Jetzt handeln: Ab 2026 korrekt als Musikspielstätte erfassen lassen

Ein wichtiger Meilenstein für die Livekultur entsteht 2026 durch eine Neuerung. Bisher tauchen Musikclubs in der Statistik unter Theater, Diskotheken oder Gastronomie auf – mit der Folge: fehlende Sichtbarkeit und verzerrte Zahlen führen zu schwächeren Argumenten in Förder- und kulturpolitischen Debatten. Abhilfe schafft jetzt die neue WZ-Klasse 90.31.3 – Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren. Musikspielstätten und Clubs haben danach erstmals eine eigene Wirtschaftszweigklassifikation. Damit das nicht nur auf dem Papier passiert, braucht es euer Zutun, sofern ihr Veranstalter*in seid. Damit eure Spielstätte ab 2026 korrekt gezählt wird: 

  • Kontaktiert eure Steuerberatung aktiv
  • Lasst eure DATEV-Stammdaten auf die WZ-Klasse 90.31.3 umstellen
  • Sagt ausdrücklich: „Live-Musikspielstätte / Musikclub“

Ohne diese Umstellung bleibt eure Spielstätte statistisch unsichtbar – mit ihr stärkt ihr die gesamte Branche.

16.02.2026