Baden-Württemberg fördert mit „Perspektive Pop 2.0“ 25 Musikprojekte
Mit dem neuen Förderprogramm „Perspektive Pop 2.0“ unterstützt das Ministerium im Rahmen der POPLÄND-Initiative Popakteur*innen in ganz Baden-Württemberg. Die Förderauswahl 2025 umfasst 14 Projekte von Musiker*innen (Linie A) und 11 Livemusik-Veranstaltungen (Linie B) mit einem Fördervolumen von insgesamt 425.000 Euro. Die Projekte bilden die Vielfältigkeit der Popmusik in Baden-Württemberg ab und werden sowohl in urbanen Zentren, als auch im ländlich geprägten Raum bzw. in Gegenden ohne substanzielle Popinfrastruktur realisiert. Gefördert werden sowohl Newcomer*innen und neue Veranstaltungsformate freier Kollektive, als auch etablierte Artists und Livemusik-Spielstätten. Mit dabei sind in dieser Runde Musiker*innen wie Magdalena Ganter (Foto: Marcus Engler), Clara John, Kasia Kadłubowska, Ceycey, Siri Thiermann, Nana del gray und ok.danke.tschüss sowie Veranstalter*innen wie das Jazzhaus Freiburg, das im Herbst 2026 ein dreitägiges Festival mit etablierten Acts und regionalen Support-Acts aufführen will, die zu 50 % aus FLINTA-Personen bestehen sollen.
EFFEA Call #4 (European Festivals Fund for Emerging Artists)
Die vierte Ausschreibung des European Festivals Fund for Emerging Artists (EFFEA) ist gestartet! Bis zum 3. November 2025 können Festivals Vorschläge für Residenzen einreichen. 2026 sollen 50 Residenzen stattfinden, bei denen Nachwuchskünstler*innen mit etwa 150 Festivals in ganz Europa zusammenarbeiten. Eine EFFEA Residency bietet Künstler*innen Zeit, Raum und Unterstützung, um neue Projekte zu entwickeln, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Arbeiten bei mehreren Festivals zu präsentieren. Jede Residenz wird von mindestens drei Festivals aus verschiedenen Ländern begleitet. Es gibt zwei Förderkategorien: EFFEA Discovery richtet sich an Nachwuchskünstler*innen und vergibt rund 40 Stipendien inklusive Präsentationen, Workshops und Seminaren. EFFEA Springboard fördert etablierte Künstler*innen mit 10 Förderungen, Auftritten bei mehreren Festivals, Masterclasses und intensiver Vernetzung.
Dritte Runde beim Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 Uhr. Auch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.
Infos
Live 500 geht in die dritte Runde
Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.
Potsdamer Kulturförderung 2026
Die Stadt Potsdam ruft Kulturakteur*innen dazu auf, sich mit ihren Ideen und Projekten um Fördermittel für das Jahr 2026 zu bewerben. In diesem Jahr startet die Projektförderung für 2026 mit einer überarbeiteten Ausschreibung und einem neuen Antragsformular. Gefördert werden kulturelle Vorhaben aus unterschiedlichen Sparten – von Bildender Kunst über Soziokultur bis hin zu genreübergreifenden Formaten – die zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität Potsdams beitragen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Jahr 2026 umgesetzt und bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden. Neu ist der Fokus auf die kulturpolitische Strategie der Landeshauptstadt für 2025–2030, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Diversität oder kulturelle Teilhabe. Die Antragsfristen sind wie folgt:
Projektförderung: 30.09.2025
Festivalförderung: 20.10.2025
Chorförderung: 15.09.2025
Der Jugendkulturfonds gibt 14-27-Jährigen die Möglichkeit, ihre kulturellen Projekte umzusetzen. Anträge auf bis 1000 Euro können laufend gestellt werden.
Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg 2025
Im Haushaltsjahr 2025 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Mittel für eine Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg zur Verfügung. Durch die Zuwendungen soll die Jazzszene in Baden-Württemberg und insbesondere der Auftritt von professionellen Jazzmusiker*innen aus Baden-Württemberg auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalter*inneneinzelner Jazzfestivals in Baden-Württemberg. Neu ist in diesem Jahr die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Festivals. Große Festivals (40.000 Euro Gesamtbudget und mehr) können max. 7.500 Euro, kleine Festivals (bis 40.000 Euro Gesamtbudget) max. 4.500 Euro beantragen. Antragsfrist: 25.02.2025
Festivalförderfonds: jetzt Anträge stellen
Kurator*innen und Veranstaltende aufgepasst: Die Initiative Musik hat die Bewerbung für die nächste Runde des Festivalförderfonds freigeschaltet! Bis zum 4.11.2024 (18 Uhr) können Anträge für die zweite Runde des Festivalförderfonds gestellt werden. Eine Fachjury aus Branchenexpert*innen wird die Anträge anhand der Förderkriterien bewerten und ihre Empfehlungen abgeben. Dabei stehen besonders im Fokus: Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Unterstützung besonderer Programmformate sowie Initiativen zur Partizipation und Barrierefreiheit – mit dem Ziel, mehr Diversität auf die Festivalbühnen zu bringen. In dieser Runde richtet sich das Förderprogramm noch stärker an genre- und spartenübergreifende Musikfestivals abseits der großen Städte. Ziel ist es, ihre künstlerische Vielfalt zu fördern und regionale Strukturen zu stärken. Musikfestivals können eine Förderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere Details zum Förderprogramm und Infos zur Antragsstellung lohnt sich eine Anmeldung bei einem der nächsten Infocalls am Dienstag, 15.10.2024, 11 – 12:30 Uhr, Donnerstag, 17.10.2024, 15 – 16:30 Uhr und Donnerstag, 24.10.2024, 15 – 16:30 Uhr.
Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024
Bund fördert 141 vor allem kleine & mittlere Musikfestivals
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat Ende April die Namen der Musikfestivals bekanntgegeben, die mit dem Festivalförderfonds des Bundes unterstützt werden. Insgesamt erhalten 141 Veranstalter*innen aus ganz Deutschland eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, darunter vor allem kleine und mittlere Festivals. Dafür stellt die Bundesregierung einmalig 5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden u.a. das Immergut Festival in Mecklenburg-Vorpommern, die Nation of Gondwana in Brandenburg, das Juicy Beats Festival in Nordrhein-Westfalen, das Klangtherapie Festival in Bayern und MS Dockville in Hamburg. Der Fonds richtet sich an Festivals der populären Musik, die eine herausragende künstlerische Qualität bieten, den musikalischen Nachwuchs sowie gesellschaftliche Diskurse fördern. Insgesamt hatten sich über 800 Festivals beworben, die Auswahl erfolgte durch eine Fachjury. Der Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Liste aller geförderten Festivals findet ihr hier.
Infocall zur Infrastrukturförderung Initiative Musik 07.02.2024
Die nächste Antragsphase der Infrastrukturförderung läuft vom 05.-26.02.2024. Es ist die erste von zwei Antragsphasen des Förderprogramms zur Stärkung von Popmusik und Jazz der Initiative Musik. Am 07.02.2024 um 14 Uhr findet dazu ein Infocall statt. Dort werden alle Details zum Förderprogramm vorgestellt, die Antragsstellung erläutert und eure Fragen beantwortet. Meldet euch gerne schon jetzt dafür an!
Jazzförderung in Baden-Württemberg fördert Konzerte, Clubs & Festivals
Auch im Jahr 2024 unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jazzszene mit fast 360.000 Euro. Damit möchte das Bundesland Jazzmusiker*innen, Clubs und Festivals im Land fördern, aber auch bundesweit, insofern Jazzkünstler*innen aus Baden-Württemberg beteiligt sind.
Künstler*innen sowie Ensembles können sich für die Exportförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Sie unterstützt Konzertauftritte baden-württembergischer Jazzmusiker*innen, die außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) im Projektzeitraum von 01.03.2024 – 31.08.2024 stattfinden. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten gefördert werden (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Bei der Clubförderung können Clubs aus Baden-Württemberg Fördermittel zur Aufstockung der Gagen beantragen (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Eine Jazzfestivalförderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro können Veranstalter*innen beantragen, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Der Förderzeitraum läuft von 01. März 2024 – 31. Dezember 2024 (Bewerbungsschluss: 31.01.2024). Die Abwicklung der Förderprogramme übernimmt der Jazzverband Baden-Württemberg.
Neues Förderprogramm für Musikfestivals: Festivalförderfonds
Musikfestivals bieten nicht nur den perfekten Rahmen für unsere Livemusikerlebnisse, sie sind Orte der Gemeinschaft und Startrampen für Newcomer*innen. Mit Awareness-Konzepten, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Inklusionsangeboten leisten sie wichtige soziokulturelle Beiträge für unsere Gesellschaft. Um insbesondere kleine und mittlere Festivals bei dieser wichtigen Arbeit systematisch und strukturell zu unterstützen, hat die Initiative Musik mit dem Festivalförderfonds ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Veranstalter*innen von Musikfestivals können vom 6.11. bis 18.12.2023 eine Förderung zwischen 9.000 bis 50.000 Euro beantragen. Details findet ihr in der Programmbeschreibung und den FAQs. Darüber hinaus gibt das Team der Initiative Musik regelmäßige Infocalls, um eure Fragen zu beantworten und euch Tipps für die Antragstellung zu geben. Am besten direkt anmelden, die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt! Weitere Termine folgen und werden zeitnah auf der Website angekündigt.
Infocalls: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds
21.11. (10-11:30 Uhr) | 28.11. (16:30-18 Uhr)| 05.12. (16:30-18 Uhr) (Anmeldung)
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