Universität Regensburg untersucht Lebenssituation von Musiker*innen während der Corona-Pandemie

Forscher*innen der Universität Regensburg untersuchen mit einem Online-Fragebogen die psychologischen Aspekte der gegenwärtigen Lebenssituation von Musikerinnen und Musikern. Seit Beginn der Pandemie sind Musiker*innen von den tiefgreifenden gesellschaftlichen Auswirkungen beruflich, und in den meisten Fällen auch finanziell, in hohem Grad betroffen. Die damit einhergehenden psychologischen und gesundheitlichen Auswirkungen auf die Künstler*innen selbst, aber auch auf die von Live-Kulturangeboten überwiegend abgeschnittene Gesamtbevölkerung, sind noch weitestgehend unerforscht. Die Wissenschaftler*innen führen eine Online-Umfrage durch, deren Ergebnisse zum Diskurs über Gegenwart und Zukunft der Kulturbranche in Deutschland beitragen sollen.

31.05.2021

Gesetzesvorschlag zur KSK: bald mehr Zuverdienst möglich?

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstler*innen gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

26.05.2021

Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021

Kinder verbreiten laut Studie weniger Aerosole als Erwachsene

Kinder verbreiten beim Sprechen und Singen viel weniger der für eine Übertragung von Coronaviren relevanten Aerosole als Erwachsene. Das hat eine Untersuchung der Charité und der TU Berlin unter Federführung des Phoniaters Dirk Mürbe ergeben. „Kinder im Grundschulalter emittierten beim Sprechen eine Anzahl von Partikeln in der Größenordnung wie Erwachsene beim Atmen, und beim Singen emittierten sie ähnlich viele Partikel wie Erwachsene beim Sprechen“, sagte Mürbe, Direktor der Klinik für Audiologie und Phoniatrie an der Charité, der Nachrichtenagentur dpa. Die Anzahl der Aerosole hänge dabei stark von der Lautstärke ab. Der Befund könne nicht nur bei der Entscheidung für Präsenzunterricht an Schulen eine Rolle spielen, sondern auch für die Arbeit von Kinderchören. Mürbe zufolge bedeutet das aber nicht, dass Schulunterricht oder Chorproben und -konzerte unabhängig von der Infektionslage und ohne Beschränkungen stattfinden können. Allerdings sei je nach äußeren Umständen wie Größe des Raumes, Anzahl und Aufenthaltsdauer der Kinder sowie den Lüftungskonzepten mehr möglich als bisher praktiziert.

26.05.2021

#artistathome: SirBradley auf dem Balkon

Das Sir Bradley Quartet hat mit dem Projekt „Auf Sicht“ einen Wohnblock zum Klingen gebracht. Und sie zeigten: Mit vier Balkonen, vier Instrumenten und einer Stimme kann man auch bei prekärer Inzidenzlage neue akustische Räume erobern.

21.05.2021

Jazzbüro Hamburg lobt Kompositionswettbewerb aus

Der Jazz City Hamburg Sampler wird 2021 zum 5. Mal vom Jazzbüro Hamburg veröffentlicht. Bisher fand sich darauf immer eine Werkschau aktueller Veröffentlichungen Hamburger Jazzmusiker*innen. In diesem Jahr schreiben die Macher*innen hierfür einen Kompositionswettbewerb aus. Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien stellt dafür 130.000 Euro für die Realisierung, inklusive Produktionskosten und Honorare für Musiker*innen zur Verfügung. Das Jazzbüro Hamburg organisiert das Projekt und beruft eine unabhängige Fachjury. Diese wählt bis zu 24 neue Kompositionen und Produktionen aus, die auf dem Jazz City Hamburg Sampler 2021 „Corona Edition“ veröffentlicht werden. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Je nach Besetzungsgröße können die Kompositionsprojekte eine Förderung zwischen 1.000 und 9.000 Euro erhalten. Die geförderten Kompositionen sollen genreübergreifend, auch über die Grenzen der Jazzszene hinaus, die Vielfalt der Freien Musikszene Hamburgs zeigen. Szene- und genreübergreifende Produktionen sind demnach ausdrücklich erwünscht. Bewerbungsfrist: 30.06.2021

19.05.2021

Festivalplayground startet Umfrage

Wie können Festivals auch in Zeiten von Pandemie und Klimakrise stattfinden und so besonders werden, wie ihr sie euch vorstellt? Dazu fragt ein Zusammenschluss von über 80 Festivals, das unter dem Namen Festival Playground an einer nachhaltigen und innovativen Festivalzukunft arbeiten will.

12.05.2021

Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern

In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.

In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.

Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.

Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen

Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.

12.05.2021

Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein

Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.

Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.

12.05.2021

Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften

Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

12.05.2021

CDU/CSU & SPD verhindern bessere Hilfen für Kreative im Kulturausschuss

Anlässlich der heutigen Abstimmung zum grünen Antrag zur Verbesserung der Situation vieler Kreative im Kulturausschuss des Deutschen Bundestag, erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung: „Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute im Kulturausschuss mit ihrer Mehrheit die dringend notwendige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von tausenden Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden verhindert. Das ist insbesondere in der Corona-Krise momentan ein Schlag ins Gesicht vieler Soloselbständiger in der Kunst- und Kulturszene.

Das von uns vorgeschlagene Existenzgeld für Soloselbständige in der Pandemie, um Betroffene endlich wirklich abzusichern, wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde außerdem unser Vorschlag, dass niemand während der Corona-Pandemie aus der Künstlersozialkasse (KSK) fliegen darf. Das ist verwunderlich, denn während Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Verbesserungen bezüglich der KSK-Zugehörigkeit ankündigt, lehnt die SPD unseren Vorschlag dazu im Ausschuss ab. Im Sinne der Betroffenen bleibt zu hoffen, dass es nicht wieder nur bei Ankündigungen der Regierung bleibt, denen kein Handeln folgt. Wir wollten mit unserem Antrag den rechtlichen Rahmen für Versicherte der KSK so verändern, dass sie in der Pandemie auch nicht-künstlerische Tätigkeiten ausüben können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Weitere Vorschläge, die Künstler*innen nach der Pandemie besser absichern, wurden ebenfalls abgelehnt. Dazu zählen Mindesthonorare für Freischaffende, sowie ein leichterer Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung.

Eine einzige Hoffnung bleibt für den Rest der Wahlperiode bis September: Vielleicht findet die Koalition aus CDU/CSU und SPD doch noch die Kraft sich unsere Vorschläge zur besseren Absicherung der Menschen in der Kreativbranche zu eigen zu machen. Denn die Corona-Krise zeigt überdeutlich, unter welchen prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende seit vielen Jahren arbeiten. Eine Lehre aus der Pandemie muss deshalb sein, dass die Kultur- und Medienbranche auf eine krisenfestere Grundlage gestellt wird. In unserem Antrag  „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen: Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ (Drucksache 19/27881) liefern wir dazu einen konkrete Plan“.

12.05.2021

#hierspieltdiemusik unterstützt Berliner Musiker*innen

Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) und verschiedene Unternehmen der Berliner Immobilienwirtschaft haben auf Initiative von GESOBAU und Engel & Völkers das Projekt das Projekt #hierspieltdiemusik ins Leben gerufen, um professionelle Berliner Musiker*innen aller Sparten, die durch die Corona-Pandemie unter existentiellen Druck geraten sind, zu unterstützen und damit die kreative Vielfalt Berlins zu erhalten. Mehr als 400.000 Euro wollen die Initiatoren für Berliner Musikschaffende zur Verfügung stellen.

Ein prominentes Vergabe-Gremium mit Pat Appleton von De-Phazz u.a. wird gemeinsam mit den Initiatoren die geförderten Musiker*innen auswählen und je nach Bedürftigkeit mit 1.000 bis maximal 2.000 Euro unterstützen. Förderanträge können ab sofort bis zum 13. Juni auf der Webseite gestellt werden. (Quelle)

11.05.2021