Musikfonds: Kleine Projektförderung für den ländlichen Raum

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Bewerbungsschluss: 31.8.2026

24.06.2026