekt ist die kontinuierlichere Förderung von Ensembles und einzelnen Künstlerinnen und Künstlern – für diese bedeutet das freiere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Planungssicherheit für ein paar Jahre, mehr Zeit für musikalische Arbeit, Forschung und Proben und damit auch mehr künstlerische Qualität. Alle zukünftig Beteiligten stehen vor der Aufgabe, die Formen einer sinn- und wertvollen Förderung konkret auszugestalten – hier können richtungsweisende Modelle entstehen.“

Freie Spielstätten sind existentieller Bestandteil der Infrastruktur der Freien Musikszene. Die bereits Ende 2018 um 100.000 Euro auf insgesamt 140.000 Euro aufgestockte Spielstättenprogrammprämie unterstützt freie Einrichtungen, die oft unter großem wirtschaftlichem Druck arbeiten und dabei Auftrittsmöglichkeiten für die Freie Szene gewährleisten. Diese sind insbesondere für Nachwuchsmusikerinnen und -musiker entscheidend, um Netzwerke aufzubauen und Bühnenerfahrungen zu sammeln. Bis 2022 steigen die jährlichen Mittel hierfür auf etwa 200.000 Euro. Um 400.000 Euro in diesem Jahr, die bis 2022 auf eine Million Euro aufwachsen, erhöht das Land darüber hinaus die Förderung für herausragende Musikfestivals.

(Quelle: http://miz.org)

25.03.2019

29. Frankfurter Jazzstipendium an Jazztalent zu vergeben

In diesem Jahr vergibt das Dezernat Kultur und Wissenschaft das 29. Frankfurter Jazzstipendium. Musiker*innen aus Frankfurt und näherer Umgebung können sich ab sofort für das mit 10 000.-€ dotierte Stipendium bewerben. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerber*innen sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Sie sollten in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Jazzstipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden.

Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie von Gruppen möglich. Musiker*innen können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solist*in. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums. Nicht bewerben können sich Mitarbeiter*innen des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt, Jury-Mitglieder und nahe Verwandte beider Gruppen. Die Bewerbungen müssen bis zum 1. März 2019 eingegangen sein. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 15. Mai 2019.

Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Informationen gibt es bei Irmgard Tennagels unter der Telefonnummer 069 – 212 3 84 24 oder per E-Mail unter: ed.tr1748870548ufkna1748870548rf-td1748870548ats@z1748870548zaj.m1748870548uidne1748870548pitss1748870548tiebr1748870548a1748870548.

24.01.2019

Teresa Bergman startet Crowdfunding für zweites Album

Teresa Bergman hat in den letzten Jahren Hunderte Konzerte gespielt. Jetzt möchte sie die Livemagie ihrer Konzerte in einem zweiten Studio-Album festhalten. Langsam nimmt es Gestalt an, nach den Aufnahmen in Berlin und Wien Ende 2018 wird das Album jetzt gemischt, gemastert und auf CD und Vinyl gepresst. Um die anfallenden Kosten stemmen zu können, wirbt sie auf Startnext um eure Unterstützung. Die angepeilte Crowdfunding-Summe soll für das Produzentenhonorar, die Kosten für ein hochwertiges, professionelles Recording Studio, das Honorar für einen hochqualifizierten Tontechniker, Mixing, Mastering, Musikergagen, Instrumentenmiete, Medien, Design, Werbekosten, Flüge, Logistik, Musikvideoproduktion und Vinylpressung verwendet werden. Unterstützerinnen könne Dankeschöns wie Release-Konzerttickets (Mitte Oktober in Berlin), Songbooks, CDs, Unterrichtsstunden u.v.m. auswählen. Hier könnt ihr bei ihrer Crowdfunding-Aktion mitmachen.

07.01.2019

Kulturverwaltung des Berliner Senats erweitert Fördermöglichkeiten für Festivals und Reihen

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Neben der bereits bekannten ein- bis zweijährigen Förderung für Festivals und Reihen (Spartenoffene Förderung) wird eine neue vierjährige Förderung für Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind, vergeben. Ziel der neuen vierjährigen Förderung ist, Festivals und Reihen, die sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Eine Informationsveranstaltung am 08. bzw. 23.11.18 über die Fördermöglichkeiten (Anmeldung erforderlich).

30.10.2018

Martin Roth-Initiative zum Schutz verfolgter Kulturschaffender im Ausland gegründet

Weltweit nehmen die Risiken für Künstler*innen zu. Einschränkungen in ihrer Arbeit, aber auch persönliche Angriffe bis hin zu Inhaftierungen treten immer häufiger auf. Ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Gemeinschaftsprojekt des ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) und des Goethe-Instituts reagiert hierauf. Das weltweite Schutzprogramm gibt gefährdeten Akteur*innen aus dem Kulturbereich die Möglichkeit, sich aus der Gefährdung hinaus in ein sicheres Land ihrer Heimatregion oder nach Deutschland zu begeben, um dort weiterzuleben und zu arbeiten. Während des Förderzeitraums erhalten die Stipendiat*innen eine angemessene persönliche Begleitung sowie die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Die Martin Roth-Initiative arbeitet eng zusammen mit einem Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kulturinstitutionen im In- und Ausland. Auf diese Weise soll das Fundament für eine erfolgreiche Eingliederung in die künstlerische Szene des Aufnahmelands sowie eine spätere Rückkehr mit nachhaltiger beruflicher Perspektive in die heimische Zivilgesellschaft gelegt werden.

Namensgeber der Initiative ist Martin Roth, einer der prominentesten Kulturmanager*innen der vergangenen Jahre. Martin Roth verstarb am 6. August 2017 nach kurzer schwerer Krankheit in Berlin. Er war langjähriges Mitglied des Goethe-Instituts und zuletzt Präsident des ifa. Kunst und Kultur stellten für den Kulturwissenschaftler und Museumsdirektor Martin Roth (Hygienemuseum Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden und Victoria and Albert Museum London) die unverzichtbare Grundlage im demokratischen und friedlichen Zusammenleben dar. Gerade deshalb hielt er den Austausch mit Kolleg*innen in Ländern mit repressiven Regimen für unbedingt notwendig. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen aufgrund ihrer kritischen Arbeit Zensur und Verfolgung erfahren, war es für Roth wichtig, Verantwortung zu übernehmen und „Farbe zu bekennen“. 

28.08.2018

Förderfonds Kultur & Alter fördert Projekte mit Senior*innen in NRW

Mit dem Förderfonds Kultur & Alter unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Das Motto lautet „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“. Im Jahr 2019 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 140.000.-€ zur Verfügung.

Das Altern hält vielfältige Herausforderungen für eine inklusive Gesellschaft bereit: Hören, sehen, verstehen, bewegen – alles, was diese Fähigkeiten einschränkt, kann die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erheblich beeinträchtigen„, erklärte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Deshalb stehen 2019 Projekte für ältere Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Fokus. Wir wollen so einen grundlegenden Wandel in der kulturellen Angebotsstruktur befördern – von der Fürsorge hin zur Teilhabe.“

Gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Die Stärkung ihrer Teilhabe im ländlichen Raum, die Entwicklung inklusiver Konzepte und die Einbeziehung älterer Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2018.

21.08.2018