Neue Antragsrunde beim Programm Live 500 der Initiative Musik
13.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
16.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
18.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik
Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.
Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.
Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024
Neues Förderprogramm „PlugIn“ zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik
Neues Bundesschallschutzprogramm
Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.
NRW vergibt Spielstättenprogrammprämien
Zum 15. Mal zeichnet der Landesmusikrat NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Bühnen der freien Musikszene für ihren besonderen Einsatz und ihr anspruchsvolles und engagiertes Live-Programm mit der Spielstättenprogrammprämie aus. Eine Fachjury, bestehend aus Christina Lux (Musikerin), Ulla Oster (Musikerin), Tim Isfort (moers festival) und Thomas Baerens (Referatsleiter Musik, Ministerium für Kultur und Wissenschaft), hat für die Spielzeit 2023/24 insgesamt 16 Spielstätten ausgewählt, die Prämien zwischen 5.000 Euro und 16.000 Euro erhalten (mehr zu den ausgewählten Spielstätten hier). Die Preise werden am Dienstag, 23. Januar 2024, um 19.00 Uhr im Jazzclub Henkelmann in Iserlohn überreicht. Um Anmeldung wird bis zum 18. Januar gebeten.
Jazzförderung in Baden-Württemberg fördert Konzerte, Clubs & Festivals
Auch im Jahr 2024 unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jazzszene mit fast 360.000 Euro. Damit möchte das Bundesland Jazzmusiker*innen, Clubs und Festivals im Land fördern, aber auch bundesweit, insofern Jazzkünstler*innen aus Baden-Württemberg beteiligt sind.
Künstler*innen sowie Ensembles können sich für die Exportförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Sie unterstützt Konzertauftritte baden-württembergischer Jazzmusiker*innen, die außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) im Projektzeitraum von 01.03.2024 – 31.08.2024 stattfinden. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten gefördert werden (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Bei der Clubförderung können Clubs aus Baden-Württemberg Fördermittel zur Aufstockung der Gagen beantragen (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Eine Jazzfestivalförderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro können Veranstalter*innen beantragen, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Der Förderzeitraum läuft von 01. März 2024 – 31. Dezember 2024 (Bewerbungsschluss: 31.01.2024). Die Abwicklung der Förderprogramme übernimmt der Jazzverband Baden-Württemberg.
Live 500 fördert kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen
In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Es können maximal 24 oder 12 Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30. Juni 2024 stattfinden. Anträge können voraussichtlich vom 3. Juli 2023 (13:00 Uhr) bis 31. Juli 2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich im Voraus im Förderportal zu registrieren.
An folgenden Daten finden Infocalls statt, zu denen ihr euch hier anmelden könnt: 15.6./ 22.6./29.6./6.7. und 13.7. jeweils von 10 – 11:30 Uhr.
Future Fonds für Hamburger Musikclubs gestartet
Das Clubkombinat Hamburg e.V. hat mit Unterstützung der Behörde für Kultur und Medien das Förderprogramm „Future Fonds Hamburg“ ins Leben gerufen. Mit dem Programm werden Clubs dabei unterstützt, ihren Betrieb klimafreundlicher und umweltschonender zu gestalten. Konkret werden zunächst in sechs Clubs Nachhaltigkeitsmanager*innen gefördert, die auf Grundlage einer Ausgangsbilanz konkrete Maßnahmen zu einem nachhaltigeren Betrieb umsetzen: Hebebühne, das UWE, der KENT Club, das Uebel & Gefährlich, das moondoo und die Fabrique im Gängeviertel. Die Behörde für Kultur und Medien unterstützt das Projekt in 2023/2024 mit insgesamt 140.000 Euro. Die Clubs erhalten einen Personalkostenzuschuss von 700 Euro monatlich, um eine*n Nachhaltigkeits– und Transformationsmanager*in temporär zu finanzieren. Die Initiative geht auch zurück auf eine von der Initiative Clubtopia entwickelte freiwillige Selbstverpflichtung („Zukunft feiern“) für eine nachhaltige Clubkultur. Sie beinhaltet ein Nachhaltigkeitskonzept für Clubs, das darauf abzielt, effektive und sozialverträgliche Klimaschutzmaßnahmen im Clubbetrieb erfolgreich umzusetzen.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Support Your Local Artist in Stuttgart
Das Förderangebot unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen. Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Band in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro. Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten, das über die jeweilige Bewilligung entscheidet.
„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg
Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.
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