Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf 2025 der Bundesregierung

Am 17. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Darin enthalten sind auch die Planungen der Bundesbauftragten für Kultur und Medien (BKM) und damit für den Bereich Jazz und Improvisierte Musik. Während das Gesamtbudget des BKMs erfreulicherweise Aufwüchse erfahre, seien massive Kürzungen für die Musik und die freie Szene vorgesehen, die auch Jazz- und Improvisierte Musik massiv treffen würden, schreibt die Deutsche Jazzunion, in einer Pressemitteilung. Während andere Kulturbereiche wie die Filmförderungen Aufwüchse zu erwarten hätten, seien im Bereich Musik nur Kürzungen vorgesehen: der in diesem Jahr erstmals vergebene und schon jetzt nicht ausreichend aufgestellte Festival-Förderfonds solle um 25% gekürzt werden (von 4 auf 3 Mio. Euro). Den sechs Bundeskulturfonds soll für das Jahr 2025 insgesamt nur rund die Hälfte an Mitteln – im Verhältnis zum Haushalt 2024 – zugestanden werden, was auch den Musikfonds hart träfe. “Die letzten Jahre haben aufgezeigt, dass die freie Musikszene und eben insbesondere auch die Jazzszene nicht resilient genug aufgestellt sind: Einkommen an der Armutsgrenze, wie in der Jazzstudie 2022 ersichtlich, und viel zu wenige öffentlich geförderten Strukturen zeigen, wie viel hier noch zu tun ist. Eine solche Priorisierung wie vom BKM nun vorgenommen, lässt leider an dem Bekenntnis zum Aufbau nachhaltiger Strukturen im Kulturbereich und für die Jazzszene zweifeln. In Zeiten von KI & Co. sind aber gerade Jazz und Improvisierte Musik wie andere Freie Künste der Garant für kreative Schaffenskraft,” schreibt Camille Buscot, Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion.
Auch der Bundeskulturfonds zeigt sich in seiner Stellungnahme vom 18. Juli 2024 irritiert, „da gerade erst neue Förderlinien und Programme, teils auch im Zusammenspiel mit Ländern und Kommunen oder Akteuren des kulturellen Lebens, entwickelt und erstmalig ausgeschrieben wurden oder sogar aktuell noch erarbeitet werden. Auch helfen die Bundeskulturfonds aktiv und konstruktiv bei der Einführung und Durchsetzung in der Freien Szene von Honoraruntergrenzen, den Nachhaltigkeits- und Awareness-Empfehlungen der Kulturförderung der BKM bzw. haben daran mitgewirkt, diese zu entwickeln und auszugestalten“. Insbesondere mit der zum 1. Juli eingeführten verbindlichen Honoraruntergrenze für den Bereich Kultur und Medien auf Bundesebene hinterlasse dies einen bitteren Beigeschmack, schreibt die DJU. Sich soziale Absicherung und faire Vergütung auf die Fahne zu schreiben, ohne die Umsetzung zu ermöglichen, sei auch in Zeiten generell klammer Kassen die falsche Signalwirkung bei einem Haushalt, von dem die Bundesregierung verspricht, Deutschland sicher und wirtschaftlich stark aufzustellen. „Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Kürzungen rückgängig zu machen, die dramatische Situation der Musiker*innen anzuerkennen und die dringend notwendigen Erhöhungen im Haushalt zu verankern“, so Buscot. Auch der Deutsche Komponist*innenverband kritisiert den Entwurf: „Die Initiative NEUSTART KULTUR wird mit dem Haushaltsentwurf 2025 potenziell zu einem Fehlstart. Das finanzielle Überleben von freischaffenden Musikerinnen und Musikern wurde durch die Pandemie massiv erschwert, daher spielten die Förderprogramme des Bundes eine wichtige Rolle, um diese Härten auszugleichen. Diese Förderprogramme sollen nun um die Hälfte gekürzt werden, was die Situation besonders für die freie Szene verschärft“.
29.07.2024

Honoraruntergrenzen für Künstler*innen kommen zum 01. Juli

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstler*innen gebunden sein soll. Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten. In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.

27.06.2024

„Kultur. Nachhaltig. Fördern“ 31.10.2023 informiert über Förderprogramme

Das Thema ökologische Nachhaltigkeit beschäftigt den Kultursektor mehr denn je, in NRW und in allen Teilen Europas. Die Transformation hin zu klimaneutralen Arbeitsweisen fördert auch den Austausch von Ideen über Ländergrenzen hinweg. Aus diesem Grund bringen Creative Europe Desk KULTUR und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der Veranstaltung „Kultur. Nachhaltig. Fördern“ verschiedene Förderprogramme mit nationalem und europäischem Fokus zusammen. Wie kann mir Erasmus+ dabei helfen, mich mit europäischen Partner*innen auszutauschen? Wie kann ein Projekt zum Thema ökologische Nachhaltigkeit im EU-Programm Kreatives Europa KULTUR aussehen? Diese und viele andere Fragen werden am 31. Oktober 2023 diskutiert. Ihr habt dabei die Möglichkeit, vier verschiedene Programme im Laufe des Tages näher kennenzulernen und mit den Expert*innen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, Dauer: 9:30 – 16:15 Uhr.

Veranstaltungsort: Horion-Haus des LVR, Hermann-Pünderstr. 1, 50679 Köln

25.08.2023