KOMPASS erstattet Kosten für Weiterbildungen

Das erfolgreiche ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann noch bis zum 29. Februar 2028 in Anspruch genommen werden: Soloselbstständige können sich von den Kompass-Anlaufstellen sogenannte Qualifizierungsschecks ausstellen und so bis zu 90 Prozent der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4.500 Euro) erstatten lassen. Möglich sind etwa branchen- oder berufsspezifische Fortbildungen oder Kurse, in denen methodisches Wissen, digitale oder betriebswirtschaftliche Kompetenzen vermittelt werden. Ein Beispiel wäre die Weiterbildung Club of Change zur/zum Nachhaltigkeitsmanager*in. Das Programm KOMPASS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die EU über den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Es richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Die Qualifizierung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

28.08.2025