Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben
Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.
Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.
Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).
Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
Bündnis #AlarmstufeRot ruft erneut zu Großdemonstration auf
Die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist der von den Corona-Schutzmaßnahmen am stärksten betroffene Wirtschaftszweig. Seit Anfang März sind Veranstaltungen weitgehend verboten. Die Unternehmen erzielen seitdem keine Einnahmen. Eine Perspektive, wann es weitergehen kann, ist nicht in Sicht. Viele Betriebe sind mittlerweile insolvent. Zum 28. Oktober 2020 ruft die deutsche Veranstaltungswirtschaft darum unter Federführung der Initiative #AlarmstufeRot erneut zur Großdemonstration nach Berlin auf, um auf ihre immer dramatischer werdende Lage aufmerksam zu machen. Mitwirkende der Initiative sind die Fachverbände Bundesverband der Konzert-und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Europäischer Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), FAMAB Kommunikationsverband, Verband für Medien-und Veranstaltungstechnik (VPLT), Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV) und Berufsverband Discjockey (BVD). Seit März 2020 ist dem sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands angesichts der Pandemielage jede Arbeitsgrundlage entzogen. Zahlreiche Betriebe haben ihre Geschäftstätigkeit bereits endgültig eingestellt, zehntausende Arbeitsplätze sind bereits vernichtet. Der Sektor unterliegt seitdem aus Infektionsschutzgründen praktisch einem Berufsverbot. Die Forderungen und Erwartungen der Veranstaltungsbranche richten sich allerdings keineswegs gegen gebotene Corona-Schutzmaßnahmen. Wenn der Wirtschaftszweig jedoch überleben soll, kann er die ihm abverlangten Sonderopfer nicht allein tragen. Er erwartet daher von der Bundesregierung unverzügliche wirtschaftliche Hilfen, die tatsächlich passgenau gestaltet und geeignet sind, das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Die aktuellen, durchaus beachtlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes sind dies leider nicht.
Berlin sucht nach Proberäumen
Der Berliner Landesmusikrat hat seit dem 15. September 2020 in Kooperation mit dem Berliner Chorverband eine temporäre Koordinationsstelle für Proben- und Aufführungsräume eingerichtet. Mit sinkenden Temperaturen müssen die Proben und Aufführungen der Berliner Amateurchöre und -orchester wieder in geschlossenen Räumen stattfinden. Viele der bisher genutzten Räumlichkeiten sind jedoch zu klein und nicht mit dem Berliner Hygienerahmenkonzept vereinbar. Damit Proben und Aufführungen aber auch in den kommenden Monaten möglich sind, sucht die Koordinationsstelle ab sofort berlinweit nach Räumlichkeiten. Hierbei sind auch Eure Ideen gefragt – auch unkonventionelle. Diese könnt ihr unter diesem Link melden, und so dazu beitragen, dass weiter Musik gemacht werden kann. Wer Proberäume sucht, kann sich hier eintragen.
Vom 26. bis 28. August fand bereits zum sechsten Mal das Pop-Kultur Festival statt – diesmal jedoch überwiegend im digitalen Raum. Das Programm setzte sich in diesem Jahr aus auf vor Ort in Berlin aufgezeichneten Sessions, Talks und Filmen sowie externen und international von den Künstler*innen selbst produzierten Digital Works zusammen. Mit Commissioned Works ermöglicht es Pop-Kultur lokalen und internationalen Künstler*innen, neue Werke zu erschaffen und zu präsentieren. Alle Beiträge sind in voller Länge auf der Pop-Kultur-Website abrufbar.
Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.
Online-Gruppensprechstunde für Berliner Soloselbständige, Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft 18.08.2020
Welche Soforthilfe- und weitere Unterstützungsmaßnahmen können Freischaffende, Soloselbständige und Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise beantragen? Was gibt es zu beachten, wo können Informationen gefunden werden? Welche neuen Informationen gibt es? Um Berliner Freischaffenden, Soloselbständigen und Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der sich täglich ändernden Lage Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten, bietet die Berater*innen des Kulturförderpunkt Berlin und der Kreativwirtschaftsberatung Berlin regelmäßig Gruppensprechstunden online über ZOOM an. Alle zwei Wochen erklären sie euch jeweils dienstags von 10.30-12 Uhr den aktuellen Stand rund um die Antragstellung und Abrechnung der Soforthilfe II, stellen weitere Unterstützungsmaßnahmen vor und beantworten eure Fragen. Die nächste Sprechstunde ist am 18.08.2020 mit Melanie Seifart | Kreativwirtschaftsberatung Berlin. Die Teilnahme ist kostenfrei, mit vorheriger Anmeldung für einen der Termine möglich über diesen Link.
Reeperbahn Festival International – virtuelle Delegation
Von Hamburg über Europa raus in die Welt: Seit 15 Jahren steht das Reeperbahn Festival für musikalische Neugierde, Vernetzung und bildet als Plattform für Popkultur den Zeitgeist in Musik, Wirtschaft und Gesellschaft ab – national und global.Regelmäßig laden sie interessierte deutsche und europäische Marktteilnehmer*innen ein, ihre Programm-Angebote im Ausland wahrzunehmen und/oder diese aktiv mitzugestalten. Aktuell sucht das Festival eine europäische Delegation, die virtuell in Peking und Nashville dabei sein wollen. Europäische Musikwirtschaftende kleiner oder mittelständischer Unternehmen, die ein konkretes Interesse am US-amerikanischen wie chinesischen Musikmarkt haben, sind jetzt eingeladen, sich für eine Teilnahme bei Reeperbahn Festival International Peking/Nashville vom 27.-28. August 2020 in Berlin zu bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist außerdem eine Tätigkeit in der europäischen Musikindustrie in den Bereichen Recorded Music, Publishing, Distribution, Management, Marketing/Promotion oder Booking/Live. Bewerbungsschluss ist der 20. Juli (24 Uhr).
STUMME KÜNSTLER bleiben laut
Nach bislang vier Demonstrationen gehen die STUMMEn KÜNSTLER auch in dieser Woche wieder auf die Straße, um auf die unerträglichen Umstände aufmerksam zu machen, unter denen die gesamte freie Veranstaltungswirtschaft – darunter sämtliche freien Künstler*innen – leidet. Und dies nicht nur in Dresden, sondern erstmals auch in Berlin! Das Bündnis schreibt: „Die aktuellen Hilfen von Bund und Land gehen in die richtige Richtung. Die Künstler*innen freuen sich, dass die freien Kulturschaffenden endlich vermehrt in den Blick der Politik geraten. Dennoch muss in vielen Bereichen erheblich nachgebessert werden. UND – dem Ergebnis des im Koalitionsausschuss beschlossenen Paketes folgend – müssen die Kommunen mit den avisierten Mitteln aus dem Bund umgehend den freien Kulturbereich so unterstützen, dass ein Kollaps der Kulturwirtschaft verhindert wird. Eines der wichtigsten und grundlegendsten Themen, die Anerkennung der Lebenshaltungskosten bei den Soforthilfeprogrammen, ist nach wie vor offen. Hier ist an vorderster Front der Mittelstand im Bereich der Kulturschaffenden betroffen – und wird ohne Unterstützung in den Ruin oder den Branchenwechsel getrieben. Der regelmäßig ins Feld geführte vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ist hier KEINE LÖSUNG!“ Nach der Demonstration am 17. Juni um 17 Uhr erneut auf dem Neumarkt in Dresden, zu der viele Künstler*innen ihre Instrumente mitbringen werden, findet die erste STUMME-KÜNSTLER-Demonstration auf dem Berliner Breitscheidplatz am darauffolgenden Donnerstag, 18. Juni 2020, auch um 17 Uhr statt.
Lockerungen für Veranstaltungen in Berlin und Baden-Württemberg
Ständig gibt es neue Verordnungen, so dass auch einschlägige Listen zu den Regeln in verschiedenen Bundesländern nicht immer aktuell sind. Am sichersten ist daher immer die Information über die offiziellen Webseiten der einzelnen Bundesländer bzw. deren großer Kulturverbände. Aktuell gibt es mancherorts. wieder Erleichterungen für Veranstalter zu verzeichnen: Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen, dass seit dem 02. Juni 2020 Veranstaltungen für Publikum bis zu 150 Personen durchgeführt werden dürfen. Open Air können es 200 Personen sein. Ab dem 30. Juni 2020 wird das für Veranstaltungen in Räumen bis zu 300 Personen möglich sein. Open Air können ab 16. Juni bis zu 500 Personen und ab 30. Juni bis zu 1000 Personen teilnehmen. Es gelten die einschlägigen Hygieneregeln. Insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen muss gewährleistet werden. Öffentliche Veranstaltungen in überwiegend öffentlich geförderten Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen allerdings nicht stattfinden. Die Perspektive für diese Häuser ist die neue Spielzeit. In Baden-Württemberg sind seit dem 1. Juni Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können.
Spendenaktion für Studierende in Berlin
Das digitale Sommersemester der Berliner Hochschulen bringt für viele Studierende der UdK Berlin große finanzielle Schwierigkeiten mit sich. Denn viele Nebenjobs – oftmals aus dem Kulturbereich oder in der Gastronomie – entfallen, da die Einrichtungen geschlossen sind, und auch eigene Auftritte sind zur Zeit nicht möglich. Deshalb bittet die UdK Berlin um Spenden für bedürftige Studierende. Besonders betroffen sind die internationalen Studierenden, die an Musikhochschulen einen großen Anteil ausmachen, da es für sie bislang keine öffentlichen Hilfen gibt. Die Universität der Künste Berlin hat deshalb zur Hilfe in akuten Notlagen einen Spendenaufruf gestartet, der allen Studierenden der vier Fakultäten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst sowie der beiden hochschulübergreifenden Zentren für Tanz und Jazz und des Zentralinstituts für Weiterbildung zugutekommen soll. Bislang sind innerhalb von zwei Wochen rund 18.500 Euro eingegangen, mit denen bisher 44 Studierende Unterstützung erhalten, die nicht zurückzuzahlen ist. Wir hoffen, dass es noch mehr werden!
Berlin startet Corona-Soforthilfepakt für kleine und mittlere Kulturbetriebe – vom 11.-15. Mai Antrag stellen!
Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Damit leistet Berlin einen weiteren Beitrag zur Sicherung und zum Überleben der vielfältigen Kulturlandschaft der Stadt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11. Mai 2020, 09:00 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Dort gibt es auch weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent), mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Der jährliche Umsatz darf im Mittel 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Hilfe adressiert Kultureinrichtungen/ -betriebe, die auf professioneller Basis agieren und landesweite Ausstrahlung haben. Dies umfasst private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehveranstalter, Filmtheaterbetreiber. Ebenfalls gehören dazu Unternehmen, die an der Produktion und dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, sofern sie in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben.
Landesmusikrat Berlin veröffentlicht neue Umfrageergebnisse zu Soforthilfeprogrammen und digitalen Hilfsmitteln
An der zweiten Corona-Umfrage des Landesmusikrats Berlin zur Wirksamkeit von Soforthilfeprogrammen, Möglichkeiten und Grenzen digitaler Hilfsmittel beteiligten sich bis heute fast 400 Berliner Musikschaffende, Verbände, Institutionen und Unternehmen. 58,5 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, bereits Soforthilfeprogramme in Anspruch genommen zu haben. 65 % empfanden die zur Verfügung gestellten Hilfen als ausreichend. Sollten die Corona-bedingten Einschränkungen weiter aufrecht erhalten bleiben, wären 89 % auch weiter auf Hilfsprogramme angewiesen. Notwendig sind aus ihrer Perspektive hauptsächlich Zuschüsse zum Lebensunterhalt (73,1 %), außerdem die Übernahme von Betriebskosten (22,5 %). Zur Fortführung ihrer Tätigkeit (z.B. Musikunterricht) sind aktuell 84,8 % der Befragten auf digitale Hilfsmittel angewiesen. Allerdings verfügen mindestens 22,2 % nicht über die notwendige technische Ausrüstung.* 26,5 % können nicht von zu Hause arbeiten und brauchen Zugang zu entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten. Diese Ergebnisse sind jedoch möglicherweise verzerrt, da die Umfrage über digitale Medien erfolgte, und die Versorgung mit digitalen Medien daher wahrschienlich zu hoch wiedergegeben ist. Die von Teilnehmerinnen und Teilnehmer meistgenutzten Programme sind Skype (64,91%), Zoom (51,1 %) oder Facetime (27,6 %). 67 % sind mit der Funktionsweise der digitalen Hilfsmittel jedoch nicht zufrieden. Verbessern müssten sich demnach die Klangqualität (72,2%), die Schnelligkeit der Tonübertragung (70,4%), die Stabilität des Systems bei vielen Teilnehmenden (47,9 %) oder der Datenschutz (36,6 %).