Allianz der Freien Künste fordert Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten auf

In einer gemeinsamen Pressemitteilung stellen die in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Vereine und Verbände Forderungen auf, die die schwierige Situation von KSK-Versicherten während der Coronakrise verbessern sollen. Im Fokus stehen vor allem die starren Zuverdienstregelungen im Bereich selbstständiger Nebentätigkeit und die Minderung des Krankengeldanspruchs durch Corona-bedingte Verdienstausfälle; außerdem wird ein weiterer Entlastungs-Zuschuss des Bundes gefordert, der Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK ausgleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil halten soll. Desweiteren sollen Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente erfolgen, denn KSK-Versicherten gehen durch eine unverschuldete Minderung ihres Einkommens in der Corona-Krise wichtige Rentenpunkte verloren. Detaillierte Infos und Erläuterungen zu den Forderungen findet ihr hier.
16.03.2021

Digitaler Workshop POP≥INSTITUT zu KSK, Rente & Co. 16.12.2020

Das Hamburger POP≥INSTITUT bietet seit 2015 mobile Workshops, Labore und Meisterklassen mit praxistauglichem Know-How, erprobter Expertise, Geheimwissen und knallharten Skills – rund um die Themen, die für Musiker*innen und Musikschaffende im Alltag relevant und inspirierend sind. Von handfesten Buchhaltungs- und Steuerthemen über Booking, Selbstvermarktung, Fragen zum Musikuniversum oder zu digitalen Strategien gibt es hier auch die Möglichkeit, selbst Themen anzubieten. Kurz vorm Jahreswechsel widmet sich die „mobile Musikuni“ am 16.12.2020 von 18-20 Uhr einem der Themen, die zu gern aufgeschoben werden und doch von existentieller Bedeutung sind: Eurer Absicherung als Musiker*in! Welcher Versicherungsschutz ist wichtig und sinnvoll, ab wann geht es in die KSK und was ist eigentlich mit der Rente? Dieses POP≥INSTITUT spannt den Bogen einmal quer über diese Fragen und freut sich auf das Expertenwissen von Thomas Fitschen. Als Schauspieler und Versicherungskaufmann gibt er bundesweit Seminare an Hochschulen und Ausbildungsstätten und weiß, worauf es für Künstler*innen bei einem oftmals kleinen Einkommen ankommt, wie staatliche und private Programme sinnvoll zu kombinieren sind und wovon ihr besser die Finger lasst. Meldet euch an, verschafft euch einen Überblick und stellt eure Fragen. Die Veranstaltung findet digital per Zoom statt.

Die Teilnahme ist kostenlos! Die Plätze sind aber begrenzt. Meldet euch verbindlich per Mail an.

Du bist Fachfrau/-mann und hast was zu sagen? Dann melde dich gern per Mail bei RockCity e.V. Du willst über neue Veranstaltungen informiert werden? Dann abonniere den Newsletter!

15.12.2020

Kulturministerkonferenz gibt Statement zu selbstständigen Kulturschaffenden ab

Die Kulturministerkonferenz geht davon aus, dass die Pandemie auch über das Jahr 2020 hinaus noch erhebliche Auswirkungen auf den Kulturbetrieb und Kulturschaffende haben wird. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren appellieren daher gemeinsam erneut an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eine Förderung für Soloselbständige unabhängig von anfallenden Betriebskosten vorzusehen. Sie bitten ferner, auch die Veranstaltungsbranche durch branchenspezifische Förderangebote dabei zu unterstützen, den Betrieb wieder aufzunehmen. Dabei ist ein Augenmerk auf die Absicherung der Planungen für Veranstaltungen im Jahr 2021 und den Folgejahren zu legen. In der Corona-Pandemie sind die sozialen Problemstellungen der Künstler*innen noch einmal besonders deutlich geworden. Die Pandemie zeigt, dass solchen Notlagen durch vorausschauende Maßnahmen vorgebeugt werden muss. Die Kulturministerkonferenz hat sich daher darauf verständigt, die soziale Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler durch die Künstlersozialkasse (KSK) in den Blick zu nehmen und sich für eine Verbesserung einzusetzen. Kunst und Kultur sind ein zentrales Element unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und Künstlerinnen und Künstler müssen angemessen abgesichert werden.

19.10.2020

Arbeitsstipendien in Hessen ausgeweitet

Die hessischen Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstler*innen in der Corona-Pandemie kommen gut an: Mehr als 2.600 dieser Stipendien in Höhe von 2.000 Euro wurden bisher bewilligt. Nun erweitert das Land den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstler*innen ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben. Diese können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet. Noch bis zum 30. August 2020 können zudem Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstler*innen, Film- und Musikschaffende, Autor*innen, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.

19.08.2020

Keine Künstlersozialabgabe bei Ausfallhonoraren

Derzeit gewähren einige Veranstalter*innen Künstler*innen bei Corona-bedingten Absagen von Veranstaltungen oder Kursen Ausfallhonorare. Es stellte sich für sie die Frage, ob diese Ausfallhonorare künstlersozialabgabepflichtig sind. Bei einer Anfrage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz bei der Künstlersozialversicherung, verneinte sie dies und verwies auf folgenden Passus:
„Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.“ Mehr hier  (Punkt Nr. 26).

Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 191, Mai 2020

19.05.2020

Deutscher Musikrat besorgt über soziale Bedingungen von Musikern

Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) hat Daten zur Beschäftigung und zur freiberuflichen Tätigkeit in Musikberufen veröffentlicht. Die Statistiken basieren auf regelmäßig erscheinenden Quellen der Bundesagentur für Arbeit, des Statistischen Bundesamtes und der Künstlersozialkasse. Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die vom Deutschen Musikinformationszentrum zusammengestellten Daten machen die bedenkliche bis dramatische soziale Situation von Musikerinnen und Musikern deutlich. Gleichzeitig zeigen sie die dringende Notwendigkeit der gesellschaftlichen Bewusstseinsschärfung für den Wert kreativen Schaffens auf. Der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse insbesondere in den kulturvermittelnden Berufen muss entgegen gewirkt werden. Die gesellschaftliche Wertschätzung für Musik und Kultur muss sich auch in den sozialen Rahmenbedingungen unserer Künstler widerspiegeln – nur so wird es weiterhin Nachwuchs geben, der sich im Bereich der Musik professionalisieren wird. Der Deutsche Musikrat begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Dies ist jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen Sicherung der Künstlersozialversicherung. Ein nach oben variabler Bundeszuschuss muss genau so gegeben sein wie die Deckelung der Bagatellgrenze für kleine Unternehmen auf maximal € 450 pro Jahr im Sinne einer Beitragsgerechtigkeit für alle.

Eine Zusammenfassung und Auswertung der Daten findet Ihr hier: www.miz.org/news_10975.html, alle Statistiken hier: www.miz.org/statistiken/bildung-ausbildung-s1502#6.

18.05.2014

Buch-Tipp: „Survival Kit“ für KünstlerInnen erschienen

„Survival Kit – Für Künstlerinnen und Publizisten, Werkzeug für die tägliche und nicht-alltägliche Bürokratie“ heißt ein Handbuchs des Künstlerberaters Stefan Kuntz über alles, was für freiberufliche KünstlerInnen beim Einstieg wichtig ist: Solotätigkeit, Gesellschafter in einer GbR, Vor- und Nachteile eines Vereins, Buchführung, EÜR, Steuern, Umsatzsteuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, die Rolle als Auftrag- und Arbeitgeber, KSK-Abgabe, Künstlersozialversicherung (wie komm ich rein, wie bleib ich drin?), die Künstlerin und ihre Urheberrechte, Förderungen, Finanzierungen und vieles mehr. Mit diesen Themen für die Bereiche Publizistik und Kunst ist das Handbuch unerlässlich für jeden Profi und alle, die es werden wollen. Die Konzeption wurde auf Grund des „biblischen“ Umfangs der letzten Ausgabe komplett geändert. „Survival Kit“ gibt es jetzt in 2 Versionen: die „Basics“ stehen in der gedruckten Ausgabe auf 208 Seiten, in der nur digital erhältlichen Version „digital plus“ finden sich ergänzend für KünstlerInnen, die schon länger im Geschäft sind, Details, weitere Kapitel und viele Musterverträge zum Kopieren auf jetzt 580 Seiten.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 123, April 2014)

07.04.2014

Musikerin droht Ausschluss aus der KSK: musikalische Früherziehung sei kein „richtiger“ Musikunterricht

Der Musikerin Conni Maly wurde kürzlich von Seiten der Künstlersozialversicherung (KSK) mit dem Ausschluss gedroht, da ihre Musikangebote in Kindergärten kein „richtiger“ Musikunterricht seien. Laut KSK hätte sie „nicht das primäre Ziel, die Schüler zu befähigen eine künstlerische Leistung zu vollbringen oder ein künstlerisches Werk zu vollbringen, z.B. ein Musikinstrument zu spielen.“ Einen ausführlichen Bericht hat die Künstlerin im Internet veröffentlicht: http://www.conni-maly.info/conni-streikt.html. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann Lösungen vorschlagen? Kontakt: http://www.conni-maly.info

10.09.2013

Petition des Deutschen Tonkünstlerverbands erfolgreich: Interview auf Spiegel Online

Der Deutsche Tonkünstlerverband hat am 06.08. erfolgreich eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verpflichten will, Unternehmen zu prüfen, ob sie die Künstlersozialabgabe entrichten. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema auseinander setzen. Der Initiator Hans-Jürgen Werner wurde dazu von Spiegel Online interviewt, hier geht es zum lesenswerten Artikel: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/kuenstlersozialversicherung-streit-ueber-zu-lasche-kontrollen-a-914530.html

15.08.2013

Petition des Tonkünstlerverbands zur Überprüfung der KSK Abgabe der Unternehmen

Der Tonkünstlerverband möchte im Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, um die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende KünstlerInnen und/oder freischaffende lehrende KünstlerInnen beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Zur Begründung heißt es: „Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen. Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen“.
Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

11.07.2013