Kommende Bundestageswahl 2025: Forderungen der LiveKomm & PRO MUSIK

Im Vorfeld der Bundestagswahl im Februar hat der Bundesverband LiveKomm Wahlprüfsteine entwickelt und diese in Kernforderungen veröffentlicht.

Fünf Kernforderungen:

  1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs & Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO
  2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen
  3. Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene
  4. Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund
  5. „Arbeit auf Abruf“ branchenkonform gestalten

Die ausführlichen Erläuterungen der Forderungen findet ihr hier.

Auch der Bundesverband PRO MUSIK hat politische Forderungen für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft aufgestellt. Die Kernforderungen:

  1. Stärkung der Künstlersozialkasse
  2. Angebote zur Professionalisierung freier Musikschaffender erhalten und stärken 
  3. Steuerpaket für eine starke künstlerische Selbstständigkeit
  4. Studie zur Einkommenssituation freier Musikschaffender
  5. Erhöhung der Kulturetats zur Sicherung von Honoraruntergrenzen
  6. Angemessene Vergütung im Musikstreaming und für KI-Nutzung
13.01.2025

PRO MUSIK bietet Starterkit Selbstständigkeit, Gagenkompass und mehr

Der Verband der freien Musikschaffenden in Deutschland PRO MUSIK wurde 2021 aus der Erkenntnis heraus gegründet, dass die riesige Berufsgruppe der freischaffenden Musiker*innen in Deutschland keinerlei Interessenvertretung hatte. Er setzt sich für die Interessen freischaffender Musiker*innen ein, möchte die Arbeitsbedingungen, Gagen und Perspektiven für alle freischaffenden Musiker*innen in Deutschland verbessern und eine starke Vertretung zu sein, die Themen anstößt und bei allen wichtigen Entscheidungen zu unserem Beruf gehört wird. Mit dem „Artist Elevator“, der allen Musiker*innen offen steht, bietet der Verband außerdem Beratung, Veranstaltungen & nützliche Werkzeuge an, um Musiker*innen auf ihrem Weg zur Musikkarriere zu unterstützen. Das kostenlose Starterkit in die Selbstständigkeit hält nützliche Infos und Grundlagen zur Buchführung, Versicherungen, KSK, Zeitmanagement, Mental Health, Selbstvermarktung, Verhandlungen und Verträge, Förderungen und Crowdfunding und mehr bereit. Der Gagenkompass soll dir dabei helfen, angemessene Honorare für deine Dienstleistungen im Live-Kontext festzulegen. In einer Welt, in der die Bezahlung für künstlerische und freiberufliche Arbeit oft undurchsichtig ist, bietet der Gagenkompass eine wertvolle Orientierungshilfe.

28.10.2024

Pro Support Netzwerktreffen für Musiker*innen in Potsdam – Gast: KSK 04.07.23

Das ZPOP ist ein Kompetenzzentrum für Popularmusik in Brandenburg und wird gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen darin Rahmenbedingungen und Angebote zu gestalten, die eine bestmögliche Förderung der Praxis von Brandenburger Musiker*innen, Musikvermittler*innen und dem Nachwuchs bieten. Dazu gehört es neben Kursen, Camps und weiteren Angeboten, vor allem bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungsangebote zu realisieren und zu Netzwerktreffen einzuladen. Es sind acht Netzwerktreffen in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Cottbus geplant, an denen Expert*innen aus der Musikwirtschaft über Gema, GVL, Streaming, Releases, Booking oder Organisationsprozesse informieren. In entspannter Atmosphäre können sich vor allem freie Gesprächsrunden entwickeln. Am 4.7. beginnt das Treffen bei ZPOP Education in Potsdam mit einem Kurzvortrag zur Künstlersozialkasse (KSK) von Andreas Kißling mit anschließender Gesprächsrunde und viel Raum für Networking und Austausch. Eine Online-Teilnahme via Videokonferenzsoftware ist für die Termine in Potsdam auf Anfrage möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

13.06.2023

POP≥INSTITUT im Mai: GEMA, GVL & KSK & Fördergelder

Im POP≥INSTITUT von Rock City e.V. geht es in mobilen Workshops, Laboren und Meisterklassen um praxistaugliches Know-How, erprobte Expertise und knallharte Skills für Musikschaffende. Auch im Mai gibt es zwei Termine. Der Online-Workshop mit Carolin Achatzi am 11.05. von 19-22 Uhr bietet euch Basiswissen zu GEMA, GVL, KSK & Co und erklärt einfach und verständlich, wie ihr GEMA-Mitglied werdet, Songs und Konzerte meldet und worauf ihr bei der Abrechnung von Radio-, TV- und weiteren Nutzungen achten müsst. Außerdem wirft der Workshop einen Blick ins GVL-Portal, um zu verstehen, wie Nutzungsmeldungen erfolgreich abgegeben werden und klären darüber auf, was die Künstlersozialkasse ist und an welche Bedingungen die Aufnahme in die KSK geknüpft ist.  Am 25.05. könnt ihr euch von der selbständigen Fördermittelberaterin Kerstin Mayer von 18-21 Uhr zu Fördergeldern für Musiker*innen, DJs und Bands Tipps geben lassen. Sie klärt über Fördermöglichkeiten für musikalische Projekte auf und geht mit euch die Hürden der Förderanträge durch.

Die Plätze sind begrenzt, die Teilnahme kostet jeweils 10 Euro. Beide Workshops sind für Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse und Semiprofis geeignet.

10.05.2023

Anhebung Künstlersozialabgabe auf 5,0 % ab 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 Prozent ab 2023 angekündigt. Selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstler*innen sowie Publizist*innen in Deutschland bei. Seit 2018 sei der Künstlersozialabgabesatz unverändert geblieben, so das BMAS. Dies sei während der für die Kulturszene schwierigen Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzlich 117 Mio. Euro vom Bund gewährleistet worden. Der Abgabesatz für 2023 hätte eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen, weitere Bundesmittel von rund 59 Mio. Euro würden die Erhöhung begrenzen.

15.11.2022

Allianz der Freien Künste begrüßt geplante Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz

Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind. Selbstständige Künstler*innen bleiben demnach über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Eine Corona-bedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes über die KSK ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus. 
„Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler*innen”, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. „Die für viele Kolleg*innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständigen Angehörigen der freien Szenen ist – selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“
Die Allianz der Freien Künste sieht in der geplanten Anpassung ein Handeln im Sinne der Künstler*innen und eine folgerichtige Konsequenz aus der Covid19-Pandemie. Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szenen bei deren Erarbeitung an.

19.07.2022

KSK-Sonderregeln gelten auch 2022

Die bisherige Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 wird auch auf das Jahr 2022 übertragen. Ein Unterschreiten der Grenze bleibt wie in den Jahren 2020 und 2021 nunmehr auch im Jahr 2022 bei der Betrachtung des Sechsjahreszeitraums unberücksichtigt.

14.02.2022

Corona-Sonderregelung bei der KSK gilt seit 23.07.2021

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Das Bundeskabinett hat daher im Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach sie bis Ende 2021 monatlich bis zu 1300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen dürfen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.

23.08.2021

Gesetzesvorschlag zur KSK: bald mehr Zuverdienst möglich?

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstler*innen gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

26.05.2021

Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften

Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

12.05.2021

CDU/CSU & SPD verhindern bessere Hilfen für Kreative im Kulturausschuss

Anlässlich der heutigen Abstimmung zum grünen Antrag zur Verbesserung der Situation vieler Kreative im Kulturausschuss des Deutschen Bundestag, erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung: „Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute im Kulturausschuss mit ihrer Mehrheit die dringend notwendige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von tausenden Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden verhindert. Das ist insbesondere in der Corona-Krise momentan ein Schlag ins Gesicht vieler Soloselbständiger in der Kunst- und Kulturszene.

Das von uns vorgeschlagene Existenzgeld für Soloselbständige in der Pandemie, um Betroffene endlich wirklich abzusichern, wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde außerdem unser Vorschlag, dass niemand während der Corona-Pandemie aus der Künstlersozialkasse (KSK) fliegen darf. Das ist verwunderlich, denn während Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Verbesserungen bezüglich der KSK-Zugehörigkeit ankündigt, lehnt die SPD unseren Vorschlag dazu im Ausschuss ab. Im Sinne der Betroffenen bleibt zu hoffen, dass es nicht wieder nur bei Ankündigungen der Regierung bleibt, denen kein Handeln folgt. Wir wollten mit unserem Antrag den rechtlichen Rahmen für Versicherte der KSK so verändern, dass sie in der Pandemie auch nicht-künstlerische Tätigkeiten ausüben können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Weitere Vorschläge, die Künstler*innen nach der Pandemie besser absichern, wurden ebenfalls abgelehnt. Dazu zählen Mindesthonorare für Freischaffende, sowie ein leichterer Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung.

Eine einzige Hoffnung bleibt für den Rest der Wahlperiode bis September: Vielleicht findet die Koalition aus CDU/CSU und SPD doch noch die Kraft sich unsere Vorschläge zur besseren Absicherung der Menschen in der Kreativbranche zu eigen zu machen. Denn die Corona-Krise zeigt überdeutlich, unter welchen prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende seit vielen Jahren arbeiten. Eine Lehre aus der Pandemie muss deshalb sein, dass die Kultur- und Medienbranche auf eine krisenfestere Grundlage gestellt wird. In unserem Antrag  „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen: Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ (Drucksache 19/27881) liefern wir dazu einen konkrete Plan“.

12.05.2021

Achtung: KSK muss über Mutterschaft unterrichtet werden

Selbstständige Künstlerinnen und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, müssen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt) der Künstlersozialkasse mitteilen, ob sie ihre Tätigkeit nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen werden. Tun sie das nicht, wird die Mitgliedschaft automatisch gekündigt, weil angenommen wird, dass der Betreuungsaufwand für ein Kind keine künstlerische Tätigkeit mehr möglich macht (!). Anders wird anscheinend bei werdenden Vätern verfahren, bei ihnen wird angenommen, dass ihre Partnerin sich um die Kinder kümmert. Klingt diskriminierend? Die Künstlerin Susanne Wagner beschäftigt sich ausführlich in einem Blogartikel mit der Frage, ob die Künstlersozialkasse sozial für Frauen ist.

Übrigens bleibt während des Mutterschutzes die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und damit die Sozialversicherungspflicht erhalten, es werden aber keine Beitragszahlungen fällig. Die Versicherung bei der KSK ist in der Zeit also komplett beitragsfrei. Die KSK muss aber über den Bezug von Mutterschaftsgeld unterrichtet werden. Dafür hält sie entsprechende Formulare bereit.

10.05.2021