ver.di: Mindesthonorare gehören in die Kulturförderrichtlinien der Länder

In einer Pressemitteilung verlangte die Gewerkschaft ver.di die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder. Diese Forderung richtete die Gewerkschaft an die am 9. März tagende Kulturministerkonferenz. „Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden“, erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung allerdings nicht, dazu brauche es branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit, also auch Proben und Vorbereitungszeit – von Kulturschaffenden orientierten. Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende seien in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster gefallen.

16.03.2022

Podcast-Tipp: „Solo-Selbstständige in der Krise“ von ver.di

Die Selbstständigen und freiberuflich Arbeitenden haben sehr unterschiedliche Erwerbsformen und verdienen genauso unterschiedlich ihr Geld. Diese Vielfalt will der Podcast „Solo-Selbstständige in der Krise“ von ver.di darstellen und Politiker*innen davon überzeugen, endlich eine adäquate Hilfe für Solo-Selbstständige aufzulegen. Betroffene erzählen im Podcast, wie ihre Arbeit aussieht und wie die Corona-Krise ihnen ihre Existenzgrundlage entzieht. In der Folge 16 am 02.02. war Mike Bachmann zu Gast, der offiziell beim Bund und beim Land NRW Widerspruch gegen die Rückzahlungsaufforderung der Corona-Soforthilfe eingelegt hat. Den passenden Ansprechpartner dafür zu finden, erwies sich als schwer, denn „Bund und Länder schieben sich die Verantwortung für das Corona-Wirtschaftshilfen-Chaos wie eine heiße Kartoffel hin und her“. In seiner Verzweiflung hat der Friseurmeister, Coach, Yogalehrer und Heilpraktiker eine Petition gestartet. Er hat viele Fragen an die Politik – doch noch keine einzige ist ihm bisher beantwortet worden. Hier könnt ihr in die Sendung und viele weitere Folgen zum Thema reinhören. Die Petition kann hier unterzeichnet werden.

08.02.2021

Call for Abstracts: „Arbeitskonflikte und Gender“ Tagung 21.-22.03.2019

Erwerbsarbeit als Form der Vergesellschaftung ist aktuell wie historisch durch Herrschafts- und Machtverhältnisse geprägt und deshalb konflikthaft. Die Tagung „Arbeitskonflikte und Gender – aktuelle und historische Perspektiven“ vom 21.-22.3.2019 in Nürnberg verfolgt die Idee, gesellschaftlichen und historischen Wandel durch die geschlechtssensible Analyse von Auseinandersetzungen und Kämpfen in und um Erwerbsarbeit zu thematisieren. Dabei soll es sowohl um kollektiv organisierte Formen von Arbeitskämpfen (z.B. gewerkschaftliche Streiks) gehen als auch um stärker individualisierte und dezentrale Konfliktformen.

Für die Tagung werden jetzt Abstracts erbeten. Mögliche Beiträge können und sollen mit fachlich unterschiedlichen Perspektiven arbeiten, insbesondere der Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Kulturwissenschaften, Geschichtswissenschaft und ihrer Didaktik, Gender und Queer Studies, Medienwissenschaft, Ethnologie. Beiträge können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. Der Call for Abstracts richtet sich an WissenschaftlerInnen unterschiedlicher Disziplinen, die sich in Forschungsprojekten oder hervorragenden Studienarbeiten mit Themenfeldern der Tagung beschäftigen oder beschäftigt haben. Willkommen sind auch theoretisch angelegte Reflexionen von AkteurInnen „aus der Praxis“ (z.B. Gewerkschaften, Frauenverbände). Eine Veröffentlichung von Tagungsbeiträgen ist geplant. Mittel für die Bezuschussung von Reise- und Übernachtungskosten sind in begrenztem Maße vorhanden.
InteressentInnen schicken ein etwa 1-seitiges Abstract mit Titel, Fragestellung, methodischer Herangehensweise, evtl. verwendeter Datengrundlage oder Quellenbestand sowie einer Erläuterung des theoretischen Bezugs des Beitrags bis zum 31.8.2018 als PDF-Datei per Email an ed.ua1685306354f@tsi1685306354lagif1685306354.aidu1685306354alc1685306354 und ed.ua1685306354f@sut1685306354ra.di1685306354rgni1685306354.

19.02.2018

Bundesweiter Aktionstag der Lehrbeauftragten gegen prekäre Situation an Hochschulen

An vielen Hochschulen in ganz Deutschland machen Lehrbeauftragte in den nächsten Tagen auf ihre prekäre Situation aufmerksam. „Die finanzielle, rechtliche und soziale Lage der Lehrbeauftragten muss sich endlich verbessern. Mit ihren Aktionen wollen die Betroffenen die Politik und die Hochschulen zum Handeln bewegen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV). Daher rufen die Deutsche Orchestervereinigung e.V. und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gemeinsam mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen (bklm, bksl) am 06. November zum bundesweiten Aktionstag auf. In einer gemeinsamen Resolution, die am Aktionstag bundesweit verbreitet wird, fordern die Lehrbeauftragten die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die Anpassung der Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie mehr Wahl- und Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus müsse die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend aufgestockt werden.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen und Kolleginnen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. „Ohne Lehrbeauftragte würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen zusammenbrechen. Es ist ein Skandal, dass Länder und Hochschulen zum Teil über die Hälfte des regulären Lehrangebots durch Lehrbeauftragte zum Billigtarif und ohne jeden arbeitsrechtlichen Schutz erbringen lassen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch an den Hochschulen gelten“, erklärt David Bowskill, der Vorsitzende der Abteilung Wissenschaft der GEW BERLIN. „Deutschland ist berühmt für seine erstklassige Ausbildung von Musikern. Studierende aus aller Welt kommen deshalb zu uns. Die Landesregierungen sind jedoch nicht bereit, einen großen Teil der Ausbilder dafür angemessen zu honorieren“, sagt Karola Theill, Mitglied der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm). Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Tanz Rostock zum Beispiel verdienen im Schnitt 30 Euro pro Stunde. Sie dürfen aber nur neun Stunden pro Woche unterrichten und bekommen ihr Honorar nur während der Vorlesungszeit, also ca. 30 Wochen im Jahr. Rechnet man Steuern und Sozialabgaben ab, bleibt unterm Strich kaum etwas übrig. „Deshalb fordern wir feste Stellen oder entsprechend angepasste Honorare“, sagt Theill.
Lehrbeauftragte haben kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, sie sind daher arbeits- und sozialrechtlich größtenteils nicht abgesichert (u.a. kein Geld im Krankheitsfall und in der vorlesungsfreien Zeit, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz). Die Lehraufträge werden i.d.R. nur für ein Semester erteilt und können jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen oder ohne Begründung nicht wieder erteilt werden. Die Bezahlung erfolgt nicht monatlich, sondern erst zum Ende des Semesters. Die kollektive Wahrnehmung der Interessen von Lehrbeauftragten ist bislang schwierig, da sie im Gegensatz zu anderen Hochschulangehörigen kaum über Wahl- und Mitbestimmungsrechte verfügen. Mit dem bundesweiten Aktionstag setzen die Lehrbeauftragten der GEW, der DOV sowie der und bkls und bklm ein deutliches Signal in Richtung Politik und Verwaltung, ihre berechtigen Anliegen künftig gemeinsam zu vertreten.

(Quelle: http://www.miz.org)

29.10.2014