Neustart Kultur: Programm wird bis Mitte 2023 verlängert

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 19. Mai auch die Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen wurde. Das Programm Neustart Kultur wurde auf einen Vorschlag des Deutschen Kulturrates hin im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Im Programm stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung sind Bundeskulturverbände, Bundeskulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Sie haben mit ihrer Expertise die praxisnahen Einzelprogramme entwickelt und setzen sie um. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass Neustart Kultur bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird. Die Corona-Pandemie ist mitnichten zu Ende. Der Kulturbereich braucht weiterhin die passfähigen Programme aus Neustart Kultur, um die Kulturszene weiterhin zu unterstützen und den Neustart durch angepasste Maßnahmen zu erleichtern. Danke an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und Kulturstaatministerin Claudia Roth für dieses wichtige kulturpolitische Signal!“

20.06.2022

Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an

Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

12.05.2021

Anhörung im Bundestag zur Lage der Kulturschaffenden ergebnisarm

Der Kulturbetrieb und die Kulturschaffenden sind durch die Covid-19-Pandemie besonders stark betroffen und benötigen weitere Hilfen. Das war der Grundtenor in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 22.04. im Deutschen Bundestag. Zum Auftakt der Sitzung informierten Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, den Ausschuss über die Auswirkungen auf die Kulturszene und die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung. Zentrales Thema war vor allem die Situation von Solo-Selbstständigen und freischaffenden Künstler*innen. Diesen müsse verstärkt geholfen werden, lautete zwar das einhellige Votum aus allen Fraktionen. Ein konkretes Ergebnis gab es bedauerlicherweise jedoch nicht. Olaf Zimmermann verwies darauf, dass die Maßnahmen der Soforthilfe nicht ausreichten, weil Künstler*innen einfach zu wenig Betriebkosten hätten, die sie geltend machen können. Er warb für die Auflage eines Fonds bis 2021, um die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu sichern und dafür, die begonnene Reform des Urheberrechts voranzutreiben. Die Opposition aus Linke, FDP und Grünen kritisierten, die Maßnahmen seien ein Flickenteppich und nicht ausreichend. Monika Grütters verwies auf den erleichterten Zugang zur sozialen Grundsicherung, sie sei aber auch bereit, über andere Modelle wie Pauschalzahlungen zu sprechen.

Dies begrüßen wir ausdrücklich! Länder wie Baden-Württemberg und sogar Bayern sind mit solchen Unterstützungszahlungen vorangegangen und haben gezeigt, dass solche Pauschalzahlungen möglich sind. Es kann nicht sein, dass der Föderalismus zu solchen gravierenden Ungleichbehandlungen führt!

23.04.2020

Anhörung des Ausschusses für Kultur & Medien zu Corona @ Bundestag 22.04.2020 um 14 Uhr

Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf Kultur, Kreativwirtschaft und Medien sind das Thema einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 22. April 2020. In der Sitzung unter der Leitung von Katrin Budde MdB (SPD) berichten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Prof. Monika Grütters MdB (CDU) und Olaf Zimmermann für den Deutschen Kulturrat über die aktuelle Situation. Die Sitzung wird zeitversetzt ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Am selben Tag ab 16.30 Uhr debattiert dann der Deutsche Bundestag zum Thema „Hilfe für Veranstalter, Kultur und Medien“.

21.04.2020

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt DRMV Recht

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich sein Beschlussergebnis zu einer Petition veröffentlicht, die der Deutsche Rock und Popmusikerverband (DRMV) 2009 an den Deutschen Bundestag in Sachen GEMA eingereicht hatte. Darin stimmt der Petitionsausschuss den in der Petition vorgebrachten Kritikpunkten und Reformvorschlägen an die Adresse der GEMA in fast allen Punkten zu und legt die Beschlussvorlage dem Bundesministerium der Justiz sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor, soweit es um gesetzgeberische 8 Verbesserungen in Bezug auf die GEMA geht. Außerdem wird dieses Beschlussergebnis dem Europäischen Parlament zugeleitet, um auch auf EU-Ebene auf die GEMA aufmerksam zu machen. Hauptforderungen des DRMV sind, dass die Inkasso- und Ausschüttungsmodalitäten für bestimmte urheberrechtliche Bereiche überprüft und die nichtordentlichen Mitglieder der GEMA in Zukunft in angemessener Weise vertreten werden.

08.09.2013