Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Dinslaken wird erste „Virtuelle Kulturhauptstadt“
In Kooperation mit der Deutschen Telekom und dem Ticket-Dienstleister Eventim will das Team der Streaming-Plattform CultureTotal ab sofort jährlich eine „Virtuelle Kulturhauptstadt“ ausloben. Damit sollen Städte die Möglichkeit erhalten, sich und ihre Kultur digital zu präsentieren. Die erste Stadt, die sich digitale Kulturhauptstadt nennen darf, ist Dinslaken. Im Mittelpunkt des Projekts „Virtuelle Kulturhauptstadt“ stehen Kultur, Traditionen, Kulinarik, künstlerische Persönlichkeiten, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen, präsentiert auf der Website www.virtuellekulturhauptstadt.de. Online- und Hybridveranstaltungen werden exklusiv über das Streaming Portal CultureTotal gestreamt.
Frankfurt bewirbt sich als Corona-Modellregion
Die Stadt Frankfurt will sich als Modellregion des Landes Hessen bewerben – und zwar zugeschnitten auf die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Die Gastronomie soll ebenfalls eingebunden werden. Geplant ist ein Modellprojekt unter der Federführung des Gesundheitsamtes und mit wissenschaftlicher Begleitung in ausgewählten Kultur-, Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieben in einem begrenzten Gebiet des Frankfurter Stadtgebiets. Kultur und Veranstaltungen könnten dort wieder stattfinden – mit den üblichen derzeit geltenden Hygienestandards, mit negativen Schnelltests beim Eintritt und digitaler Kontakpersonennachverfolgung. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen bekommen bei negativem Test eine entsprechende Bescheinigung via QR-Code, die einen Tag gültig ist. Die Veranstalter*innen kontrollieren die Einhaltung der Hygienestandards sowie die Testergebnisse und melden die Besucher*innen per App an. Von dem Modellprojekt erhofft sich die Stadt auch eine Signalwirkung für andere Städte und übrige Wirtschaftszweige, wie auch eine weitere Öffnung unter den gegebenen Voraussetzungen. Die wissenschaftliche Begleitung soll Hinweise liefern, wie das Übertragungsrisiko insgesamt gesenkt werden kann. Auch andere Bundesländer haben Modellprojekte ausgeschrieben, darundet Schleswig-Holstein.
Brückenstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Das Kulturförderprogramm für Künstler*innen aller Sparten in Zeiten von Corona geht in die zweite Runde. Die Brückenstipendien des Landes und der Hessischen Kulturstiftung fördern eure Projekte mit Stipendien von einmalig 2500 Euro. Ziel ist es, die künstlerische Arbeit während der Pandemie weiterhin zu ermöglichen und eine Perspektive für die Zeit nach den durch Corona bedingten Maßnahmen zu schaffen. Die Stipendien stehen allen freischaffenden, in Hessen lebende Künstler*innen offen, unabhängig von der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Seit 23. März 2021 ist das Antragsportal für die Brückenstipendien aus dem „Kulturpaket II: Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern“ geöffnet. Bewerbungsfrist ist der 23.06.2021.
„Aufstehen für die Kunst“ verklagt Bayern
Forderungen haben Kulturverbände seit einem Jahr viele gestellt – jetzt geht es vor Gericht. Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Es geht den Klägern um eine grundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit der erlassenen Kulturveranstaltungsverbote mit der Bayerischen Verfassung. Laut Klage ist das Kulturveranstaltungsverbot rechtswidrig und verletzt die Kläger*innen in ihrer durch in der Bayerischen Verfassung geschützten Kunstfreiheit und in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Für Kulturveranstaltungen, die in modern belüfteten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, liegen mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die zum Ergebnis kommen, dass ein signifikantes Infektionsrisiko bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten nicht festgestellt werden kann. Die Erkenntnissituation unterscheide sich daher – insbesondere in Bezug auf Kulturveranstaltungen – heute sehr deutlich von derjenigen im Frühjahr 2020, als der Staat zunächst nicht anders konnte als pauschale Verbote auszusprechen. Das Totalverbot ist für die Kläger*innen unverhältnismäßig und deshalb unangemessen. Zudem werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, da die Kulturveranstaltungen aktuell noch vollständig verboten sind, obwohl Gottesdienste, Versammlungen, Einzelhandel (Gartenmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen) derzeit mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürfen.
#artistathome: Olivia Trummer auf CD, im Fernsehen und im Radio
Musikverbände gründen Kompetenznetzwerk Amateurmusik
Ein neu gegründetes Kompetenznetzwerk aus 15 mitwirkenden Musikverbänden unterstützt die Amateurmusik beim musikalischen Neustart. Dafür erhält es Mittel aus NEUSTART KULTUR. Es soll die ehrenamtlichen Strukturen im Amateurmusikbereich bei der Beratung zu Corona-spezifischen Fragen unterstützen. Die Mitarbeitenden bieten Rechtsberatung an, unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, erstellen Informationsmaterial zu Finanzierungshilfen, Auflagen und Bestimmungen und geben Inspiration zu kreativen Lösungen in Pandemiezeiten. Darüber hinaus schärft das Netzwerk in Politik und Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Nöte von Amateurorchestern und -chören sowie für die Aufgabe, durch differenzierte und vom wissenschaftlichen Forschungsstand geleitete Corona-Maßnahmen im Bereich des Vereinsmusizierens einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes und sozialen Lebens zu erhalten. Die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem Netzwerk werden voraussichtlich ab Ende Februar über die die neue, BMCO-eigene Wissensplattform www.frag-amu.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können bereits jetzt an folgenden Kontakt gerichtet werden: ed.um1768505537a-gar1768505537f@ofn1768505537i1768505537
Zusätzlich wird es im Rahmen von NEUSTART AMATEURMUSIK eine finanzielle Förderung von NEUSTART-Projekten geben, mit denen Amateurorchester- und -chöre ihre musikalische Arbeit und ihren Probenbetrieb wiederbeleben sowie Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erproben können. Ziel der Projekte ist, dass diese ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und Perspektiven für einen Neustart der Amateurmusik bieten.
Hessen legt weiteres Unterstützungspaket für die Kultur auf
Hessen legt für Künstler*innen, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf. Die Bestandteile des Pakets sind: ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten; ein Brückenstipendium, das für Künstler*innen greifen soll, die Selbstständigkeit, befristete Engagements und Teilzeit-Anstellung verbinden (angestrebter Start: Mitte März); ein Bonus-Programm für Verbände, die Einrichtungen und Kunstschaffende in Bezug auf Hilfsprogramme beraten und ein Förderprogramm für den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten.
Koalition der Freien Szene erstellt Bericht zur Frankfurter Kulturförderung
Bei einem gemeinsamen Fototermin am Mittwoch, 3. Februar, nahm Kulturdezernentin Ina Hartwig einen Bericht der „Koalition der Freien Szene“ zur Frankfurter Kulturförderung dieser entgegen. Der 25 Seiten umfassende Bericht entstand in zweijähriger Recherchearbeit und ist aufgeteilt in die Förderbereiche Bildende Künste, Video- und Medienkunst, darstellende Künste, klassische Musik sowie Popularmusik und Clubs. Er beinhaltet unter anderem Vorschläge zu Aufstockung des Kulturförderetats für Recherche- und Arbeitsstipendien, Ateliers und Proberäume, Projekte im öffentlichen Raum sowie interdisziplinäre Arbeiten oder Wiederaufnahmen. Die „Koalition der Freien Szene“ gründete sich im Jahr 2018, um die Situation von freiberuflich und professionell arbeitenden Kulturschaffenden in Frankfurt in spartenspezifischen Treffen zu untersuchen, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und in dem nun vorgelegten Bericht darzulegen.
Hessen startet Beteiligungsprozess „Masterplan Kultur“
Am späten Donnerstagnachmittag haben rund 370 Kultur-Aktive aus Vereinen, Organisationen und Verbänden in einer digitalen Auftaktveranstaltung den Fahrplan der Beteiligung zu zentralen Themen wie Digitalisierung, Diversität und Teilhabe oder Kulturelle Bildung besprochen. Auch die wirtschaftliche Situation der Künstler*innen und die Frage, wie man Kultur abseits der Ballungsgebiete weiter unterstützen kann, sollen im Masterplan-Prozess beleuchtet werden. Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Erarbeitung eines „Masterplan Kultur“, der die strategische Ausrichtung der hessischen Kulturpolitik für die kommenden Jahre beschreibt – inklusive kulturpolitischem Leitbild, konkreten Ansatzpunkten und Handlungsempfehlungen. Der Beteiligungsprozess zum Masterplan, ursprünglich für 2020 geplant und pandemiebedingt auf 2021 verschoben, baut im Wesentlichen auf einer Bestandsaufnahme auf, die 2018 im Kulturatlas Hessen mündete. Nach der Auftaktveranstaltung folgt nun eine Phase des Fachdialogs mit Kulturschaffenden, Fachleuten, Verbänden, Kulturverwaltung und Politik; in digitalen Werkstatt-Tagen und Workshops sollen Themen und Empfehlungen geschärft werden. Im Herbst wird der Prozess für alle Kulturinteressierten geöffnet: Drei Regionalforen an unterschiedlichen Orten Hessen informieren über die Zwischenergebnisse und laden alle Bürger*innen ein, die im Fachdialog erarbeiteten Inhalte in Form einer Online-Beteiligung zu kommentieren und konkretisieren.
Neustart Kultur: Förderprogramm für den stationären Musikfachhandels beschlossen
Ein weiteres Teilprogramm von NEUSTART KULTUR ist beschlossen: „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel“. Dieses wird der Deutsche Musikrat in Kooperation mit der Society Of Music Merchants (SOMM), einem Mitglied des DMR, umsetzen. Es soll dazu beitragen, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche (MI-Branche) zu unterstützen und insbesondere dem in seiner Existenz bedrohten stationären Musikfach- und Tonträgerhandel eine nachhaltige Perspektive zu geben. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm werden in Kürze bekannt gegeben. Die Abwicklung und Bewilligung der Anträge wird über den Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM erfolgen; der Deutsche Musikrat stellt zum Zweck der Antragsstellung eine Online-Datenbank über seine Website zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz unterstützt Kulturveranstalter mit neuer Förderlinie „Lichtblicke“
Das rheinland-pfälzische Landesprogramm ‚Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur‘ wurde im Frühjahr 2020 mit dem Ziel aufgelegt, die Kulturlandschaft in der Pandemie zu unterstützen und Impulse für neue Kulturaktivitäten zu setzen. Aktuell ist die Kultur wieder besonders von den Schließungsmaßnahmen betroffen, und die Bedarfe der Kulturszene haben sich erneut geändert. Darum wird das Landesprogramm nun um eine Förderlinie „Lichtblicke“ ergänzt, in der mit insgesamt 750.000 Euro bis zu 30 Veranstaltungen in allen Regionen des Landes bis April 2021 gefördert werden. Mit dieser neuen Programmlinie wird gezielt die Veranstaltungsbranche im Kultursektor unterstützt. Mit der Förderung von Veranstaltungen, die so geplant werden müssen, dass sie auch in einem digitalen oder hybriden Format stattfinden können, sollen Auftrittsmöglichkeiten für Künstler*innen sowie Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft entstehen. Das Programm wird auch in seinen anderen Förderpunkten im Jahr 2021 fortgeführt.

