Land Hessen erhöht Unterstützung für (ressourcenschwache) Musikschulen

Viele Musikschulen kämpfen mit den finanziellen Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils: Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass Musikschulen bisherige Honorarlehrkräfte fest anstellen müssen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das führt zu erheblichen Mehrkosten. Damit keine Musikschule schließen muss, will die Landesregierung die 62 Musikschulen in Hessen stärker finanziell unterstützen. Wie der Kulturstaatssekretär Christoph Degen bei einem Pressegespräch in Frankfurt erläuterte, will das Land seinen Anteil zur Finanzierung der Musikschulen, die meist in kommunaler Trägerschaft sind, bis 2032 jedes Jahr um jährlich 600.000 Euro erhöhen (von 5,8 Prozent auf 17 Prozent im Jahr 2033). Mit dieser Steigerung sollen besonders ressourcenschwache Musikschulen gefördert werden. Die Zuweisung soll aber an Qualitätsstandards geknüpft werden, die in einer neuen Förderrichtlinie festgelegt werden sollen. Der Leiter der Musikschule Frankfurt Mathias Metzner fürchtet, dass einige Musikschulen die Elternentgelte erhöhen werden, um die Mehrkosten zu stemmen. Damit würde es noch schwerer, Kinder zu erreichen, die von Armut betroffen sind. Daher hält er eine gedrittelte Aufteilung der Kosten zwischen Land, Kommune und Eltern für ideal (momentan beträgt der Länderanteil in Frankfurt unter 3%, den Löwenanteil übernimmt die Stadt). Auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt muss handeln: 41 Prozent der Lehre werde bis dato von Lehrbeauftragten erteilt, erläuterte Elmar Fulda, Präsident der Hochschule. „Das Urteil gefährdet das Musikausbildungssystem, wie wir es bisher kennen“, sagte er. 

16.05.2025

„Herrenberg-Urteil“: Übergangsregelung für Musikschulen bis Ende 2026

Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 eine Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Musikschulen beschlossen. Diese wurde im Rahmen eines Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Das Herrenberg-Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von Musikschullehrkräften, insbesondere betraf das Urteil die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Einstufung von Lehrkräften als freie Mitarbeiter*innen oder angestellte Fachkräfte.

Kernpunkte der Übergangsregelung:
–    Die Übergangsregelung gilt bis 31.12.2026. Bis dahin können Honorarverträge an Musikschulen abgeschlossen und gelebt werden, wenn beide Vertragsparteien der selbständigen Tätigkeit zustimmen. 
–    keine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Bildungsträger bei festgestellter Scheinselbstständigkeit an Musikschulen bis 31.12.2026, sofern die Vertragspartner von Selbständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft der Anwendung der Übergangsregelung spätestens im Falle einer Überprüfung zustimmt.  
–    Mit dieser Regelung wird ein Zeitfenster geöffnet, in dem dauerhaft tragfähige Lösungen umgesetzt und ggf. notwendige Finanzierungen geschaffen werden können.

Der Deutsche Tonkünstler Verband arbeitet weiter an einer dauerhaften Lösung. Er steht für das duale System von Ausbau der Festanstellungen bei gleichzeitiger Ermöglichung von selbständiger Tätigkeit. 

11.02.2025

Musikalische Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr?

Am 26. und 27. April 2024 fand unter dem Titel „Arbeitsplatz Musikschule: Nachwuchsgewinnung, Berufsbild, Diversität, Nachhaltigkeit, Tarifentwicklung, Digitalität“ in Wuppertal die Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) statt. In einem Pressegespräch hat sich der Verband zu den Schwerpunkten seiner Arbeit positioniert, in deren Mittelpunkt die Bildungsgerechtigkeit mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zur musikalischen Bildung durch die öffentlichen Musikschulen stand. Dazu betonte der Bundesvorsitzender des VdM, Friedrich-Koh Dolge: „(…) musikalische Bildung hängt immer stärker vom Zufall des Geburtsortes ab. Dabei tragen die Kommunen gemeinsam mit den Eltern als Gebührenzahler nach wie vor den größten Anteil an der Finanzierung der musikalischen Bildung. Angesichts der Dynamik der Kostenentwicklungen benötigen öffentliche Musikschulen dringend eine stärkere und verlässlichere ordnungspolitische und finanzpolitische Verantwortungsübernahme durch die Bundesländer, um die musikalische Bildungsgerechtigkeit zu stabilisieren“. Das ‚Herrenberg-Urteil‘ des Bundessozialgerichts, das die Träger der Musikschulen zwingend dazu anhält, Musikschullehrkräfte nur noch im Anstellungsverhältnis zu beschäftigen, würde zusätzlich Musikschulen in finanzielle Bedrängnis bringen, die letztlich die musikalische Bildung von Kindern zusätzlich und unmittelbar gefährde.

Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 933 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen in bundesweit rund 21.000 Unterrichtsstätten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.

22.05.2024