Forum Kreativpotentiale 2021- Nachhaltigkeit und kulturelle Bildung
28.-29. September 2021 | 13.00-19.00 Uhr | Vorträge, Workshops, | Analog & Digital
Wie können wir so leben, arbeiten und wirtschaften, dass auch künftige Generationen noch eine intakte Umwelt und eine lebenswerte Umgebung vorfinden? Wie müssen wir in Zukunft unseren Umgang mit Ressourcen gestalten, um die Entwicklungschancen in anderen Regionen der Welt nicht zu gefährden? Wie kann es gelingen, Menschen weltweit und ein Leben lang Zugang zu hochwertiger, inklusiver und chancengerechter Bildung zu ermöglichen? Wie wird das Ziel Nachhaltigkeit auch für nicht privilegierte gesellschaftliche Milieus überzeugend? All dies zählt zu den großen Fragen der Nachhaltigkeitsdebatte. Das Forum Kreativpotentiale 2021 will erkunden, welchen Beitrag kulturelle Bildung – verstanden als Allgemeinbildung im Medium der Künste – für den Nachhaltigkeitsdiskurs und für nachhaltige Entwicklung leisten kann. Politische Entscheider*innen, Verantwortliche aus öffentlichen Verwaltungen, Vertretungen aus Wissenschaft, Verbänden, Koordinierungsstellen, Landesinstitute, Jugendorganisationen und -initiativen, Schulleitungen, Lehrkräfte, Künstler*innen und weiteren Bildungsakteur*innen kommen miteinander ins Gespräch. Das Forum Kreativpotentiale wird von Wider Sense TraFo veranstaltet und findet mit bis zu 60 Teilnehmenden vor Ort in Leipzig statt. Wer nicht vor Ort dabei sein kann ist ebenso herzlich zur digitalen Teilnahme eingeladen. Die Teilnahme an allen Programmpunkten ist kostenlos.
#MelodivaSpotlight: Der etwas andere Kulturspaziergang
Heike Michaelis hat mit zwei Kolleginnen einen spartenübergreifenden interaktiven Kulturspaziergang geschaffen, der den Wald an acht Stationen auf ganz besondere Weise erlebbar macht. Unter dem Motto „Vögel, Flieger und Geflüster“ sind an acht Stationen in Wald und Wiese Musik, Lesung, Performance und temporäre künstlerische Installationen über QR-Codes zu entdecken. Der Spaziergang kann jederzeit begangen werden.
Digitale Popkomm diskutiert kontrovers
Am 11. Juni 2021 fand nach 16 Jahren erstmals wieder eine Popkomm in Köln statt – nicht mehr als große Messe der Musikbranche, aber als Parliament of Pop. Live im Stream mit hochkarätigen Politiker:innen wie Karl Lauterbach (SPD), Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen), Susanne Henning-Wellsow (Die Linke) sowie Vertreter:innen der Musik- und Kulturbranche. In insgesamt sechs Programmpunkten tauschten die Anwesenden Erfahrungen des letzten Jahres aus, Hoffnungen über die Zukunft und teilweise auch sehr hitzige Argumente. Die gesamte Veranstaltung mit weiteren interessanten Gesprächen und emotionalen Momenten ist auf Facebook und YouTube verfügbar. Das nächste Veranstaltungsformat der Popkomm – Parliament of Pop gibt es am 24. September im Zuge des Reeperbahnfestival.
Kulturinitiative am Main

Pop-Kultur Nachwuchs – jetzt bewerben
Du fragst Dich, wie der Alltag von Produzent*innen aussieht und wie sie überhaupt zu ihrem Job gekommen sind? Oder was die sich grundlegend wandelnden Strukturen der Musikindustrie für Indie-Acts bedeuten? Vielleicht interessiert Dich, mithilfe welcher Strategien Künstler*innen im öffentlichen Raum sichtbar werden oder ihn reclaimen können? Dann bewirb Dich um einen der 250 Plätze des Pop-Kultur Nachwuchs Programms. Das Programm findet vom 25. bis 27. August 2021 in hybrider Form statt. Das bedeutet: Digitale Talks und Lectures sind genauso geplant wie vor Ort in der Berliner Kulturbrauerei stattfindende Workshops. Mit dabei sind zum Beispiel die Band Girlpool und die zwischen Musik und Performance wandelnde Künstlerin Preach. Die Teilnehmer*innen können aus über 40 unterschiedlichen, auf Deutsch oder Englisch angebotenen Kursen und digitalen Networkingformaten wählen. Die Bewerbungsphase endet am 30. Mai 2021.
Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern
In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.
In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.
Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.
Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen
Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.
Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an
Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.
Bundesförderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ wird fortgesetzt
Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt das Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ auch im kommenden Jahr fort. Gefördert werden strukturbildende, in die Fläche übertragbare Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen die Teilhabe und Vermittlung ihres Angebots durch mehr Vielfalt im Personal, Programm, Publikum und bei Partnern weiter stärken. Ziel ist es vor allem, Menschen zu erreichen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die geförderten Projekte werden ab 2022 bis zu vier Jahre jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro unterstützt.
Förderanträge können ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.
Schleswig-Holstein startet Online-Befragung zur Erfassung der Kulturlandschaft
Eine möglichst detailgenaue Karte der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft zeichnen – das ist das erklärte Ziel der Online-Befragung, zu der das Kulturministerium Schleswig-Holstein Kultureinrichtungen, Künstler*innen, Kulturinitiativen, kulturelle Interessenvertretungen und Träger*innen der kulturellen Infrastruktur und angrenzender Bereiche aufruft. Auch Unternehmen der Kreativwirtschaft, regionale Netzwerke und Bildungseinrichtungen sind gebeten sich zu beteiligen. Noch bis zum Freitag, 7. Mai 2021, ist der Fragebogen freigeschaltet. Die Befragung ist Teil des aktuellen Kulturdialogs zwischen dem Land und den Kommunen. Das Land will damit eine solide Datengrundlage schaffen, um gemeinsam mit den Kommunen die kulturelle Infrastruktur zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln. Erstmals seit Beginn der Pandemie werde damit eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Kulturlandschaft eines Bundeslandes ermöglicht. Erste Resultate der Erhebung sollen im Rahmen der Abschlussveranstaltung des aktuellen Kulturdialogs am 8. Juni 2021 präsentiert werden.
Brandenburg kofinanziert Corona-Bundesmittel für die Kultur
Brandenburgs Kulturministeriumstellt das Land 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundeskulturhilfen zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden. Das Land will alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt.
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.
Berlin vergibt Mittel zur Förderung künstlerischer Projekte
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen. Gefördert werden insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten sowie Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen. Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2021. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2021 um 18.00 Uhr.
Neues Förderprogramm: Landmusik
Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm zur Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Der zweite Bereich ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.