Innovationsfonds Kunst für gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW

Der Innovationsfonds Kunst – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW fördert innovative Kunst- und Kulturprojekte in Baden-Württemberg, 2025 mit Fokus auf Demokratie und Kooperation mit regionalen Akteur*innen. Die Fördersumme beträgt 10.000–30.000 €, der Eigenanteil muss mind. 20 % betragen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW (z. B. Theater, Museen, Clubs, Orchester, Festivals, Kunstvereine, Literatur- und Medienprojekte), gegründet vor 1.1.2022. Die Antragstellung von Kommunen, Privatpersonen oder nicht zugeordnete Einrichtungen ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist: 4.9.2025

19.08.2025