Songschutz

Beim Song- bzw. Werkschutz gibt es immer wieder falsche Infos und Annahmen: ein Song ist nicht automatisch geschützt, wenn er bei der GEMA angemeldet wird und es reicht im Falle eines Rechtsstreits auch nicht aus, einen Song per Einschreiben an sich selbst zu senden. Wer sicher gehen will, sollte die Songs bei einem Notar hinterlegen oder kann Mitglied des DRMV (Deutscher Rock-und Popmusikerverband) werden und lässt sie in der vereinseigenen „Copyright-Bibliothek“ schützen.

Infos unter: www.drmv.de

06.07.2008