Musikrat kritisiert Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung
Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen, „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Mai 2025 bekräftigt: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden.” Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun einen Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der aktuelle Entwurf würde den Forderungen nicht ausreichend gerecht, sagt der Deutsche Musikrat in einer Mitteilung. Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Wer Kulturorte wie Musikclubs sichern will, muss sie auch wirksam im Baurecht verankern – genau daran fehlt es dem aktuellen Referentenentwurf. Nach wie vor werden sie als Kulturorte zweiter Klasse behandelt und nicht in die bestehenden Regelungen für Kulturorte aufgenommen. Anstelle dessen wird das Baurecht durch Einführung des Nutzungsbegriffs Musikclubs weiter verkompliziert. Hinzu kommt eine Lärmschutzregelung – TA-Lärm genannt – die nicht zeitgemäß ist und aktuelle Möglichkeiten zur Schalldämmung außer Acht lässt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Musikclubs sind ein zentraler Bestandteil der musikalischen Infrastruktur, Labore für den Nachwuchs und als Dritte Orte von hoher Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Demokratie.“
Solidarfonds für Clubs: „Club Euro“ startet in Köln
Ein spannender Ansatz wird derzeit in Köln ausprobiert: Die Kölner Klubkomm führt den sogenannten „Club Euro“ ein, bei dem ein Euro pro Ticket künftig in einen gemeinsamen Solidarfonds fließt. Damit sollen kleine Clubs und die Nachwuchsarbeit unterstützt werden. Größere Venues zahlen mehr ein und unterstützen so die kleineren. Damit soll die gesamte Live-Musikstruktur stabilisiert werden. Hintergrund sind steigende Kosten und schwierige wirtschaftliche Bedingungen, vor allem für kleinere Spielstätten. Gleichzeitig bleibt die „Nachwuchs-Pipeline“ entscheidend: Viele Acts starten in kleinen Clubs – ohne diese Orte fehlt langfristig die Basis für die gesamte Szene. Laut Klubkomm beteiligen sich bereits 28 Spielstätten. „Den kleinen Venues hilft es natürlich nicht, wenn Taylor Swift auf Tour geht. Die Branche wächst, aber nur an den Großevents. Dabei ist es wichtig, dass alle kleinen Venues Teil der Wertschöpfungskette bleiben, da viele Künstler-Biographien hier beginnen,“ beschreibt es Jens Ponke, Vorstandsmitglied der Klubkomm.
Nachtleben ist wichtiger Wirtschaftsfaktor für Frankfurt
Das Nachtleben der Stadt Frankfurt am Main ist ein wichtiger Standortfaktor. Das stellte eine Studie im Auftrag der städtischen Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst (FDP) und der Stabsstelle Stadtmarketing fest. Dazu wurden 200 Tourist*innen sowie Frankfurter*innen im Sommer befragt, außerdem nahmen rund 130 Clubs, Gastronomie- und Eventstätten teil. Das Ergebnis ist eindeutig: 85 Prozent der Befragten sehen das Nachtleben als wichtigen Imageträger und als wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt (69%). Das zeigt sich auch beim Umsatz: Rund 432 Millionen Euro Bruttoumsatz wurden 2024 durch Clubs, Kulturorte und Eventlocations erwirtschaftet. Im Schnitt hat damit eine Frankfurt besuchende Person pro Tag 69,50 Euro ausgegeben. Frankfurt gehöre damit zu den „Top drei Nachtleben-Städten in Deutschland“, freut sich Wüst. „Unser Nachtleben ist ein zentraler Standortfaktor. Die Nachtökonomie leistet dafür einen wichtigen Beitrag: durch Umsatz, Wertschöpfung und viele Arbeitsplätze.“ Bei der Vorstellung der Studie war auch der Frankfurter Nachtrat – ein dreizehnköpfiges Gremium aus Vertreter*innen der Gastronomie, Clubszene und Kulturbranche – erschienen, das sich mit den Herausforderungen der Branche befasst.
Die Studie empfiehlt, das Thema Nachtleben stärker strukturell zu verankern und als integralen Bestandteil einer modernen Stadtentwicklung zu verstehen. Aufbauend auf dem Nachtrat empfiehlt sie ein verbindliches Nachtökonomie-Board, einen jährlichen „Nachtbericht“ sowie den Aufbau von Quartiersnetzwerken zur Konfliktprävention. Initiativen wie ein Qualitätssiegel für Clubs und Bars, Mikroförderungen für neue Formate sollen die Qualität, Sichtbarkeit und internationale Wahrnehmung erhöhen. Für 2026 sind erste Pilotprojekte in den Quartieren sowie die Veranstaltungsreihe „Frankfurter Nächte“ geplant.
APPLAUS Spielstättenprogrammpreise vergeben
Seit 2013 wird der APPLAUS („Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“) als Spielstättenprogrammpreis des Bundes in drei Kategorien sowie in den drei Sonderkategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Der Preis wird von der Kulturstaatministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ausgeschrieben, und von der Initiative Musik organisiert und durchgeführt. Am 20. November fand in Rostock die diesjährige Verleihung an 90 Musikclubs und Spielstätten statt, bei der insgesamt 1,6 Millionen Euro als Preisgeld vergeben wurden. „Beste Livemusikprogramme“ hat die Jury u.a. im Ella & Louis in Mannheim, in der Unterfahrt in München, Domicil in Dortmund oder in der Tonne in Dresden beobachtet, während als „Beste Livemusikspielstätten“ zum Beispiel das Jazzstudio in Nürnberg und die Kreativfabrik in Wiesbaden ausgezeichnet wurden. Nach Überzeugung der Jury zählen zu den „Besten kleinen Spielstätten“ z.B. der Jazzclub in Villingen-Schwenningen oder das Jazzforum in Bayreuth, und über Preise in den Sonderkategorien dürfen sich das Mahagoni Kollektiv in Konstanz („Awareness), das ausland und Fitzroy in Berlin („Inklusion“) und der Schlachthof in Wiesbaden („Nachhaltigkeit“) freuen. „Clubs sind nicht nur Kulturorte“, so die Kulturstaatsministerin, „sie sind auch soziale Orte, die für Austausch und Kreativität sorgen und die gerade für die Entfaltung von Subkultur unverzichtbar sind. Clubs schaffen Räume für Vielfalt und Experimentierfreude, in denen unterschiedliche Genres aufeinandertreffen und neue Klänge entstehen können – für unsere Gesellschaft. All das ist nur möglich dank des unermüdlichen Engagements der Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber.“
Live Music Fonds Stuttgart fördert kleine/mittelgroße Popkonzerte & Clubevents
Vom 1.12.2023 bis 09.02.2024 könnt ihr als Veranstalter*innen wieder eure Anträge für den Live Music Fonds Stuttgart einreichen. Gefördert werden kleine und mittelgroße popkulturelle Konzerte und Clubveranstaltungen von Stuttgarter Veranstaltenden. Neu in diesem Jahr ist ein Bonus für ein diverses Booking.
Kultur ist kein Lärm: #clubsAREculture will Novelle der „TA Lärm“ anregen
Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen würden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall aber nicht gerecht, schreibt eine Allianz aus Veranstalter*innen in Deutschland im Rahmen ihrer Kampagne #clubsAREculture. Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wäre seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst worden. Aus diesem Grund hat die LiveMusikKommission e.V. einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Diese würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können. Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.
Förderprogramm „Live 500“ – Jetzt bewerben!
Die Initiative Musik (getragen von der Bundesregierung) hat mit „Live 500“ ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es richtet sich vor allem an „kleinere“ Akteur*innen und zielt darauf ab, „die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken.“ Anträge für Live 500 können voraussichtlich bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Workshop: Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in Clubs & Festivals
Fluid Nite: neue Clubnight für queer folks @ Zoom Frankfurt
„Fluid Nite“ heißt die neue Clubnight im Zoom mit Queer Folks für Queer Folks, mit LGBTQIA+–Acts für LGBTQIA+–People. Dazu werden Leute eingeladen, die tradierte Grenzen der Popkultur sexuell progressiv sprengen. Sexuell Andersdenkende und Künstler*innen jenseits der Heteronorm (und jenseits der Popnorm). Beim Premierenprogramm am 09.12.2022 sind BABY OF CONTROL, COCO COBRA, COUCOU CHLOE, GG VYBE (Foto), PEACHES und ZEBRA KATZ am Start. Beginn: 20 Uhr.
APPLAUS 2022 Preisträger*innen veröffentlicht
Die diesjährigen Gewinner*innen des APPLAUS 2022 stehen fest. Wer in den Kategorien Beste Livemusikprogramme, Beste Livemusikspielstätten, Beste kleine Spielstätten & Konzertreihen, Nachhaltigkeit, Awareness und Innovation gewonnen hat, erfahrt ihr hier. Der Name APPLAUS steht für die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“. Mit dem Programmpreis ehrt die Kulturstaatsministerin Konzertprogramme unabhängiger Musikclubs sowie Veranstaltungsreihen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) jährlich Preisgelder von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der APPLAUS einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise.
Clubliebe e.V. & BUND Berlin e.V. starten bundesweites Projekt für klimafreundliches Nachtleben
Mehr Nachhaltigkeit im Nachtleben: Dazu verpflichten sich die Clubs, die den Code of Conduct „Zukunft Feiern!“ unterzeichnen. Nun starten BUND Berlin e.V. und clubliebe e.V. ein bundesweites Kooperationsprojekt, das die ursprünglich aus Berlin stammende Initiative in viele weitere Städte und Regionen bringt. Die Projektpartner*innen vor Ort bieten Energieberatungen für die teilnehmenden Clubs an und organisieren Runde Tische, bei denen sich diese austauschen können und Unterstützung erhalten. Mit dem Code of Conduct verpflichten sich die Unterzeichner*innen, konkrete Ziele im Bereich Klima- und Umweltschutz, aber auch in der sozialen Nachhaltigkeit zu erreichen. Dafür wählen sie aus einem detaillierten Maßnahmenpool diejenigen Vorschläge aus, die am besten zur Realität ihrer Veranstaltungsstätte passen. „Der Code of Conduct gibt Clubs, die oft wenig Zeit und Geld haben, ein Nachhaltigkeitskonzept an die Hand, mit dem sie sofort mit der Umsetzung beginnen können“, erklärt Hanna Mauksch, Projektleiterin von „Zukunft Feiern!“. „So tragen die unterzeichnenden Clubs dazu bei, möglichst schnell möglichst viel CO2 in der Kulturbranche einzusparen und die Umweltbelastungen des Nachtlebens zu reduzieren. Der Abbau von Barrieren und Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft wird dabei mitgedacht.“ Das Projekt läuft zunächst bis Ende Mai 2023. Im Frühjahr 2023 wird es den ersten bundesweiten Runden Tisch geben, in denen sich die Regionen über die Umsetzung austauschen und politische Ziele formulieren werden, um die nachhaltige Entwicklung der Clubkultur voranzutreiben.

