Dritte Runde im Festivalförderfonds entschieden

In der dritten Runde des Festivalförderfonds erhalten 134 Festivals aus allen sechzehn Bundesländern eine Förderzusage. Für die aktuelle Förderrunde standen vier Millionen Euro aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung. 

Besonders überzeugt war die Jury durch ihr starkes Engagement und ihre gesellschaftspolitische Relevanz, von folgenden Festivals: TIBA Festival (Köln), La Figue-Festival (Karlsruhe), Akzeptanzfestival (Potsdam) und KM28 Forstfest (Grünow). 

Infos 

01.04.2026

Pop-Programmförderung für kleinere Musikclubs & Festivals in München

Wenn du eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten willst, kannst du die Pop-Programmförderung beantragen. Die Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 90.000 Euro (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Dezember 2026 über den Haushalt der Stadt München für das Jahr 2027) an Mitteln für Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die im Jahr 2027 stattfinden sollen. Es können Förderungen in Höhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro oder 20.000 Euro beantragt werden.

Mit dieser Förderung sollen sowohl Konzertreihen als auch Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die sich insbesondere Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen, und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen. Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen. Zur inhaltlichen Zielrichtung: Hier liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint. Bewerbungsschluss: 6. Mai 2026

31.03.2026

Festivalförderung „Hinter Ins Land“ fördert Festivals in Bayern

Die Festivalförderung in Bayern geht in die nächste Runde! Auch dieses Jahr unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Projektmittel Freie Kunst-Szene mit Hinter ins Land Stages Festivals und Open Airs in ganz Bayern. Die Fördersumme liegt zwischen 2.500€ und 6.900€ für Festivals bis zu einer Kapazität von 5.000 Personen. Interessierte Veranstalter*innen können bis zum 29.03.2026 einen Antrag stellen. 

03.03.2026

Perspektive Pop 2.0 bietet Projektförderungen in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat die zweite Förderrunde des POPLÄND-Programms „Perspektive Pop 2.0“ gestartet. Musikalisch Aktive und Veranstaltende aus dem Popbereich mit Sitz im Land können ab sofort online Projektförderungen beantragen. Das Programm richtet sich an professionelle Popmusiker*innen sowie Livemusik-Veranstaltende und unterstützt innovative Vorhaben in zwei Linien:

  • Linie A: Förderung von Produktion, Präsentation und Promotion von Popmusik mit überregionalem Entwicklungspotenzial.
  • Linie B: Förderung von Livemusik-Events wie Konzerten, Reihen oder Festivals – insbesondere auch außerhalb der großen Städte.

Die Fördersumme pro Projekt beträgt zwischen 10.000 – 15.000 Euro. Antragsfrist: 1. März 2026

28.01.2026

Baden-Württemberg fördert mit „Perspektive Pop 2.0“ 25 Musikprojekte

Mit dem neuen Förderprogramm „Perspektive Pop 2.0“ unterstützt das Ministerium im Rahmen der POPLÄND-Initiative Popakteur*innen in ganz Baden-Württemberg. Die Förderauswahl 2025 umfasst 14 Projekte von Musiker*innen (Linie A) und 11 Livemusik-Veranstaltungen (Linie B) mit einem Fördervolumen von insgesamt 425.000 Euro. Die Projekte bilden die Vielfältigkeit der Popmusik in Baden-Württemberg ab und werden sowohl in urbanen Zentren, als auch im ländlich geprägten Raum bzw. in Gegenden ohne substanzielle Popinfrastruktur realisiert. Gefördert werden sowohl Newcomer*innen und neue Veranstaltungsformate freier Kollektive, als auch etablierte Artists und Livemusik-Spielstätten. Mit dabei sind in dieser Runde Musiker*innen wie Magdalena Ganter (Foto: Marcus Engler), Clara John, Kasia Kadłubowska, Ceycey, Siri Thiermann, Nana del gray und ok.danke.tschüss sowie Veranstalter*innen wie das Jazzhaus Freiburg, das im Herbst 2026 ein dreitägiges Festival mit etablierten Acts und regionalen Support-Acts aufführen will, die zu 50 % aus FLINTA-Personen bestehen sollen.

27.10.2025

EFFEA Call #4 (European Festivals Fund for Emerging Artists)

Die vierte Ausschreibung des European Festivals Fund for Emerging Artists (EFFEA) ist gestartet! Bis zum 3. November 2025 können Festivals Vorschläge für Residenzen einreichen. 2026 sollen 50 Residenzen stattfinden, bei denen Nachwuchskünstler*innen mit etwa 150 Festivals in ganz Europa zusammenarbeiten. Eine EFFEA Residency bietet Künstler*innen Zeit, Raum und Unterstützung, um neue Projekte zu entwickeln, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Arbeiten bei mehreren Festivals zu präsentieren. Jede Residenz wird von mindestens drei Festivals aus verschiedenen Ländern begleitet. Es gibt zwei Förderkategorien: EFFEA Discovery richtet sich an Nachwuchskünstler*innen und vergibt rund 40 Stipendien inklusive Präsentationen, Workshops und Seminaren. EFFEA Springboard fördert etablierte Künstler*innen mit 10 Förderungen, Auftritten bei mehreren Festivals, Masterclasses und intensiver Vernetzung. 

23.10.2025

Dritte Runde beim Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 UhrAuch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.

Infos

13.10.2025

Live 500 geht in die dritte Runde

Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.

15.09.2025

Potsdamer Kulturförderung 2026

Die Stadt Potsdam ruft Kulturakteur*innen dazu auf, sich mit ihren Ideen und Projekten um Fördermittel für das Jahr 2026 zu bewerben. In diesem Jahr startet die Projektförderung für 2026 mit einer überarbeiteten Ausschreibung und einem neuen Antragsformular. Gefördert werden kulturelle Vorhaben aus unterschiedlichen Sparten – von Bildender Kunst über Soziokultur bis hin zu genreübergreifenden Formaten – die zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität Potsdams beitragen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Jahr 2026 umgesetzt und bis Jahresende 2026 abgeschlossen werden. Neu ist der Fokus auf die kulturpolitische Strategie der Landeshauptstadt für 2025–2030, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Diversität oder kulturelle Teilhabe. Die Antragsfristen sind wie folgt:

Projektförderung: 30.09.2025
Festivalförderung: 20.10.2025 
Chorförderung: 15.09.2025

Der Jugendkulturfonds gibt 14-27-Jährigen die Möglichkeit, ihre kulturellen Projekte umzusetzen. Anträge auf bis 1000 Euro können laufend gestellt werden.

22.08.2025

Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg 2025

Im Haushaltsjahr 2025 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Mittel für eine Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg zur Verfügung. Durch die Zuwendungen soll die Jazzszene in Baden-Württemberg und insbesondere der Auftritt von professionellen Jazzmusiker*innen aus Baden-Württemberg auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalter*inneneinzelner Jazzfestivals in Baden-Württemberg. Neu ist in diesem Jahr die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Festivals. Große Festivals (40.000 Euro Gesamtbudget und mehr) können max. 7.500 Euro, kleine Festivals (bis 40.000 Euro Gesamtbudget) max. 4.500 Euro beantragen. Antragsfrist: 25.02.2025

07.02.2025

Festivalförderfonds: jetzt Anträge stellen

Kurator*innen und Veranstaltende aufgepasst: Die Initiative Musik hat die Bewerbung für die nächste Runde des Festivalförderfonds freigeschaltet! Bis zum 4.11.2024 (18 Uhr) können Anträge für die zweite Runde des Festivalförderfonds gestellt werden. Eine Fachjury aus Branchenexpert*innen wird die Anträge anhand der Förderkriterien bewerten und ihre Empfehlungen abgeben. Dabei stehen besonders im Fokus: Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Unterstützung besonderer Programmformate sowie Initiativen zur Partizipation und Barrierefreiheit – mit dem Ziel, mehr Diversität auf die Festivalbühnen zu bringen. In dieser Runde richtet sich das Förderprogramm noch stärker an genre- und spartenübergreifende Musikfestivals abseits der großen Städte. Ziel ist es, ihre künstlerische Vielfalt zu fördern und regionale Strukturen zu stärken. Musikfestivals können eine Förderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere Details zum Förderprogramm und Infos zur Antragsstellung lohnt sich eine Anmeldung bei einem der nächsten Infocalls am Dienstag, 15.10.2024, 11 – 12:30 Uhr, Donnerstag, 17.10.2024, 15 – 16:30 Uhr und Donnerstag, 24.10.2024, 15 – 16:30 Uhr.

14.10.2024

Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024