Tour D’amour – Musiker*innen für Geflüchtete
Die Kulturbranche liegt seit dem Beginn der Corona-Pandemie brach. Viele Nightliner, Vans und Reisebusse stehen auf den Höfen und warten auf ihren Einsatz. Eine Initiative von Clubs und Kulturschaffenden wollte diese Ressourcen für etwas nützliches verwenden und hat die Tour D’Amour ins Leben gerufen, die Hilfe zu den Geflüchteten bringen soll, die seit langem unter unmenschlichen Bedingungen an den EU-Außengrenzen festsitzen.
Am Samstag den 27. März 2021 nahmen 6 Clubs in Deutschland in enger Abstimmung mit den Bedarfslisten der NGOs vor Ort einen ganzen Tag lang Sachspenden entgegen. Die Tour D’Amour brachte dann Wasser, Verpflegung, Hygieneartikel und andere dringend benötigte Güter gesammelt an die Initiative »GrenzenloseHilfe.de«, einem Zusammenschluss zahlreicher Organisationen. So wurde sichergestellt, dass die Waren dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Im ersten Tourblock sind für die Notleidenden an den EU-Außengrenzen knapp 1300 Kartons auf 90 Paletten als Sachspenden und 47.985,18 € als Geldspenden zusammengekommen. Die Aktion nimmt weiterhin Geldspenden entgegen.
VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.
„Geschlechtergerechtigkeit in Kultur & Medien Europas“
Eine digitale Konferenz des Deutschen Kulturrats im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat letzte Woche in Vorträgen, Diskussionen und Workshops das Thema Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien zum Thema gemacht. Videos von verschiedenen Programmpunkten können auf der Website der Veranstaltung noch abgerufen werden. Das Thema steht erstmals überhaupt auf der kulturpolitische Agenda der EU-Kulturminister*innen. Eine 2019 initiierte Expertengruppe, die sich mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene befasst hat, wird in Kürze einen Abschlussbericht vorlegen. Auf der Konferenz gab Kulturstaatsministerin Monika Grütters bekannt, dass die im Zuge der #MeToo-Debatte gegründete Themis-Vertrauensstelle für BEtroffene sexueller BElästigung und Gewalt auch über die dreijährige Anschubfinanzierung hinaus mit Bundesmitteln unterstützt wird. Die branchenübergreifende Vertrauensstelle bietet Betroffenen insbesondere aus der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterbranche juristische und psychologische Beratung an. Zudem können sich Arbeitgeber aus Kultur und Medien hier über wirksame Präventionsmaßnahmen informieren.
Neue Videoreihe #CultureBeyondCovid zur zukünftigen EU-Kulturförderung
Die schwerwiegenden Auswirkungen der anhaltenden Pandemie haben einmal mehr gezeigt, dass der Kultur- und Kreativsektor einerseits sehr hart getroffen wurde, andererseits aber auch viel Potenzial hat, um Europa aus der Krise zu helfen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Vor diesem Hintergrund bedarf es grundlegender und vielfältiger Unterstützung. Die neue Videoreihe #CultureBeyondCovid des „Creative Europe Desk“ (CED), der Nationalen Kontaktstelle für die Kulturförderung in der EU, schaut über den Tellerrand von KREATIVES EUROPA KULTUR hinaus und wagt einen Blick in die Zukunft der EU-Förderlandschaft 2021-2027. Welche Unterstützung gibt es zukünftig seitens der EU für den Kulturbereich? Wie können Kulturakteur*innen davon profitieren? Und welche Erfahrungen machen sie zu Zeiten von Corona? Welche Wünsche und Ideen haben Kulturschaffende für die europäische Kulturlandschaft von morgen?
Urheberrechtsreform – Sichtweisen der Künstlerverbände
In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.
DMV und VUT wenden sich gegen Umsetzungspläne zur EU-Urheberrechtsrichtlinie
Die Erleichterung in der Musikwirtschaft war groß, als die Europäische Union im vergangenen Jahr mit der DSM-Richtlinie zum Urheberrecht endlich die großen Upload-Plattformen für die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke in die Verantwortung genommen hat. Inzwischen legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf vor, in dem eine Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagen wird. Weder dieser Vorschlag noch der zwischenzeitig kursierende „Referentenentwurf“ setzen aber den Sinn der Richtlinie adäquat um: Große Plattformen wirksam zum Abschluss von Lizenzverträgen zu verpflichten und Rechteinhabern Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Einige Regelungen der vorgelegten Papiere konterkarieren die in Europa beschlossene Richtung und schreiben in der Umsetzung einen deutschen Sonderweg fest. Dieser ignoriert die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes in der Musikwirtschaft komplett und entzieht ihr künftig sogar die Grundlage. Damit würde die Position der Künstler*innen und Musikunternehmer*innen auf Jahre geschwächt und die Gewinne der Plattformökonomie auf dem Rücken der Rechteinhaber fortgeschrieben. Um dieser Fragmentierung des Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke entgegenzutreten, braucht es jetzt eine umfassende, gesetzliche Pflicht für alle Plattformen, die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten Werke zu lizenzieren.
Balbina Monika Jagielska (Texterin, Musikerin und Produzentin): „Die Corona-Krise und die fast vollständige Lahmlegung der Live-Auftritte, hat uns Musiker*innen hart getroffen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Bedeutung von Streaming nicht auf die Funktion als Werbemaßnahme für Live-Auftritte reduziert werden kann. Wir brauchen auch im Streaming nachhaltige Geschäftsmodelle, wenn wir künftigen Musiker*innen nicht von ihrer Berufung abraten wollen. Wir als Rechteinhaber müssen endlich in der Lage sein, mit den großen Plattformen auf Augenhöhe über Lizenzen für unsere Werke zu verhandeln. Die vorliegenden Entwürfe kehren die EU-Richtlinie allerdings in ihr Gegenteil um und schreiben eine Angebotspflicht der Rechteinhaber fest, anstatt die Verantwortlichkeit der Plattformen zu stärken.“
Quelle: miz.org
Call for proposals: Music Moves Europe 2020
Mit der Initiative Music Moves Europe stellt die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Wie sich die europäische Musikszene besser gegen solche Krisen wie die Coronakrise wappnen, sich nach Covid-19 zukunftsfähiger und nachhaltiger entwickeln kann, darum geht es bei dem nächsten geplanten Programm „Music Moves Europe: Boosting European music diversity and talent“. Dafür ist jetzt ein Call for Proposals ausgeschrieben, für den bis 30.09.2020 Vorschläge eingereicht werden können.
Call for Keynote: Konferenz „Looking Ahead“
CREATIVE EUROPE DESK sucht anlässlich der Konferenz “Looking Ahead – New Opportunities and Visions within EU Funding for Culture after Covid-19” eine*n Keynote Speaker, die*der den Mut hat in neue Richtungen zu denken und kreative Lösungen aufzuzeigen. Gesucht wird eine Keynote, die Bezug nimmt zu aktuellen Themen der EU-Kulturpolitik wie Geschlechtergerechtigkeit, Green New Deal, Digitalisierung, dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen oder der Neuen Agenda für Kultur – Dies aber ist kein Muss! Wenn möglich, soll die Keynote vor Ort gehalten werden oder aber vorab aufgenommen werden. Auch künstlerische Beiträge können präsentiert werden. Zur Bewerbung Informationen zum persönlichen Werdegang und der Idee zur Keynote an ue.ru1746770889tluk-1746770889dec@r1746770889eveot1746770889s1746770889 schicken (max. 1 Seite oder 2 Minuten Video). Bitte eine Referenz anfügen, die zeigt, dass bereits auf Englisch präsentiert wurde (z.B. YouTube-Link, Konferenzprogramm, Referenzschreiben etc.). Die Bewerbungsfrist endet am 06. September.
Petition für Besserstellung des EU-Kulturbudgets
Die übernationale Initiative Culture Reaction Europe wirbt mit ihrer Petition für die Besserstellung der Kultur im EU-Haushalt. Mitzeichnen könnt ihr sie hier. Die Forderungen sollen im Vorfeld der EU-Haushaltssitzung am 19. Juni den Belangen der Kulturschaffenden Gewicht verleihen.
26 EU-Kulturminister*innen legen gemeinsame Erklärung zur Corona-Krise vor
Die kroatische Ratspräsidentschaft hat am 1. Mai eine gemeinsame Erklärung zur „Kultur in Zeiten der Covid 19-Krise“ vorgelegt, Initiiert von der deutschen Kulturstaatsministerin Grütters ist sie von 26 Kultur- und Medienministerinnen und -ministern der Europäischen Union unterzeichnet. Darin mahnen die Minister an, dass die auf EU-Ebene geplanten Hilfen aus den Fonds und Programmen auch die Kultur und die Medien erreichen müssen. Das für die Kultur wichtige Förderprogramm „Kreatives Europa“ soll so flexibel wie möglich ausgestaltet werden. Die Erklärung geht zurück auf einen informellen Austausch, an dem die Ministerinnen und Minister am 8. April per Videokonferenz teilgenommen hatten. Das Gespräch diente dem Austausch über die bislang in den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten nationalen Hilfsinstrumente. Zum anderen wurde diskutiert, welche Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene noch ergriffen werden sollen, um die Kultur und den Kreativsektor auch zukünftig in der Phase des Neustarts und der Erholung zu unterstützen. Diese Überlegungen sind in die gemeinsame Erklärung eingeflossen. Die Erklärung, die mit Ausnahme Ungarns von allen EU-Mitgliedstaaten mitgetragen wurde, würdigt damit ausdrücklich die Bedeutung der Künstler*innen, der Kreativen und der Journalist*innen.
Petition #saveEUculture fordert Politik zu wirksamen Maßnahmen auf – GVL schließt sich an
Die Corona-Pandemie führt bei den Kreativschaffenden Europas zu einmaligen Herausforderungen und existenziellen Sorgen. Um den Kreativen in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen, hat sich AEPO-ARTIS, die Dachorganisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler, der Kampagne „SaveEUculture“ angeschlossen. Ziel der Kampagne ist es, kurz- und mittelfristige Hilfen für die europäische Kultur- und Kreativbranche sicherzustellen und so langfristig eine vielfältige Kulturlandschaft auch nach der Covid-19-Pandemie sicherzustellen. Auch die GVL hat sich der Kampagne angeschlossen und ruft ihre Berechtigten dazu auf, die dazugehörige Petition zu zeichne. In einem offenen Brief fordert die Aktion sowohl kurzfristige, unbürokratische Maßnahmen wie finanzielle Hilfen, Sicherstellung des Zugangs zu Sozialleistungen für Kulturschaffende unter besonderer Berücksichtigung von Freiberuflern, Selbstständigen und anderen in atypischen Beschäftigungsformen, Entschädigung für den Wegfall von Einkommen etc.; als auch ein Konjunkturpaket nach Ende der Krise, um die langfristigen Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche zu bewältigen.
Urban Innovative Actions fördert Pilotprojekte der nachhaltigen Stadtentwicklung
Urban Innovative Actions ist eine Initiative der EU zur Förderung von Pilotprojekten im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. In dieser 5. Ausschreibungsrunde können sich u. a. Projekte zu den Themen Kultur und kulturelles Erbe bewerben. Antragsberechtigt sind städtische Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner*innen oder eine Gruppe von städtischen Einrichtungen mit einer Gesamtbevölkerung von mindestens 50.000 Einwohner*innen, die sich in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten befinden. In dem umfassenden englischsprachigen Leitfaden finden Sie alle Förderkriterien und Hinweise zur Antragstellung. Einreichfrist ist der 12. Dezember 2019.