Serie:

Musik & Recht

Mit diesem Beitrag wollen wir vom Melodiva Net Club eine Wissenslücke schließen, da uns hier im Büro immer mehr Fragen bezüglich Musik / GEMA / und Internet erreichen. Wir konnten eine Expertin aus Hamburg gewinnen, die einige Musikerinnen und ESPRESSIVA-Teilnehmerinnen schon live auf dem letzten Symposium in Hamburg erlebt haben: Silke Reps-Tolksdorf. Sie wird zu diesem Thema einige Beiträge für den Melodiva Net Club beisteuern.

Sie ist Expertin für Copyright- und Urheberrechtsfragen und ist die Geschäftsführerin einer Agentur www.copyrightservice.de, die diesen Service in Hamburg anbietet. Ihre Spezialgebeite sind: Verlagsrecht, Rechtvergaben im Musik-Filmbereich und sie ist vertraut mit allen Angelegenheiten der Verwertungsgesellschaften (wie z.B. der Gema, GVL). Sie war jahrelang in einem Musikverlag tätig und ist u.a. Dozentin an der Handelskammer in Hamburg.

Musik und Veröffentlichungen

Ein Beitrag von Silke Reps-Tolksdorf (Hamburg)

Im Hinblick auf die Verwertung von Musik im Internet gibt es vielerlei Gesichtspunkte zu beachten. Zunächst sollte sich die VerwerterInnen vor Augen halten, daß es im ersten Schritt egal ist, ob ein Musiktitel im Internet, in einem Film oder herkömmlich auf Tonträger, wie z.B. auf CD, erscheint. In jedem Fall handelt es sich um eine Vervielfältigung und Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.

Ein musikalisches Werk entsteht, indem eine Komponistin und / oder eine Textdichterin gemeinsam ein Werk schöpfen. Bei den Rechten dieser Personen reden wir von den Autorenrechten. Diese werden im Regelfall mittels Berechtigungsvertrag auf die GEMA übertragen und / oder mittels Verlagsvertrag auf einen Musikverlag, der sich eben um die Vervielfältigung und Verbreitung, damit um den wirtschaftlichen Erfolg dieses Musikstückes, kümmert.

Damit dieses Musikstück, welches zunächst nur in den Köpfen der Autorinnen, oder als Note oder als kleines Demotape besteht, veröffentlicht werden kann, wird eine Produktionsgesellschaft versuchen, das Stück zur Aufnahme zu bringen. Hierzu bucht die Produktionsgesellschaft ein Studio, verpflichtet die Musikerinnen, besorgt den Tonmeister, etc.

Die Produktionsgesellschaft läßt sich entweder mittels Künstler- und Honorarquittung und / oder Künstlervertrag die erforderlichen Rechte zur Weiterverwertung an der Aufnahme übertragen und bezahlt die infrage kommenden Personen. Sie sollten als ausführende Künstlerinnen alle Mitglied der GVL in Hamburg sein. Eine Mitgliedschaft ist kostenlos und wird durch den Wahrnehmungsvertrag mit der GVL besiegelt.

Die Produktionsgesellschaft wird das so entstandene Mastertape zur Nutzung einem Tonträgerunternehmen anbieten und erhält mit etwas Glück einen Bandübernahmevertrag. Aus diesem geht explizit die Auswertung, sowie die Konditionen hervor.

In neuester Zeit regeln diese Verträge auch die Einstellung der Musik im Internet. Ebenso hat die Gema mittlerweile nahezu alle Mitglieder dazu veranlassen können, die Internetnutzung Ihres Repertoires zur Auswertung auf die Gema zu übertragen.

Alle vorbestehenden Personen können Rechte an dem Musiktitel, sofern er im Internet, wenn auch evtl. nur als Ausschnitt oder Demoversion, ausgewertet wird, geltend machen. Entweder die Personen selber, oder aber diejenigen, an denen das Recht zur Nutzung übertragen worden ist. Das ist im Regelfall der Tonträgerhersteller.

Am besten wendet man sich an den letzteren, um den entsprechenden Ansprechpartner zu finden. Bezüglich der Klärung der Autorenrechte, sofern diese betroffen sein sollten, spricht man sinnvollerweise mit der Gema und dem nutzungsberechtigten Musikverlag.

Die vorbestehenden Ausführungen können nicht abschließend sein, weil jeder Fall individuell zu betrachten ist. Sie sollen jedoch einen groben schematischen Ablauf zeigen. Sollte man selber nicht die Möglichkeit besitzen sich die erforderlichen Erlaubnisse einzuholen, ist es sinnvoll, sich an einen Dienstleister zu wenden, der dieses professionell erarbeitet, z.B. an die
CSA COPYRIGHT SERVICE AGENCY GMBH in Hamburg
www.copyrightservice.de,
Tel: 040-609159-0, Fax: 040-609159-14

© 2001 Silke Reps, Tolksdorf, Hamburg

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28.02.2001