60. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik mit neuen Bedingungen

Die Initiative Musik hat ihr stark nachgefragtes Programm Künstler*innenförderung weiterentwickelt: 1) Ab jetzt ist eine Solo-Antragsstellung ohne Partnerunternehmen möglich! 2) Auch die Werkkreation, Proben und Autor*innen können bezuschusst werden. 3) Der Förderanteil kann variabel zwischen 40-60% gewählt werden. 4) gibt es neue Fördersummen: die geringstmögliche beträgt 6.000€, die höchste Summe 60.000€. Die Neuerungen gelten ab der 60. Förderrunde, für die bis zum 18. Januar 2023 Anträge eingereicht werden können (mehr dazu anschaulich hier). Aber Achtung: Da es in der letzten Antragsphase in den letzten 48 Stunden vor Abgabeschluss zu einer Serverüberlastung kam, können Anträge nur bis Montag, den 16. Januar 2023, 12 Uhr angelegt werden. Bereits angelegte Anträge können dann bis zum 18. Januar 2023, 12 Uhr eingereicht werden. Nachtrag: der letzte Infocall, der die Änderungen erklärt, wurde aufgezeichnet.

04.01.2023