Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 eine Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Musikschulen beschlossen. Diese wurde im Rahmen eines Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Das Herrenberg-Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von Musikschullehrkräften, insbesondere betraf das Urteil die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Einstufung von Lehrkräften als freie Mitarbeiter*innen oder angestellte Fachkräfte.
Kernpunkte der Übergangsregelung:
– Die Übergangsregelung gilt bis 31.12.2026. Bis dahin können Honorarverträge an Musikschulen abgeschlossen und gelebt werden, wenn beide Vertragsparteien der selbständigen Tätigkeit zustimmen.
– keine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Bildungsträger bei festgestellter Scheinselbstständigkeit an Musikschulen bis 31.12.2026, sofern die Vertragspartner von Selbständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft der Anwendung der Übergangsregelung spätestens im Falle einer Überprüfung zustimmt.
– Mit dieser Regelung wird ein Zeitfenster geöffnet, in dem dauerhaft tragfähige Lösungen umgesetzt und ggf. notwendige Finanzierungen geschaffen werden können.
Der Deutsche Tonkünstler Verband arbeitet weiter an einer dauerhaften Lösung. Er steht für das duale System von Ausbau der Festanstellungen bei gleichzeitiger Ermöglichung von selbständiger Tätigkeit.


Gesellschaftlich marginalisierte Gruppen sind auch in Kulturbetrieben unterrepräsentiert. Das zeigt sich sowohl beim Blick ins Publikum als auch bei der eigenen Belegschaft und Programmausgestaltung. Viele Kulturbetriebe möchten diesen Zustand jedoch aktiv verändern, Diversität fördern und den Ansatz des Powersharing vorantreiben. Der erste Schritt ist hierbei die Entwicklung einer diskriminierungskritischen Haltung, um im Anschluss Arbeitsprozesse und Strategien zu überprüfen bzw. weiterzuentwickeln. Für alle Kulturbetriebe und Kulturarbeitenden, die Diversität fördern und Diskriminierung abbauen möchten, hat die Bildungsstätte Anne Frank in ihrer digitalen Broschüre „(K)ein Kunststück – Rassismus- und antisemitismuskritisch Handeln im Kulturbetrieb“ Reflexionen und Erkenntnisse sowie praktische Handlungsempfehlungen für diesen Weg zusammengetragen. Sie entstand im Rahmen des Programms
Leipzig hat am 04.02.2025 anlässlich des 100. Geburtstags der Jazzmusikerin Jutta Hipp (1925-2003) mit einer Gedenktafel in der Windscheidstraße 35 gedacht. Sie war eine Jazzmusikerin und Künstlerin mit einer außergewöhnlichen Biografie. Im Hot Club Leipzig entdeckte sie ihre Liebe zum Jazz und zog 1945 in die amerikanische Besatzungszone, wo sie sich dem Jazzpiano zuwandte. 1953 gründete sie das Jutta Hipp Quintett in Frankfurt am Main und wurde zur besten deutschen Jazzpianistin gewählt. 1955 ging die „European‘s First Lady in Jazz“ nach New York und erhielt als erste Europäerin einen Plattenvertrag beim US-Label Blue Note Records. Sie trat erfolgreich bis Ende der 1950er Jahre auf. Danach arbeitete sie als Näherin und widmete sich Malerei, Zeichnung, Fotografie und Gestaltung. Mit ihrem Wirken wurde sie zur Wegbereiterin für Frauen im Jazz. Die Gedenktafel wurde von der Leipziger Künstlerin Ute Hellriegel entworfen und mit von und für Jutta Hipp komponierter und von der Leipziger Jazz Band SUM II gespielter Musik enthüllt.