Jazzfest Berlin – Livestreams auf Arte Concert

Das Jazzfest Berlin 2020 stellt der Pandemie zum Trotz und in Anbetracht der gesellschafts-politischen Turbulenzen in den USA den transatlantischen Dialog zweier kreativer Zentren des Jazz, New York und Berlin, in den Mittelpunkt seiner 57. Ausgabe. In Kooperation mit ARTE Concert bringt es Livekonzerte und vorproduzierte Filme zum Publikum – wo auch immer es sich gerade befindet. Die Inhalte der Livestreams gibt es nach dem Ende des Festivals auf ARTE Concert und Jazzfest Berlin on Demand zum Nachhören und –sehen.

09.11.2020

Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen

Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen, die neu beschlossenen Einschränkungen werden die Lage für die Unternehmen noch verschärfen. Um möglichst schnell Hilfen bereitstellen zu können, soll daher das Soforthilfeprogramm IV in Version 3.0 in unveränderter Form fortgeführt werden und wird den Förderzeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 umfassen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV 3.0 gewährt Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb dieser Monate. Antragstellende, die für diesen Zeitraum absehbare Zahlungsschwierigkeiten erwarten, die sie in ihrer Existenz bedrohen, können auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung einen Zuschuss beantragen. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV 3.0 können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (http://www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden. Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern. Darüber hinaus sind Antragstellende gehalten zu prüfen, ob weitere – zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannte und zugängliche – Hilfsmaßnahmen des Bundes oder des Landes Berlins genutzt werden könnten. Die Soforthilfe IV 3.0 richtet sich an Kultureinrichtungen/ -betriebe ab zwei Beschäftigten, die auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.Weitere Informationen zum Programm sowie einen Leitfaden zur Antragstellung und ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie ab heute, 3. November 2020, auf der Webseite der Investitionsbank Berlin. Für Fragen zur Antragsstellung, die über den FAQ-Katalog hinausgehen, steht das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH über das Kontaktformular der IBB zur Verfügung. Darüber hinaus lädt Kreativ Kultur Berlin zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 3.0 am 6. November 2020 um 10.30 Uhr ein.

04.11.2020

Berliner Datenbank mit Probe- und Aufführungsräumen ist online

Am vergangenen Wochenende fanden die ersten Proben von Berliner Amateurmusikensembles im neuen „Campus Ostkreuz“ statt. Die Koordinationsstelle für Proben- und Aufführungsräume des Landesmusikrates Berlin stellt diese Räumlichkeiten in Kooperation mit der Pandion Niederlassung Berlin und der Initiative Transiträume Berliner Amateurmusikensembles zur Verfügung, die ihre angestammten Räume aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht nutzen können. In der riesigen Halle des ehemaligen Autohauses können die geltenden Abstands- und Hygieneschutzrichtlinien optimal eingehalten werden. Die komplette Datenbank mit weiteren Probe- und Aufführungsräumen ist seit dem 12. Oktober 2020 ebenfalls online. Hier können unkompliziert all die Räume gefunden werden, die seit dem gemeinsamen Aufruf von Landesmusikrat Berlin und Chorverband Berlin gemeldet wurden. Weiterhin werden sowohl Vorschläge als auch Gesuche für Proberäume angenommen.

 

26.10.2020

Listen to Berlin Awards 2020: Nominierte stehen fest

Vom 5. – 18. Oktober durften Musikfans für ihre 3 Favorit*innen der diesjährigen listen to berlin Compilation abstimmen. Ihr habt entschieden und Alin Coen (Foto), Mia Knop Jacobsen & Yoni Cyrus auf die Shortlist für den listen to berlin: Awards Publikumspreis gevotet. Beim Jurypreis haben Alin Coen, Fritzi Noirhomme & SIND die Chance auf einen Award. Ein weiterer Preis ist der Wirtschaftspreis, für den United We Stream und Kugelbahn Wedding von Ann Franke und Jess Schmidt u.a. nominiert wurden, die aus ihrem Musikclub Kugelbahn einen „Kulturspäti“ machten. Beim Preis für Förderung und Entwicklung der Berliner Musikszene zeigt sich die Jury u.a. von der umtriebigen Melissa Perales überzeugt, die mit ihrem „Abenteuer Abendschule“ episodische Veranstaltungsreihen und Plattformen für eine generationenübergreifende und intersektionelle Gemeinschaft kreiiert hat. Beim Rolf Budde Preis für Haltung in der Musikwirtschaft wurden Sookee, das Bündnis #Alarmstuferot zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft u.a. nominiert. Die Nominierte für den Preis für Musikjournalismus sind Salwa Houmsi, Aida Bagherniad und das Redaktionsteam von Tonart beim Deutschlandfunk Kultur. Außerdem wird das kreativste Musikvideo prämiert; hier haben u.a. das Video „Singularität“ des Duos Afar und Celina Bostic mit ihrem Video „Nie Wieder Leise“ die Chance zu gewinnen.

Die Gewinner*innen werden am Abend des 3. Novembers im Rahmen der Preisverleihung der listen to berlin: Awards im Online Livestream-Event bekannt gegeben.

22.10.2020

Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

14.10.2020

Bündnis #AlarmstufeRot ruft erneut zu Großdemonstration auf

Die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist der von den Corona-Schutzmaßnahmen am stärksten betroffene Wirtschaftszweig. Seit Anfang März sind Veranstaltungen weitgehend verboten. Die Unternehmen erzielen seitdem keine Einnahmen. Eine Perspektive, wann es weitergehen kann, ist nicht in Sicht. Viele Betriebe sind mittlerweile insolvent. Zum 28. Oktober 2020 ruft die deutsche Veranstaltungswirtschaft darum unter Federführung der Initiative #AlarmstufeRot erneut zur Großdemonstration nach Berlin auf, um auf ihre immer dramatischer werdende Lage aufmerksam zu machen. Mitwirkende der Initiative sind die Fachverbände Bundesverband der Konzert-und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Europäischer Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), FAMAB Kommunikationsverband, Verband für Medien-und Veranstaltungstechnik (VPLT), Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV) und Berufsverband Discjockey (BVD). Seit März 2020 ist dem sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands angesichts der Pandemielage jede Arbeitsgrundlage entzogen. Zahlreiche Betriebe haben ihre Geschäftstätigkeit bereits endgültig eingestellt, zehntausende Arbeitsplätze sind bereits vernichtet. Der Sektor unterliegt seitdem aus Infektionsschutzgründen praktisch einem Berufsverbot. Die Forderungen und Erwartungen der Veranstaltungsbranche richten sich allerdings keineswegs gegen gebotene Corona-Schutzmaßnahmen. Wenn der Wirtschaftszweig jedoch überleben soll, kann er die ihm abverlangten Sonderopfer nicht allein tragen. Er erwartet daher von der Bundesregierung unverzügliche wirtschaftliche Hilfen, die tatsächlich passgenau gestaltet und geeignet sind, das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Die aktuellen, durchaus beachtlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes sind dies leider nicht.

07.10.2020

Berlin sucht nach Proberäumen

Der Berliner Landesmusikrat hat seit dem 15. September 2020 in Kooperation mit dem Berliner Chorverband eine temporäre Koordinationsstelle für Proben- und Aufführungsräume eingerichtet. Mit sinkenden Temperaturen müssen die Proben und Aufführungen der Berliner Amateurchöre und -orchester wieder in geschlossenen Räumen stattfinden. Viele der bisher genutzten Räumlichkeiten sind jedoch zu klein und nicht mit dem Berliner Hygienerahmenkonzept vereinbar. Damit Proben und Aufführungen aber auch in den kommenden Monaten möglich sind, sucht die Koordinationsstelle ab sofort berlinweit nach Räumlichkeiten. Hierbei sind auch Eure Ideen gefragt – auch unkonventionelle. Diese könnt ihr unter diesem Link melden, und so dazu beitragen, dass weiter Musik gemacht werden kann. Wer Proberäume sucht, kann sich hier eintragen.

25.09.2020

Vom 26. bis 28. August fand bereits zum sechsten Mal das Pop-Kultur Festival statt – diesmal jedoch überwiegend im digitalen Raum. Das Programm setzte sich in diesem Jahr aus auf vor Ort in Berlin aufgezeichneten Sessions, Talks und Filmen sowie externen und international von den Künstler*innen selbst produzierten Digital Works zusammen. Mit Commissioned Works ermöglicht es Pop-Kultur lokalen und internationalen Künstler*innen, neue Werke zu erschaffen und zu präsentieren. Alle Beiträge sind in voller Länge auf der Pop-Kultur-Website abrufbar.

07.09.2020

Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin

Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden. 

Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.

25.08.2020

Online-Gruppensprechstunde für Berliner Soloselbständige, Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft 18.08.2020

Welche Soforthilfe- und weitere Unterstützungsmaßnahmen können Freischaffende, Soloselbständige und Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise beantragen? Was gibt es zu beachten, wo können Informationen gefunden werden? Welche neuen Informationen gibt es? Um Berliner Freischaffenden, Soloselbständigen und Kleinunternehmer*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft in der sich täglich ändernden Lage Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten, bietet die Berater*innen des Kulturförderpunkt Berlin und der Kreativwirtschaftsberatung Berlin regelmäßig Gruppensprechstunden online über ZOOM an. Alle zwei Wochen erklären sie euch jeweils dienstags von 10.30-12 Uhr den aktuellen Stand rund um die Antragstellung und Abrechnung der Soforthilfe II, stellen weitere Unterstützungsmaßnahmen vor und beantworten eure Fragen. Die nächste Sprechstunde ist am 18.08.2020 mit Melanie Seifart | Kreativwirtschaftsberatung Berlin. Die Teilnahme ist kostenfrei, mit vorheriger Anmeldung für einen der Termine möglich über diesen Link.

14.08.2020

Reeperbahn Festival International – virtuelle Delegation

Von Hamburg über Europa raus in die Welt: Seit 15 Jahren steht das Reeperbahn Festival für musikalische Neugierde, Vernetzung und bildet als Plattform für Popkultur den Zeitgeist in Musik, Wirtschaft und Gesellschaft ab – national und global.Regelmäßig laden sie interessierte deutsche und europäische Marktteilnehmer*innen ein, ihre Programm-Angebote im Ausland wahrzunehmen und/oder diese aktiv mitzugestalten. Aktuell sucht das Festival eine europäische Delegation, die virtuell in Peking und Nashville dabei sein wollen. Europäische Musikwirtschaftende kleiner oder mittelständischer Unternehmen, die ein konkretes Interesse am US-amerikanischen wie chinesischen Musikmarkt haben, sind jetzt eingeladen, sich für eine Teilnahme bei Reeperbahn Festival International Peking/Nashville vom 27.-28. August 2020 in Berlin zu bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist außerdem eine Tätigkeit in der europäischen Musikindustrie in den Bereichen Recorded Music, Publishing, Distribution, Management, Marketing/Promotion oder Booking/Live. Bewerbungsschluss ist der 20. Juli (24 Uhr).

14.07.2020

STUMME KÜNSTLER bleiben laut

Nach bislang vier Demonstrationen gehen die STUMMEn KÜNSTLER auch in dieser Woche wieder auf die Straße, um auf die unerträglichen Umstände aufmerksam zu machen, unter denen die gesamte freie Veranstaltungswirtschaft – darunter sämtliche freien Künstler*innen – leidet. Und dies nicht nur in Dresden, sondern erstmals auch in Berlin! Das Bündnis schreibt: „Die aktuellen Hilfen von Bund und Land gehen in die richtige Richtung. Die Künstler*innen freuen sich, dass die freien Kulturschaffenden endlich vermehrt in den Blick der Politik geraten. Dennoch muss in vielen Bereichen erheblich nachgebessert werden. UND – dem Ergebnis des im Koalitionsausschuss beschlossenen Paketes folgend – müssen die Kommunen mit den avisierten Mitteln aus dem Bund umgehend den freien Kulturbereich so unterstützen, dass ein Kollaps der Kulturwirtschaft verhindert wird. Eines der wichtigsten und grundlegendsten Themen, die Anerkennung der Lebenshaltungskosten bei den Soforthilfeprogrammen, ist nach wie vor offen. Hier ist an vorderster Front der Mittelstand im Bereich der Kulturschaffenden betroffen – und wird ohne Unterstützung in den Ruin oder den Branchenwechsel getrieben. Der regelmäßig ins Feld geführte vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ist hier KEINE LÖSUNG!“ Nach der Demonstration am 17. Juni um 17 Uhr erneut auf dem Neumarkt in Dresden, zu der viele Künstler*innen ihre Instrumente mitbringen werden, findet die erste STUMME-KÜNSTLER-Demonstration auf dem Berliner Breitscheidplatz am darauffolgenden Donnerstag, 18. Juni 2020, auch um 17 Uhr statt.

16.06.2020