Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik
Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.
Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.
Auftrittsförderung für niedersächsische Musikacts
Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik (außer Jazz!), deren Mitglieder zu mindestens 50% ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat. Cover- und Tributebands sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt, die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 30.11.2024 stattfinden. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Anträge können ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.
Nächste Bewerbungsrunde für Arvoré-Förderung
Die Stiftung Árvore vergibt auch in diesem Jahr wieder 20 Stipendien in Form von monatlichen Lebenskostenbeiträgen, die über 4 Jahre an freischaffende, hauptberufliche Musiker*innen ausbezahlt werden (in der Schweiz monatlich 2100 Franken und in Deutschland 1200 Euro). Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern. Die Stiftung unterstützt jedoch keine CD-Produktionen, Tourneen, Festivals oder Konzertreihen! Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und den Schnittstellen dazu, die seit mindestens 6 Jahren hauptberuflich Musik machen, also mind. die Hälfte ihres Lebensunterhaltes durch ihre musikalische Tätigkeit finanzieren ODER mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) für ihre musikalische Tätigkeit einsetzen. Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnort und Steuersitz in Deutschland oder der Schweiz haben und in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion) oder einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) Mitglied sein. Achtung: In diesem Jahr können sich nur Musiker*innen mit einem geraden Geburts-Jahrgang bewerben (z.B. 1980, 1974, 1992, etc). Mit dieser Einschränkung soll die sehr hohe Anzahl an Bewerbungen möglichst fair und transparent reduziert werden. Bewerbungen sind nur vom 20.– 21.06.2024 hier möglich.
Arbeitspaket-Stipendien für Brandenburger Künstler*innen
Das Kulturministerium schreibt zum sechsten Mal die Arbeitspaket-Stipendien aus: Vergeben werden zehn Stipendien à 8.000 Euro. Brandenburger Künstler*innen der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort bis zum 30. April 2024 bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.
65. Förderrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik
Die Initiative Musik läutet eine weitere Runde ihrer Künstler*innenförderung ein, für die ihr euch mit euren Projekten vom 20.03.-10.04.2024 bewerben könnt. Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands sowie Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Tipps für die Antragstellung gibt die Aufzeichung eines Infocalls auf Youtube. Schwerpunkte waren dabei u.a. Änderungen wie die Solo-Antragsstellung, die seit 2023 in Kraft getreten sind. Wer dabei noch Fragezeichen in den Augen hat, sollte sich für den Infocall am 18.03. um 18 Uhr hier anmelden.
Infotour Initiative Musik kommt nach Stuttgart, Weimar & Rostock
Die Initiative Musik tourt mehrmals im Jahr durch Deutschland, um ihre Förderprograme in allen Regionen des Landes vorzustellen, im März kommt sie nach Stuttgart, Weimar & Rostock. Gemeinsam mit W*oM zusammen mit dem Theater Rampe, dem Pop-Büro Stuttgart, die POP und PopKW veranstaltet sie Infosessions zur Künstler*innenförderung. Kurz vor Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Folgende Themen werden in der Runde besprochen: Was macht eigentlich die Initiative Musik? Was ist die Künstler*innenförderung? Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den Regionen? Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einem Erfahrungsaustausch und einer Q&A-Runde offene Fragen zu klären und sich zu connecten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung vorab ist dennoch notwendig!
Köln vergibt Förderstipendien an junge (Jazz-)Musiker*innen
Auch 2024 schreibt die Stadt Köln wieder Förderstipendien aus. Die Bewerber*innen müssen in Nordrhein-Westfalen leben, sollen aber während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben, um dort ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dafür kooperiert die Stadt Köln unter anderem mit dem Stadtgarten als „Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik“, wo auch wieder die Preisverleihung und das Preisträgerkonzert für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium stattfinden werden. Zur Bewerbung aufgerufen sind junge Kunstschaffende, die nicht älter als 35 Jahre sind, bzw. für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium junge Jazzmusiker*innen nicht älter als 30 Jahre. Bewerbungsschluss: 14. März
Initiative Musik tritt Keychange bei und will geschlechtergerechte Musikbranche fördern
Die Initiative Musik ist der Keychange-Kampagne beigetreten und setzt sich zum Ziel, bis 2029 mindestens 50 Prozent FLINTA* Künstler*innen zu unterstützen und FLINTA* Personen in all ihre Aktivitäten einzubinden. Die Absichtserklärung der Initiative Musik ist ein deutliches Bekenntnis zur Förderung von Diversität und Inklusion in der Musiklandschaft: „Wir, die Initiative Musik, sind fest davon überzeugt, dass unser Beitritt zur Keychange-Bewegung einen bedeutenden Beitrag zur positiven Veränderung der Musiklandschaft leisten kann. Als bundesweite Fördereinrichtung für Popularmusik und Jazz betrachten wir es als unsere Verantwortung, uns aktiv für gerechtere Bedingungen für Musikschaffende und die Kreativbranche einzusetzen. In diesem Sinne haben wir uns verpflichtet, in unseren Projekten und Programmen – von der Förderung von Künstler*innen und Livemusik bis hin zum Aufbau von Netzwerkstrukturen, dem Bereich Export und inklusive Deutscher Jazzpreis und APPLAUS – FLINTA* Personen zu fördern, zu unterstützen und sichtbar zu machen.“ Künstlerin Ariana Zustra begrüßt diesen Schritt, denn die stärkere Förderung von FLINTA*s sei „mitnichten eine Bevorzugung, sondern vielmehr der überfällige Versuch des Ausgleichs einer lange bestehenden systematischen Ungleichheit“. Zu den Aktivitäten der Initiative Musik für mehr Geschlechtergerechtigkeit gehört auch die engere Zusammenarbeit mit dem bundesweit aktiven Female* Producer Collective aus dem Saarland im Rahmen der Infrastrukturförderung. Einen weiteren Schritt in diese Richtung geht sie mit der Implementierung einer Diversitätsquote in das Förderprogramm „Live 500“. Die Quote legt fest, dass 30 Prozent der Künstler*innen, die bei geförderten Livemusikveranstaltungen auftreten, sich mit einer oder mehreren unterrepräsentierten Personengruppen identifizieren. Die Gruppen sind Frauen, LGBTQIA* Personen, rassifizierte Personen und Personen mit Behinderung. Außerdem will sie bei der Empfehlung von Acts für Showcasefestivals, der Besetzung von Gesprächsrunden bei Konferenzen und Informationsveranstaltungen oder bei der Berufung ihrer Jurys mehr FLINTA* fördern.
Anlässlich des 8. März 2024 ruft die Initiative Musik auf ihren Social-Media-Kanälen eine „FLINTA* Woche“ aus, um die Sichtbarkeit und Wertschätzung von Frauen, Lesben, inter*, nicht-binären, trans*- und agender Personen in der Musikbranche zu erhöhen.
Neue Ausschreibungsrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik
Bis 10.01.2024 (12 Uhr mittags) könnt ihr wieder einen Antrag auf Künstler*innenförderung bei der Iniative Musik stellen. Damit startet die erste von vier Förderrunden für Künstler*innen der Initiative Musik im Jahr 2024. Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands sowie Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Die nächste Förderrunde beginnt am 20.03.2024. Über das Antragsprozedere informiert ein aufgezeichneter Infocall.
Initiative Musik geht auf Tour: Dortmund & Hannover 05.-06.12.23
Die Infotour der Initiative Musik durch Deutschland geht weiter und diesmal mit erweitertem Format! Den ersten Stopp macht sie am 5.12.2023 in Dortmund im Domicil. Gemeinsam mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund widmen sich die Teilnehmer*innen verschiedenen Förderangeboten auf regionaler und bundesweiter Ebene. Gestartet wird um 15 Uhr mit einem Talk zur Infrastrukturförderung, gefolgt von einem Talk zur Künstler:innenförderung ab 17 Uhr. Mit einem Q & A Teil und anschließendem Live-Act.
5.12.2023, Domicil Dortmund
15 Uhr: Talk Infrastrukturföderung | Zur Anmeldung
17 Uhr: Talk Künstler:innenförderung | Zur Anmeldung
Am 6.12.2023 geht es dann weiter nach Hannover in die Rampe, zu einem Nachmittag gemeinsam mit dem Musikland Niedersachsen. Er beginnt mit einem Roundtable zu Strukturen und Methoden der Pop- und Jazzförderung, um 17 Uhr werden dann die Türen für die Öffentlichkeit geöffnet. Ein Talk zur Künstler:innenförderung mit anschließender Q&A-Session sollte eure Fragen beantworten.
6.12.2023, Rampe Hannover
17 Uhr: Talk Künstler:innenförderung | Zur Anmeldung
Neuen Antragsphase der Förderungen der Initiative Musik (ge)startet
In der 62. Runde der Künstler*innenförderung werden 170 Musikprojekte mit insgesamt 1,8 Mio. Euro unterstützt. Die unabhängige Fachjury hörte sich durch die zahlreichen Anträge, evaluierte Finanzpläne und wählte letztendlich die geförderten Projekte aus. Hier bekommt ihr einen Überblick über die neuen geförderten Artists wie Shirley Holmes, Kitty Solaris, Stefanie Boltz, Tamara Lukasheva, Lucy Liebe, Kochkraft durch KMA, Clara Haberkamp Trio u.a. Die Förderung klingt interessant? Die nächste Antragsphase steht bereits vor der Tür! Bis 11.10.2023 können wieder Anträge gestellt werden. Die Initiative Musik bietet telefonische Beratungszeiten und hin und wieder gibt es Infocalls zur Antragsstellung.
Auch die Infrastrukturförderung geht demnächst in die nächste Runde: Vom 2. – 23.10.2023 nimmt die Infrastrukturförderung wieder Anträge für Projekte an, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musikbranche schaffen. Insider-Tipp: Wer Einblicke hinter die Kulissen bekommen will, dem sei die Podcast-Folge aus Hip Hop Lebt #11 ans Herz gelegt. Christiane Müller aus dem Team Strukturförderung gibt darin einen tollen Überblick, wie die Gewerke der Initiative Musik funktionieren sowie viele nützliche Tipps für eure Antragstellung. Oder ihr kommt direkt zur Beatcon in Duisburg am 7. & 8.10.2023, wo ihr ein Panel rund um die Förderung von Musiker*innen und Producer*innen erleben und ihr die Teams der Strukturförderung und der Künstler*innenförderung persönlich kennenlernen könnt.
Künstler*innenförderung der Initiative Musik: Infocall 18.09.2023
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Wer sich bei der nächsten Förderrunde (Bewerbungsphase: 20.09. – 11.10.2023) bewerben möchte, kann sich in einem Infocall am 18.9.2023 um 18 Uhr über die wichtigsten Bestandteile des Antrags informieren. In diesem Infocall bekommt Tipps zur Erstellung des Finanzplans, es werden Begrifflichkeiten erklärt und einiges mehr. Die Teilnahme am Infocall ist kostenlos, die Zahl der Plätze jedoch begrenzt. Hier geht es zur Anmeldung. Wer noch auf einen Bescheid in der aktuellen, 62. Förderrunde der Künstler*innenförderung wartet: voraussichtlich werden die Zu- und Absagen am 08.09.2023 verschickt.