Land Hessen erhöht Unterstützung für (ressourcenschwache) Musikschulen

Viele Musikschulen kämpfen mit den finanziellen Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils: Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass Musikschulen bisherige Honorarlehrkräfte fest anstellen müssen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das führt zu erheblichen Mehrkosten. Damit keine Musikschule schließen muss, will die Landesregierung die 62 Musikschulen in Hessen stärker finanziell unterstützen. Wie der Kulturstaatssekretär Christoph Degen bei einem Pressegespräch in Frankfurt erläuterte, will das Land seinen Anteil zur Finanzierung der Musikschulen, die meist in kommunaler Trägerschaft sind, bis 2032 jedes Jahr um jährlich 600.000 Euro erhöhen (von 5,8 Prozent auf 17 Prozent im Jahr 2033). Mit dieser Steigerung sollen besonders ressourcenschwache Musikschulen gefördert werden. Die Zuweisung soll aber an Qualitätsstandards geknüpft werden, die in einer neuen Förderrichtlinie festgelegt werden sollen. Der Leiter der Musikschule Frankfurt Mathias Metzner fürchtet, dass einige Musikschulen die Elternentgelte erhöhen werden, um die Mehrkosten zu stemmen. Damit würde es noch schwerer, Kinder zu erreichen, die von Armut betroffen sind. Daher hält er eine gedrittelte Aufteilung der Kosten zwischen Land, Kommune und Eltern für ideal (momentan beträgt der Länderanteil in Frankfurt unter 3%, den Löwenanteil übernimmt die Stadt). Auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt muss handeln: 41 Prozent der Lehre werde bis dato von Lehrbeauftragten erteilt, erläuterte Elmar Fulda, Präsident der Hochschule. „Das Urteil gefährdet das Musikausbildungssystem, wie wir es bisher kennen“, sagte er. 

16.05.2025