60. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik mit neuen Bedingungen
Die Initiative Musik hat ihr stark nachgefragtes Programm Künstler*innenförderung weiterentwickelt: 1) Ab jetzt ist eine Solo-Antragsstellung ohne Partnerunternehmen möglich! 2) Auch die Werkkreation, Proben und Autor*innen können bezuschusst werden. 3) Der Förderanteil kann variabel zwischen 40-60% gewählt werden. 4) gibt es neue Fördersummen: die geringstmögliche beträgt 6.000€, die höchste Summe 60.000€. Die Neuerungen gelten ab der 60. Förderrunde, für die bis zum 18. Januar 2023 Anträge eingereicht werden können (mehr dazu anschaulich hier). Aber Achtung: Da es in der letzten Antragsphase in den letzten 48 Stunden vor Abgabeschluss zu einer Serverüberlastung kam, können Anträge nur bis Montag, den 16. Januar 2023, 12 Uhr angelegt werden. Bereits angelegte Anträge können dann bis zum 18. Januar 2023, 12 Uhr eingereicht werden. Nachtrag: der letzte Infocall, der die Änderungen erklärt, wurde aufgezeichnet.
Neuer Verband Pro Musik vertritt freie Musikschaffende
Der neu gegründete Verband Pro Musik setzt sich für die Interessen aller freien Musikschaffenden ein, „unabhängig von Genre- und Szenezugehörigkeit“. Bisher gab es zwar für einige Bereiche der Musikkultur Interessenverbände, aber insbesondere freie Musiker*innen standen bisher ohne Lobby da. Anlässlich der Corona-Krise haben sich die beteiligten Musiker*innen zusammengetan, „um unsere langjährigen Erfahrungen zu teilen und Ideen zur Verbesserung der sozialen Absicherung, der Arbeitskonditionen und der Lobby der Musikschaffenden zu entwickeln. Als erfahrene und gut vernetzte MusikerInnen der freien Szene möchten wir Vertreter, Ideengeber und Berater zwischen der Szene und der Politik sein – für die Szene, für die Musik.“ Am 4. September traf sich eine Delegation des Verbandes mit der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, um über Verbesserungen der wirtschaftlich unverändert schwierigen Situation freischaffender Künstler*innen zu sprechen. Dabei sei es sowohl um kommunale Soforthilfen als auch um eine perspektivisch verbesserte Absicherung der Musiker gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit gegangen. Henriette Reker sagte den Musikern demnach Unterstützung zu und wolle das Thema auch auf Landes- und Bundesebene in die politische Diskussion einbringen. Zu den ersten Amtshandlungen von Pro Musik gehörte zudem eine Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes duch das Bundesjustizministerium. Pro Musik schließe sich grundsätzlich der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht vom 31. Juli 2020 an, weist aber darüber hinaus auf einige Probleme hin. Der Verband betont insbesondere, dass in der Kultur-und Medienbranche eine strukturelle Asymmetrie herrscht, die durch die Digitalisierung dramatisch an Gewicht gewonnen hat, sodass ein zentrales Ziel einer urheberrechtlichen Reform in der Stärkung der Position der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen liegen muss, in der Wiederherstellung eines ‚Level Playing Fields‘.“