VUT sieht nicht gerechtfertigte Umverteilung bei Spotify-Neuregelung

Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen am Vergütungssystem für Musik und insbesondere der neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle. Diese sieht vor, dass Künstler*innen nur noch für Tracks vergütet werden, die in 12 Monaten mindestens 1.000 Streams und/oder von mindestens 50 „unique users“ gestreamt wurden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, hat sich der VUT nun in einer ausführlichen Stellungnahme erneut zu Wort gemeldet und die Argumentation von Spotify unter die Lupe genommen. Er bemängelt, dass diese Praxis Künstler*innen mit wenigen Streams benachteilige, obwohl sie zur Angebotsvielfalt beitrügen. Vor allem Newcomer*innen würden dadurch demotiviert. Auch die Hörer*innen unterstützen mit ihren Beiträgen ausschließlich viel gestreamte Künstler*innen, auch, wenn sie ausschließlich Nischenrepertoire und wenig gestreamte Newcomer*innen hörten. Die Lösung, um Abogebühren, Künstler*innen und die entsprechenden Vergütungen logisch zu verknüpfen, sei ein nutzungsbasiertes Abrechnungsmodell, schreibt der VUT. Auch sei die Gefahr groß, dass viele Künstler*innen ihre Tracks überhaupt nicht mehr auf Spotify anbieten und so am Ende nur noch die bekanntesten und immer gleichen Tracks in Dauerschleife laufen. Spotify würde zu dem Format, das die Plattform eigentlich ablösen wollte: zum Radio.

06.02.2024

GEMA stellt Musikmeldesystem für Musik in öffentlich-rechtlichen Sendern um

Achtung Auftragskomponist*innen & Musikurheber*innen! In einer Infomail an ihre Mitglieder hat die GEMA über den Umstieg auf ein neues Monitoring-Musikmeldesystem  informiert. Über dieses soll künftig Musik, die in den öffentlich-rechtlichen Sendern genutzt wird, über ein Audiofingerprintsystem der Firma BMAT zuverlässig erfasst und gemeldet werden. Wichtig für alle Urheber und Verlage ist es nun, mögliche fehlende Produktionen zu ergänzen. Die von BMAT dafür genutzte Datenbank umfasst derzeit 72 Mio. Musiktitel und wurde aus all den Titeln generiert, die Phononet und den öffentlich-rechtlichen Sendern bisher vorliegen. GEMA-Mitglieder (Urheber und Verlage) und GVL-Berechtigte (Label und Produzenten) werden nun auch selbst dazu aufgefordert, den Soundfile-Upload-Service zu nutzen, damit ggfs. fehlende Titel nachgereicht werden können. Um noch für die Verteilung des Geschäftsjahres 2019 im Hörfunk und Fernsehen berücksichtigt zu werden, gilt die Frist vom 31.01.2020. Hier geht es zu den Upload-Portalen.

(Quelle: RockCity)

13.01.2020