Infocall zur 68. Künstler*innenförderung der Initiative Musik 17.12.2024

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Interpret*innen und Künstler*innenensembles, die bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte. Sie können sich entweder in Eigenregie, oder in Kooperation mit einem Tonträgerunternehmen, Agentur, Management oder Musikverlag bewerben. Gefördert werden: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten; Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen; Herstellung von Ton- und Bildtonträgern; Digitalisierung; Promotion- und Marketingmaßnahmen und Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden; jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen (soweit wir wissen, also auch Kosten für Kinderbetreuung!).

Die nächste, 68. Förderrunde beginnt morgen. Infos zur Antragstellung bietet ein kostenfreier Infocall heute, am 17.12.2024 um 18 Uhr. Dafür könnt ihr euch hier registrieren. Anträge könnt ihr von 18.12.2024 – 08.01.2025 stellen!

17.12.2024

Infoevent „Jury Insights“ der Initiative Musik 27.11.2024

Wie stellt man einen guten Antrag für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik? Und was passiert, nachdem ihr diesen gestellt habt? Aus der Perspektive von Jury und Geförderten erfahrt ihr beim Infoevent am 27.11. zum 18 Uhr im Maaya in Berlin, was dazu gehört, um auf dem Weg von einer Projektidee bis auf die Bühnen den Support zu bekommen. Sie alle teilen an diesem Abend ihre Erfahrungen mit euch und beantworten zusammen mit dem Team der Künstler*innenförderung eure Fragen rund um die Förderung. Der Eintritt ist frei, ihr müsst euch aber hier anmelden.

Veranstaltungsort: Maaya, Revaler Str. 99, 10245 Berlin

06.11.2024

Popbüro schreibt Pop-Stipendium aus (ab 14.10.)

Das Popbüro Region Stuttgart hat wieder Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben! Mit den Popstipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten)
gedacht sind, gefördert werden. Auch die Produktion eines Musikvideos kann gefördert werden. Die Ausschreibung richtet sich vorwiegend an noch nicht etablierte Künstler*innen im Bereich der Popmusik. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz sowie ihren Arbeitsschwerpunkt in der Region Stuttgart haben (mehr dazu hier). Neben den neun Stipendien gibt es vier lobende Erwähnungen, die mit 2.000 Euro dotiert sind. Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier. Bewerbungsschluss: 15.12.2024

28.10.2024

Bandpool sucht Musiker*innen aus Baden-Württemberg

Das Förderprogramm der Popakademie Baden-Württemberg ist wieder auf der Suche nach neuen Artists für den Jahrgang 25/26! Der Bandpool ist das Spitzenförderprogramm der Popakademie Baden-Württemberg, in dem Bands aus dem gesamten Bundesgebiet über 18 Monate, im Rahmen von zehn Workshop-Wochenenden in Mannheim, gecoacht und unterstützt werden. Ziel ist, sie für den Einstieg ins professionelle Musikbusiness vorzubereiten. Für die Künstler*innen ist das Projekt unentgeltlich. Lediglich die An- und Abreisekosten müssen übernommen werden. Im Mittelpunkt stehen individuelle Coaching- und Fördermaßnahmen und der Aufbau eines funktionsfähigen Businesspartner*innen-Netzwerks. Gemeinsam mit Experten*innen aus der Branche arbeitet das Team der Popakademie mit den Musikern*innen an wichtigen Themenfeldern, vom Songwriting bis zum Interviewtraining, von Musikrecht bis zu strategischer Planung. Bis zum 24. November 2024 könnt ihr euch sowohl als Solokünstler*in als auch als Band über das Online-Bewerbungsformular der Webseite anmelden. Die Einsendungen werden nach der Deadline ausgewertet und es folgen weitere Auswahlverfahren.

26.09.2024

Künstler*innenförderung der Initiative Musik (Deadline: 09.10.)

Bis 09.10.2024 (12 Uhr mittags) könnt ihr wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung einreichen. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren. Die Projekte müssen zwischen 09.12.2024 – 09.12.2025 stattfinden.

25.09.2024

Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.

Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.

19.08.2024

Auftrittsförderung für niedersächsische Musikacts

Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik (außer Jazz!), deren Mitglieder zu mindestens 50% ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat. Cover- und Tributebands sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt, die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 30.11.2024 stattfinden. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Anträge können ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.

13.08.2024

Nächste Bewerbungsrunde für Arvoré-Förderung

Die Stiftung Árvore vergibt auch in diesem Jahr wieder 20 Stipendien in Form von monatlichen Lebenskostenbeiträgen, die über 4 Jahre an freischaffende, hauptberufliche Musiker*innen ausbezahlt werden (in der Schweiz monatlich 2100 Franken und in Deutschland 1200 Euro). Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern. Die Stiftung unterstützt jedoch keine CD-Produktionen, Tourneen, Festivals oder Konzertreihen! Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und den Schnittstellen dazu, die seit mindestens 6 Jahren hauptberuflich Musik machen, also mind. die Hälfte ihres Lebensunterhaltes durch ihre musikalische Tätigkeit finanzieren ODER mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) für ihre musikalische Tätigkeit einsetzen. Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnort und Steuersitz in Deutschland oder der Schweiz haben und in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion) oder einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) Mitglied sein. Achtung: In diesem Jahr können sich nur Musiker*innen mit einem geraden Geburts-Jahrgang bewerben (z.B. 1980, 1974, 1992, etc). Mit dieser Einschränkung soll die sehr hohe Anzahl an Bewerbungen möglichst fair und transparent reduziert werden. Bewerbungen sind nur vom 20.– 21.06.2024 hier möglich.

06.06.2024

Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen

Das Kulturministerium schreibt zum sechsten Mal die Arbeitspaket-Stipendien aus: Vergeben werden zehn Stipendien à 8.000 Euro. Brandenburger Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort bis zum 30. April 2024 bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.

05.04.2024

65. Förderrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik

Die Initiative Musik läutet eine weitere Runde ihrer Künstler*innenförderung ein, für die ihr euch mit euren Projekten vom 20.03.-10.04.2024 bewerben könnt. Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands sowie Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Tipps für die Antragstellung gibt die Aufzeichung eines Infocalls auf Youtube. Schwerpunkte waren dabei u.a. Änderungen wie die Solo-Antragsstellung, die seit 2023 in Kraft getreten sind. Wer dabei noch Fragezeichen in den Augen hat, sollte sich für den Infocall am 18.03. um 18 Uhr hier anmelden.

29.02.2024

Infotour Initiative Musik kommt nach Stuttgart, Weimar & Rostock

Die Initiative Musik tourt mehrmals im Jahr durch Deutschland, um ihre Förderprograme in allen Regionen des Landes vorzustellen, im März kommt sie nach Stuttgart, Weimar & Rostock. Gemeinsam mit W*oM zusammen mit dem Theater Rampe, dem Pop-Büro Stuttgart, die POP und PopKW veranstaltet sie Infosessions zur Künstler*innenförderung. Kurz vor Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Folgende Themen werden in der Runde besprochen: Was macht eigentlich die Initiative Musik? Was ist die Künstler*innenförderung? Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den Regionen? Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einem Erfahrungsaustausch und einer Q&A-Runde offene Fragen zu klären und sich zu connecten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung vorab ist dennoch notwendig!

27.02.2024

Köln vergibt Förderstipendien an junge (Jazz-)Musiker*innen

Auch 2024 schreibt die Stadt Köln wieder Förderstipendien aus. Die Bewerber*innen müssen in Nordrhein-Westfalen leben, sollen aber während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben, um dort ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dafür kooperiert die Stadt Köln unter anderem mit dem Stadtgarten als „Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik“, wo auch wieder die Preisverleihung und das Preisträgerkonzert für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium stattfinden werden. Zur Bewerbung aufgerufen sind junge Kunstschaffende, die nicht älter als 35 Jahre sind, bzw. für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium junge Jazzmusiker*innen nicht älter als 30 Jahre. Bewerbungsschluss: 14. März

20.02.2024