Uni Regensburg untersucht Nachwirkungen von Corona auf Musiker*innen
Musiker*innen in aller Welt sind seit Beginn der COVID-19-Pandemie von tiefgreifenden politischen Entscheidungen beruflich und finanziell in hohem Grad beeinträchtigt. Inzwischen können wieder vermehrt Musikveranstaltungen stattfinden – fraglich ist aber, ob und wie die Corona-Politik in der deutschen Kulturbranche nachwirkt. Wissenschaftler*innen der Universität Regensburg möchten den aktuellen psychologischen und gesundheitlichen Zustand der Musiker*innen sowie ihre Arbeits- und Lebenssituation mithilfe eines umfangreichen Online-Fragebogens als quantitative Datenerhebung untersuchen.
Pop-Stipendium: 5 Mio. Euro für den Nachwuchs
Du bist Newcomer*in im Bereich Pop oder hast als aufstrebende*r Artist*in pandemiebedingt Stagnation in deiner Karriere erlebt? Der BV Pop (Bundesverband Popularmusik e. V.) schreibt im Rahmen des Rettungs– und Zukunftsprogrammes NEUSTART KULTUR erstmalig ein Stipendienprogramm für Nachwuchs-Popmusiker*innen aus. Es unterstützt dich in Form einer finanziellen Förderung bei der Umsetzung deiner musikalischen Vorhaben: ob Musikproduktion, die Realisierung von Live- oder Onlineauftritten oder musikalische Weiterbildung. Mit einer Fördersumme von 5000€ bietet es über einen Zeitraum von vier Monaten die Chance, dein künstlerisches Potential voll auszuschöpfen und dich weiter zu professionalisieren. Antragsberechtigt sind freiberufliche Musiker*innen aller Gewerke – von Komponist*innen über Performer*innen bis hin zu Instrumentalist*innen – und aller Genres der populären Musik ab 18 Jahren. Als Newcomer*innen gelten Musiker*innen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth stellt dafür eine Summe in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro bereit. Die Bewerbungsphase startet am 10. Juni 2022. Mit Beginn der Bewerbungsphase bieten der BV Pop und die regionalen Popförderinstitutionen zudem umfassende Beratungen an. RockCity e.V. vereinbart mit euch individuell Termine für Beratungen zum Stipendium (Mail) und bietet eine telefonische Stipendiums-Sprechstunde unter der Tel. 040-3171658 an: Fr 10.06.2022 von 14-17 Uhr; ab dem 13.06.2022 Mo 10-13 und Do 14-17 Uhr. Dort erhaltet ihr auch die „Bestätigung der Popförderinstitution“, sofern ihr keine Absolvent*innen eines Pop-Studiengangs seid.
Achtung! Die Mittelvergabe geschieht in einer Art Windhundverfahren (first come, first serve); je schneller ihr euch bewerbt, desto besser.
Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)
Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr
Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.
„Perspektive Kultur“ in Berlin
Das Programm Perspektive Kultur ist eine Anschubhilfe, die in Berlin voraussichtlich für einen Förderzeitraum ab Sommer 2022 beantragt werden kann. Sie wird die Soforthilfe ablösen: Während bisherige Hilfen aufs Überleben abzielten, ist das Programm Perspektive Kultur nicht als Liquiditätssicherung gedacht, sondern soll Kultureinrichtungen und –akteur*innen einen Neustart ermöglichen. Es wurde zusammen mit den Akteur*innen der Kulturbranche erarbeitet und hat zum Ziel, den Kultur-Betrieb zu reaktivieren und das Publikum zurückzugewinnen. Die konkrete Ausgestaltung des Programms erfolgt in den kommenden Wochen. Für die beiden Haushaltsjahre 2022/2023 sind hierfür 40 Mio. Euro vorgesehen.
100% offen?! – Kampagne 20.03.-24.04. in München
100% OFFEN?! – eine Aussage oder eine Frage? Noch können wir das nicht sagen, die Entscheidung dazu wird wohl erst am kommenden… fallen. Wie genau die neuen Regelungen im Kulturbereich aussehen, werden wir wieder kurzfristig erfahren. Wird es für alle kulturellen Bereiche ab dem 20. März die Möglichkeit geben, ihre Türen wieder für alle zu öffnen und ihre Sitzplätze voll zu machen? Oder wird es wieder Einschränkungen in verschiedenen Bereichen geben? Mit der Kampagne 100% OFFEN?! wollen Kulturbetriebe in ganz München auf diese Themen aufmerksam machen. Mit verschiedenen Veranstaltungen im Zeitraum vom 20. März bis 24. April 2022 öffnen sie ihre Türen unter diesem Motto und zeigen, dass Kulturorte Orte mit gutem Hygienekonzept sind, Orte gemeinsamer Erfahrung, sinnlichen Genusses und geistigem, sowie offenem Austausches sind.
Ihr möchtet Euch mit einer Veranstaltung an der 100% OFFEN?! Kampagne beteiligen? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel eine eigens für diesen Aktionszeitraum geplante, möglichst kostenlose Veranstaltung in euren Räumen machen, eine schon länger geplante Veranstaltung unter das Motto setzen, eine Führung durch eure Räume geben, Getränke verkaufen, die Räume öffnen, auch wenn keine Veranstaltung ist, etc. Eure Veranstaltung könnt ihr auch ganz einfach in den Veranstaltungskalender eintragen.
Künstlerstipendien NRW
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten Anträge für die dritte Runde des Stipendienprogramms „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Die Stipendien von 6.000 Euro werden für die Dauer von sechs Monaten (Januar bis Juni 2022) vergeben. Antragsteller*innen, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022. Künstler*innen, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.
ver.di: Mindesthonorare gehören in die Kulturförderrichtlinien der Länder
In einer Pressemitteilung verlangte die Gewerkschaft ver.di die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder. Diese Forderung richtete die Gewerkschaft an die am 9. März tagende Kulturministerkonferenz. „Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden“, erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung allerdings nicht, dazu brauche es branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit, also auch Proben und Vorbereitungszeit – von Kulturschaffenden orientierten. Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende seien in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster gefallen.
Zweite Runde für die Choco-Studie
Über 4.300 Chöre aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben im vergangenen Jahr an der sogenannten ChoCo-Studie zur Chormusik in Corona-Zeiten teilgenommen, die vom Carus-Verlag mit initiiert und von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt wird. Die Studie hat 2021 nicht nur die kritische Lage der Chöre auf sämtlichen Ebenen der Chorarbeit dokumentiert, sondern auch Handlungsbedarfe aufgezeigt und damit wichtige Impuls für die kulturpolitischen Diskussionen und Entscheidungen gegeben. Nach dem erneuten Chor-Lockdown geht die Studie nun in die zweite Runde, um zu evaluieren, wie die Chöre im zweiten Jahr der Pandemie arbeiten konnten und können. Der DCV ruft im „Jahr der Chöre 2022“ alle Chorvorstände, Chorleiter*innen und Chor-Verantwortlichen aus dem Amateur- und semiprofessionellen Bereich zur Beteiligung an der Umfrage auf. Die Umfrage läuft noch bis zum 30.03.2022.
MusicAIRE bietet Zuschüsse für Projekte zur Erholung des Kultursektors
Der Musikbereich gehört zu den Kultursektoren, die mit am stärksten von der COVID-19-Pandemie betroffen wurden. Das Projekt MusicAIRE, das im Rahmen der Initiative Music Moves Europe von der EU-Kommission gefördert wird, möchte Musikorganisationen unterstützen und bietet ihnen kleine Zuschüsse für Projekte an, die sich auf die grüne, digitale oder gerechte und widerstandsfähige Erholung des Musiksektors konzentrieren. MusicAIRE wird umgesetzt vom European Music Council (EMC) und INOVA+. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. März 2022, 13:00 Uhr MEZ.
KSK-Sonderregeln gelten auch 2022
Die bisherige Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 wird auch auf das Jahr 2022 übertragen. Ein Unterschreiten der Grenze bleibt wie in den Jahren 2020 und 2021 nunmehr auch im Jahr 2022 bei der Betrachtung des Sechsjahreszeitraums unberücksichtigt.
Kulturbüro Rheinland-Pfalz: Förderung für Kulturvereine & Beratung
Mit dem Förderprogramm „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ soll gemeinnützigen Kulturvereinen geholfen werden, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. So sollen sie insbesondere bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen, im Nachwuchs- und Mitgliederbereich, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und vor allem auch bei der Digitalisierung unterstützt werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022. Vereine, die in diesem Programm bereits eine Förderung 2021 erhalten haben, werden 2022 zunächst nicht berücksichtigt. Alle weiteren Landes- (Rheinland-Pfalz) und Bundesförderungen, Links und weiterführende Infos sind auf der stets aktualisierten Liste des Kulturbüros Rheinland-Pfalz zu finden.
Seit 2019 fördert das rheinland-pfälzische Kulturministerium zwei Kulturberaterstellen: Neben der Servicestelle im Kulturbüro der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. mit Sitz in Lahnstein auch die Kulturberaterstelle des Kulturnetz Pfalz e.V. in Kaiserslautern, die für das südliche Rheinland-Pfalz zuständig ist. Für beide Stellen stehen Landesmittel in Höhe von 125.500 € zur Verfügung. Bartel Meyer (Tel. 0 26 21 / 6 23 15 32, Mail) hilft bei Förderanträgen, berät und informiert Kultureinrichtungen und Kulturschaffende insbesondere im nördlichen Rheinland-Pfalz. Roderick Haas (Tel: 0176 /23 26 34 83, Mail) hat die Kulturberaterstelle in Kaiserslautern inne.
Neustart Kultur startet Förderprogramm für Festivals & bietet Infocalls an
Die Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ startet am 7. Februar und endet am 31.03.2022. Das Programm mit einem Fördervolumen von bis zu 105 Millionen Euro richtet sich an Macher*innen von Musikfestivals und Veranstalter*innen von Konzerten. Kann ein regelmäßiger Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachgewiesen werden, können für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragt werden. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro. Zu folgenden Terminen bietet die Initiative Musik Infocalls an:
8. Februar 2022, 14-15:30 Uhr (Zoom-Link)
10. Februar 2022, 16-17:30 Uhr (Zoom-Link)
15. Februar 2022, 10-11:30 Uhr (Zoom-Link)