Neue Antragsrunde ab 18.05.2026 für Förderprogramm „PlugIn“

Kleinere und mittlere Musikclubs in Deutschland sollen künftig gezielter bei Investitionen in ihre technische Ausstattung unterstützt werden. Mit dem Förderprogramm „PlugIn“ reagiert die Bundesregierung auf die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Veranstaltungsorte, die aufgrund geringer Umsatzrenditen notwendige Modernisierungen häufig nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Das Programm richtet sich an Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. Ziel ist es, die kulturelle Infrastruktur insbesondere im Live-Musikbereich zu stärken und Spielstätten langfristig wettbewerbsfähig zu halten. Gefördert werden sowohl neue als auch gebrauchte Technikgeräte sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Erstmals sind zudem Reparaturmaßnahmen förderfähig. Der maximale Förderanteil liegt bei 15.000 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der Antragsteller*innen ist dabei degressiv gestaltet: Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben erhöht sich auch der Eigenanteil. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren („first come, first served“). Interessierte Clubs sollten ihre Anträge daher frühzeitig einreichen, da die Mittel nach Reihenfolge des Eingangs vergeben werden. Um strukturell schwächere Regionen gezielt zu unterstützen, werden die Fördermittel im Verhältnis 60 zu 40 zwischen urbanen und nicht-urbanen Räumen aufgeteilt. Als nicht-urban gelten Orte mit bis zu 100.000 Einwohner*innen. Die Regelung bleibt flexibel: Ist ein Budgetkontingent ausgeschöpft, können verbleibende Mittel dem jeweils anderen Bereich zugeschlagen werden. Förderprojekte der dritten Runde können bis zum 31. März 2027 umgesetzt werden. Bereits durch „PlugIn“ geförderte Spielstätten sind von einer erneuten Förderung ausgeschlossen. Anträge können ab Montag, den 18.5.2026, 13 Uhr bis Freitag, den 5.6.2026, 13 Uhr gestellt werden.

13.05.2026