Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, mit einem gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Jury tagt anschließend im November 2026, eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen. Hier kannst du checken, ob dein Projekt für die Förderung in Frage kommt. Einsendeschluss: 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
Neue Antragsrunde ab 18.05.2026 für Förderprogramm „PlugIn“
Kleinere und mittlere Musikclubs in Deutschland sollen künftig gezielter bei Investitionen in ihre technische Ausstattung unterstützt werden. Mit dem Förderprogramm „PlugIn“ reagiert die Bundesregierung auf die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Veranstaltungsorte, die aufgrund geringer Umsatzrenditen notwendige Modernisierungen häufig nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Das Programm richtet sich an Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. Ziel ist es, die kulturelle Infrastruktur insbesondere im Live-Musikbereich zu stärken und Spielstätten langfristig wettbewerbsfähig zu halten. Gefördert werden sowohl neue als auch gebrauchte Technikgeräte sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Erstmals sind zudem Reparaturmaßnahmen förderfähig. Der maximale Förderanteil liegt bei 15.000 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der Antragsteller*innen ist dabei degressiv gestaltet: Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben erhöht sich auch der Eigenanteil. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren („first come, first served“). Interessierte Clubs sollten ihre Anträge daher frühzeitig einreichen, da die Mittel nach Reihenfolge des Eingangs vergeben werden. Um strukturell schwächere Regionen gezielt zu unterstützen, werden die Fördermittel im Verhältnis 60 zu 40 zwischen urbanen und nicht-urbanen Räumen aufgeteilt. Als nicht-urban gelten Orte mit bis zu 100.000 Einwohner*innen. Die Regelung bleibt flexibel: Ist ein Budgetkontingent ausgeschöpft, können verbleibende Mittel dem jeweils anderen Bereich zugeschlagen werden. Förderprojekte der dritten Runde können bis zum 31. März 2027 umgesetzt werden. Bereits durch „PlugIn“ geförderte Spielstätten sind von einer erneuten Förderung ausgeschlossen. Anträge können ab Montag, den 18.5.2026, 13 Uhr bis Freitag, den 5.6.2026, 13 Uhr gestellt werden.
72. Förderrunde Initiative Musik
Die ruhige Phase zwischen den Jahren sorgt bei euch für einen Inspirationsschub? Dann könnt ihr eure Projektideen für die Künstler*innenförderung ab sofort und bis zum 7.1.2026, 12 Uhr einreichen! Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung läuft: 17.12.2025 – 7.1.2026! Die Initiative Musik unterstützt zum 72. Mal Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt bei Produktion, Tonträgerherstellung, Contentproduktion, Promotion und Tourneen. Die Projektlaufzeit ist übrigens 27.2.2026 – 26.2.2027.
Allgemeine Projektförderung (Antragssumme mind. 50.000€)
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können, die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Einsendeschluss: 31. Juli 2025
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung und U25
Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“

